Le dichiarazioni pubblicate da Sächsischer Landtag tramite openPetition non sono decisioni vincolanti. Queste sono responsabilità della commissione per le petizioni dopo il trattamento ufficiale della petizione. Tutte le dichiarazioni completano il processo e rappresentano un impegno per un dialogo trasparente alla pari tra politici e cittadini.

Commenti: Sächsischer Landtag Sassonia

Risposta Quantità Quota
Ancora nessuna risposta 88 70,4%
Mi astengo 20 16,0%
Acconsento / acconsento per la maggior parte 11 8,8%
Sono in disaccordo 4 3,2%
Nessuna dichiarazione 1 0,8%
E-mail tecnicamente non raggiungibile 1 0,8%

6 %

6% sostengono una istanza in Parlamento.

3% sostengono un'audizione pubblica nel comitato tecnico.

4% sostengono un'audizione pubblica in Parlamento / plenaria.


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Annekatrin Klepsch

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 2

DIE LINKE, ultima modifica 28/04/2016

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Sono favorevole a un'audizione pubblica nel comitato tecnico.
Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.

Sehr geehrte UnterstützerInnen der Petition,

der Gesetzentwurf des SMK liegt uns als Abgeordneten seit 25.03. vor. Am 31.03. habe ich dazu an einer Diskussion in der Freien Waldorfschule Dresden teilgenommen. Meine Kritik am Gesetzentwurf ist u.a., dass die Frage der Lehrerfinanzierung und der Schulgelderstattung für Einkommensschwache nicht getrennt geregelt, sondern gegeneinander ausgespielt wird, was Freie Schulen mit finanzstarken Trägern im Hintergrund und/oder geringen Anteilen an Kindern aus weniger begüterten Familien bevorteilt.

Die Frage der von Ihnen geforderten Gleichbehandlung ist allerdings komplex, da eine komplette Gleichbehandlung nicht nur die gleiche Bezahlung von Lehrern nach sich zöge, sondern auch der gleiche Klassenteiler (gegenwärtig 28) wie an staatlichen Schulen, die gleiche Mindestzügigkeit und die Tatsache, dass auch freie Schulen jeden Schüler nehmen müssten und nicht auswählen könnten, wen sie aufnehmen.

Wir werden als Fraktion den Gesetzentwurf diskutieren und ihm in der aktuellen Fassung nicht zustimmen. Darüber hinaus fand am 17.04. im Schulausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung dazu statt (www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen_der_ausschuesse/tagesordnung.do/nd11557). Das Protokoll der Anhörung im Internet abrufbar: edas.landtag.sachsen.de/
Aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und der zahlreichen Stellungnahmen von Verbänden und Eltern haben wir LINKE-Fraktion Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vorbereitet, die auch einige der von Ihnen angesprochenen Kritikpunkte aufgreifen.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, gab es das Urteil des Verfassungsgerichtes, das Grundlage der Novellierung des Gesetzes Schulen in freier Trägerschaft war, nur, weil es die Normenkontrollklage der Fraktionen LINKE, SPD, Grüne gab. Ich hatte mich damals (2010/2011) innerhalb unserer Fraktion dafür eingesetzt, dass wir die Klage unterstützen, da ich Freie Schulen mit einem alternativen pädagogischen Konzept als Bereicherung des starren sächsischen Schulsystems betrachte, jedoch (historisch bedingt) unser Primat als LINKE bei der Weiterentwicklung und dem flächendeckenden Erhalt des staatlichen Schulnetzes mit kurzen Schulwegen liegt.


Dr. Stefan Karl Dreher

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

AfD, ultima modifica 28/04/2016

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.
Sono favorevole a un'audizione pubblica nel comitato tecnico.
Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.

Meine eigene Entscheidung und die der gesamten Fraktion - aus Überzeugung:

1. Die Lehrer müssen besser entlohnt werden.
2. Während der Wartefrist, bzw. mit ihrem Ablauf, sind 100% der Förderung zu zahlen.
3. Rückwirkende Ausgleichszahlungen sind zu tätigen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei gleicher Arbeit und gleicher Ausbildung der Personalausgabesatz nur 90 % dessen entsprechen soll, was an öffentlichen Schulen ausgegeben wird.
Sofern die Regierung meint, dass es Sache der Privatschulträger sei, selbst finanzielle Opfer zu bringen (Eigenleistung, Schulgeld) um die restlichen 10 % aufzufüllen und so 100 % zu zahlen, geht das an der Sache vorbei.
Wie die Sachverständigen in der Anhörung zum Gesetzesentwurf über Schulen in freier Trägerschaft am 17.04.2015 ausgeführt haben, erbringen die Träger bereits finanzielle Opfer. Es ist keinesfalls so, dass die freien Schulen überalimentiert sind.

Ganz im Gegenteil: Gemessen an den Ausgaben für einen Schüler an einer staatlichen Schule wird für einen Schüler an einer freien Schule nur ca. 50-80% ausgegeben. Der Staat spart also Steuern und das bei gleicher Bildung, die er von dem Schulträger erwartet.

Die Schulen nehmen bereits eigenes Geld in die Hand oder lassen viel Engagement über Eltern und Freiwillige einfließen, um optimale Bedingungen für die Schüler zu erreichen.
Trotzdem können es sich viele Schulen nicht leisten, ihre Lehrer adäquat zu bezahlen und sie werden es bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes für Freie Schulen auch in Zukunft nicht können.

Und um auf diejenigen Sachverständigen zurückzukommen, die vor einer zu hohen Konkurrenz der freien Schulen für die staatlichen Schulen warnten: Bisher war es stets der Fall, dass die freien Schulen den Schließungen von öffentlichen Schulen folgten und nicht andersherum.

Weiterhin: Auch die Schulfinanzierung während der künftigen 3 jährigen Wartefrist, bis zur Anerkennung, sollte auf 100 % angehoben werden, statt wie bisher vorgesehen 80% betragen.

Genügend Eigenengagement der Schulen bleibt trotzdem, da diese schließlich für das Finanzierungskonzept gradestehen müssen und das volle unternehmerische Risiko tragen. Wenn eine Schule nach drei Jahren also die Bestätigung für ihre Relevanz erhalten hat - die sie nur bekommt, wenn sie Schüler zu 100 % ordnungsgemäß ausbildet - dann soll sie auch 100% der Förderung erhalten.

Schließlich sind weitere Mittel nötig, um an die Schulen rückwirkende Ersatzzahlungen zu leisten, die in den vergangenen Jahren dadurch eingespart wurden, dass die Schulen in verfassungswidriger Weise unterfinanziert wurden.

Es ist insbesondere ein Ersatz für die Schulen zu zahlen, die sich in der 4 jährigen Wartefrist befanden/befinden und gar keine Förderung – bis auf die anteilige Übergangssumme - erhielten.


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Valentin Lippmann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 28/04/2016

Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.

Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.

Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 102 Abs. 2 die Gleichberechtigung der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor. Damit darf es nach meiner Auffassung keine Schlechterstellung der freien Schulen in Sachsen geben. Diesen Grundsatz hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt. Der vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung erfüllt diese Vorgaben aus unserer Sicht unzureichend. Freie Schulen werden weiterhin lediglich als Bereicherung und Ergänzung des Schulwesens betrachtet. Von einer Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher
und freier Trägerschaft, wie es die Verfassung fordert, fehlt jede Spur. Insbesondere, dass die Staatsregierung und die Koalition nur 90% der Vergütung der Lehrkräfte in die Berechnung einbeziehen ist für uns nicht hinnehmbar. Die GRÜNE-Fraktion lehnt es entschieden ab, freie Schulen beim Wettbewerb um Lehrkräfte systematisch schlechter zu stellen als Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.


Immagine di Gerd Lippold

Dr. Gerd Lippold

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 28/04/2016

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.

Ich unterstütze das Anliegen der Petition, weil ich denn Entwurf in der derzeitigen Form für verfassungsrechtlich bedenklich halte.
Die Freien Schulen sind grundsätzlich als gleichberechtigt anzuerkennen und auch entsprechend auszustatten.


Franziska Schubert

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 2

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 28/04/2016

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.

Ich arbeite in meiner Heimatstadt Ebersbach-Neugersdorf seit Jahren sehr eng und gut mit der Freien Schule Schkola zusammen. das es diese Schule gibt, ist ein Standortfaktor für unsere Grenzstadt - junge Familien ziehen zu, weil es eben ein alternatives Bildungsangebot gibt. Nach den zahlreichen Schulschließungen unter CDU/FDP sind Freie Schulen in den ländlichen Räumen oftmals die einzigen Schulen, die dafür sorgen, dass Zukunft erhalten bleibt, denn an Orten, wo die Schule geht, ist immer ein Stück Zukunft verloren. Des Weiteren bieten Freie Schulen oftmals individualisierte Lernumgebungen für Kinder, die ohne dieses Bildungsangebot auf staatlichen Förderschulen landen würden und in ihren Lebenschancen beeinträchtigt.
Der Freistaat hat eine verfassungsrechtliche Pflicht, die Ungleichbehandlung endlich zu beenden - aber es fehlt der jetzigen Regierungskoalition auch an Willen, hier endlich den richtigen Schritt zu gehen.


Immagine di Petra Zais

Petra Zais

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 2

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 28/04/2016

Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Acconsento / acconsento per la maggior parte.

Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.

Die Fraktion der GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat die Freien Schulen auf ihrem Weg zu einer verfassungskonformen Behandlung unterstützt. Durch unsere Initiative konnte die Klage beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden, das Urteil war im Sinne der Freien Schulen bahnbrechend. Seither setzen wir uns im Landtag für die Umsetzung des Urteils ein, sind im Gespräch mit Trägern, Eltern und vielen Unterstützerinnen. Im Rahmen der HH-Verhandlungen haben wir Anträge für die tatsächliche Gleichstellung eingebracht, leider wurden alle Anträge durch die Regierungskoalition von SPD und CDU abgelehnt. In unserem Grundsatzpapier (Beschluss der Fraktion) alle Positionen der GRÜNEN nachzulesen.
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/PP_FreieSchulen_2015_05_26.pdf


Immagine di Anja Klotzbücher

Anja Klotzbücher

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

DIE LINKE, ultima modifica 09/06/2015

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.
Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.


Immagine di Kerstin Lauterbach

Kerstin Lauterbach

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 2

DIE LINKE, ultima modifica 09/06/2015

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Sono favorevole a un'audizione pubblica nel comitato tecnico.
Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.


Immagine di Uta-Verena Meiwald

Uta-Verena Meiwald

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

DIE LINKE, ultima modifica 03/06/2015

Acconsento / acconsento per la maggior parte.

Dass freie Schulen heute einen großen Teil der Bildungslandschaft ausmachen hat auch viel damit zu tun, dass in der Vergangenheit staatliche Schulen geschlossen wurden und die entstandene Lücke gerade auch bei der wohnortnahen Beschulung dann durch Schulen in freier Trägerschaft geschlossen wurde. Mit alternativen Bildungskonzepten sind sie darüber hinaus eine Bereicherung. Sie existieren also und gehören dazu und müssen - entsprechend der Verfassung gleichberechtigt behandelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem Verfassungsgerichtsurteil eben nicht vollumfänglich gerecht, einige der Sachverständigen bei der Anhörung im Schulausschuss haben dies auch deutlich gemacht.


Immagine di Claudia Maicher

Dr. Claudia Maicher

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 4

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 03/06/2015

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.

Die grundsätzliche Gleichberechtigung von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, wie es die Sächsische Verfassung einfordert und wie der sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Urteil vom 15.11.2013 bestätigt hat, wird auch mit dem neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht umgesetzt. Mein Kind geht auf eine Freie Schule und ich erlebe das große Engagement der Lehrerinnen und Lehrer. Mir bleibt unverständlich, warum Freie Schulen immer noch nicht als gleichberechtigte Adressaten des staatlichen Bildungsauftrags anerkannt und entsprechend finanziell ausgestattet werden.


Immagine di Volkmar Zschocke

Volkmar Zschocke

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 1

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima modifica 28/05/2015

Acconsento / acconsento per la maggior parte.
Io supporto una richiesta in parlamento se un numero sufficiente di altri deputati si unisce alla causa.

Ich halte die im Gesetzentwurf der Staatsregierung nach wie vor bestehende Schlechterstellung von Schulen freier Trägerschaft nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für politisch gefährlich. Denn damit werden - dem Verfassungsgerichtsurteil zum Trotz - neue Konflikte provoziert. Die Petition weist einen Weg, dies zu heilen.


Immagine di Aline Fiedler

Aline Fiedler

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 3

CDU, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Ich enthalte mich aus folgenden Gründen:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.


Christian Hartmann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 1

CDU, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterstütze die Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft ganz grundsätzlich und begrüße auch die dadurch gewährleiste Wahlmöglichkeit für Eltern die richtige Schulform für Ihre Kinder zu finden. Ich enthalte mich jedoch aus folgenden Gründen:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April 2015 eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung des Sächsische Verfassungsgerichtshofs ist nichts von einer prinzipiellen Pflicht des Staates zu lesen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten (siehe Urteil S. 25).

Zudem sehe ich einen Eigenanteil zur Finanzierung von freien Schulen (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) als durchaus gerechtfertigt an, denn die freien Schulen unterliegen einer geringeren staatlichen Regulierung (u.a. in Personalangelegenheiten, bei ihren Bildungszielen und pädagogischen Konzepten oder der Verwendung ihrer finanziellen Mittel). Wenn zur Finanzierung dieser Freiheiten private Gelder oder Spenden herangezogen werden, halte ich dies für den richtigen Weg. Freie Schulen sind eine Schulform, die von den Eltern gewollt, und durch deren Engagement getragen wird. Eine staatliche Vollfinanzierung würde diesen Grundgedanken konterkarieren. Schließlich besteht gerade darin der Unterschied zwischen staatlichen und freien Schulen – sie können weitestgehend selbstbestimmt eigene bildungspolitische Ziele verfolgen.

Aus meiner Sicht liegt das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der freien Schulen auch in einer gewissen Eigenfinanzierung begründet und wird ebenso durch diese getragen.


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Frank Heidan

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Vogtland 1

CDU, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich enthalte mich in meiner Positionierung, weil es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag gab. Dabei wurden von Sachverständigen Stellungnahmen vor- genommen, in denen die Mehrheit den Gesetzentwurf für Verfassungskonform hielten. Selbst in der Urteilsbegründung des Gerichtes heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25).Immerhin ist es Entscheidung jedes freien Trägers, sich frei auf die Bedingungen für die Erfordernisse zur Gründung einer Schule einzulassen, dies beim Konzept zu berücksichtigen und die notwendigen Bedingungen dazu zu erfüllen.


Immagine di Petra Köpping

Petra Köpping

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 2

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Immagine di Holger Mann

Holger Mann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 6

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind meiner Fraktion und mir die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Millionen Euro zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um. Es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor, jedoch sollte der Entwurf an manchen Stellen überarbeitet werden.


Immagine di Dagmar Neukirch

Dagmar Neukirch

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Mir ist es mir wichtig meine Position zur Petition etwas ausführlicher darzulegen. Die große Zahl von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern aus Sachsen finde ich genauso beeindruckend, wie das große Engagement von Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und den Schülerinnen und Schülern für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung im April deutlich.

In folgendem Spannungsfeld bewegen wir uns bei diesem Thema:
Auf der einen Seite sind mir die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und auch in vielen Punkten nachvollziehbar. Einiges konnten wir mit dem aktuellen Haushalt klären - immerhin wurden 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein Teilerfolg. Auch wenn damit der durch das Verfassungsgericht gesetzte Rahmen nicht vollständig ausgeschöpft wurde, konnten einige Verbesserungen erreicht werden (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).

Derzeit liegen dem Landtag auch Gutachten vor, die die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen. Auch das Landesverfassungsgericht hat z.B. formuliert, dass der Verfassung „keine Pflicht des Staates zu entnehmen [ist], öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“ Die Gründe dafür liegen auf der Hand: freie Schulen sind nicht an Klassenteiler (derzeit 28), Mindestzügigkeit und die Tatsache gebunden, jede Schülerin und jeden Schüler aufnehmen zu müssen, wie dies in staatlichen Schulen der Fall ist.

In diesem Spannungsfeld verhandeln wir mit unserem Koalitionspartner derzeit über weitere Änderungsanträge und werden das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015 dazu nutzen, um gemeinsam mit der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Immagine di Dirk Panter

Dirk Panter

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 5

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Rico Anton

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Erzgebirge 1

CDU, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die zahlreichen Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil unserer sächsischen Schullandschaft. Ich unterstütze grundsätzlich die Forderung nach einer besseren finanziellen Ausstattung der Schulen in freier Trägerschaft. Dieser berechtigten Forderung kommt der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft auch entgegen, da er eine wesentliche Verbesserung der staatlichen Förderung vorsieht. Öffentliche und freie Schulen von staatlicher Seite finanziell vollständig gleich auszustatten, halte ich aber aus folgenden rechtlichen und vor allem praktischen Gründen nicht für geboten:

Am 17.04.2015 fand im sächsischen Landtag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über freie Schulen statt. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den vorgelegten Gesetzentwurf für verfassungskonform. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung ausführt, dass "... keine Verpflichtung des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel gleich auszustatten.".

Die Tatsache, dass es keine explizite rechtliche Verpflichtung des Staates zur Vollfinanzierung freier Schulen gibt, kann in der Diskussion nicht ignoriert werden. Für mich stellt sich aber darüber hinaus die entscheidende Frage, ob eine freie Schule, die wie eine staatliche Schule finanziert wird, überhaupt noch eine "freie" Schule ist bzw. sein kann. Ich sehe gerade in der teilweisen Finanzierung durch Eigenmittel (Spenden, Schulgeld, etc.) die entscheidende Grundlage für die Selbstbestimmungsrechte der freien Schulen (z.B. bei der Personalauswahl, den pädagogischen Konzepten oder der Verwendung der Finanzmittel).
Vollständige staatliche Finanzierung heißt im Ergebnis auch vollständige staatliche Regulierung. Das aber stünde dem Grundgedanken der freien Schulen entgegen.


Thomas Baum

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Il principio decisionale viene deliberato dalla frazione SPD
Mi astengo.

Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.

Auch in meinem Wahlkreis bestehen hervorragend wirkende Schulen in freier Trägerschaft, deren Engagement und Wirken nicht hoch genug zu würdigen ist. Es gab dieser Tage intensive Gespräche mit Vertretern der Schulen.
Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, unsere abgestimmte Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist natürlich sehr beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind der SPD-Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten absolut nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z. B. eben nicht klar und eindeutig formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.


Immagine di Iris Raether-Lordieck

Iris Raether-Lordieck

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 4

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.


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Jörg Vieweg

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 3

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.
Sono favorevole a un'audizione pubblica nel comitato tecnico.

Als Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten). Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“

In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Als Mitglied des Ausschusses für Schule und Sport bin ich an diesen Verhandlungen beteiligt. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Gestatten sie mir zum Schluß noch eine grundsätzliche Anmerkungen:

1) Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
2) Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
3) Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
4) Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.

In diesem Sinne stehe ich weiterhin für einen Dialog zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Jörg Vieweg
Mitglied des Sächsischen Landtages
SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Mitglied im Ausschuss für Schule und Sport
Sprecher für Mittelstandspolitik und Handwerk
sowie für Energiepolitik, Tourismus- und Sport


Sören Voigt

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Vogtland 3

CDU, ultima modifica 28/04/2016

Mi astengo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann die Anliegen der Schulen in freier Trägerschaft gut nachvollziehen und begrüße auch die gewährleiste Wahlmöglichkeit für Eltern die richtige Schulform für Ihre Kinder zu finden. Ich enthalte mich jedoch aus folgenden Gründen:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag (am 17. April 2015), in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen haben. Die Mehrheit der anwesenden Sachverständigen hielt den Gesetzentwurf für verfassungskonform.

Darüber hinaus sind gegenwärtig noch Konkretisierungen in der Diskussion, die sicher auch dem Ansinnen der Freien Schulen entgegenkommen. Insofern werde ich den finalen Beschlussvorschlag abwarten und mich dann auch positionieren.


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Markus Ulbig

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 7

CDU, ultima modifica 11/06/2015

Mi astengo.

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.


Immagine di Wolf-Dietrich Rost

Wolf-Dietrich Rost

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 6

CDU, ultima modifica 10/06/2015

Mi astengo.


Jörg Kiesewetter

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Nordsachsen 1

CDU, ultima modifica 10/06/2015

Mi astengo.

„Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.“


Volkmar Winkler

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Nordsachsen 3

SPD, ultima modifica 09/06/2015

Mi astengo.


Immagine di Alexander Krauß

Alexander Krauß

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Erzgebirge 3

CDU, ultima modifica 09/06/2015

Mi astengo.

Ich bin für eine faire Finanzierung freier Schulen. Wer mit mir darüber sprechen möchte, kann das gern tun. Zum Beispiel während meiner Bürgersprechstunde.


Immagine di Christian Piwarz

Christian Piwarz

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 2

CDU, ultima modifica 09/06/2015

Mi astengo.

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft gab es am 17. April eine öffentliche Anhörung im Sächsischen Landtag, in der eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung genommen hat. Die Mehrheit der anwesenden Rechtsexperten hielt den Gesetzentwurf demnach für Verfassungskonform. Auch in der Urteilsbegründung heißt es, dass „keine Pflicht des Staates zu entnehmen ist, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten“ (Urteil S. 25). Außerdem sei ein Eigenanteil des freien Trägers (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben damit eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen und deshalb eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann. Darüber hinaus gehenden Anregungen der Sachverständigen werden im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.


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Dr. Jana Pinka

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 2

DIE LINKE, ultima modifica 09/06/2015

Mi astengo.
Io sostengo una consulta pubblica in parlamento.


Andreas Heinz

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Vogtland 2

CDU, ultima modifica 27/05/2015

Mi astengo.

Ich enthalte mich, weil ich die Regelungen des derzeit im Geschäftsgang befindlichen Gesetzentwurfs zu Schulen in freier Trägerschaft für einen fairen Kompromiss halte. Eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss gab es dazu bereits am 17.04.2015.


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Lars Rohwer

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 6

CDU, ultima modifica 28/04/2016

Sono in disaccordo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aus folgenden Gründen nehme ich eine ablehnende Position ein:

Zum Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft nahmen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bereits eine Vielzahl von Sachverständigen Stellung. Die Mehrheit derer erachteten den Gesetzentwurf als verfassungskonform, was mithin auch meinem eigenen Empfinden entspricht.

Natürlich kann man niemals genug in die Bildung unserer Kinder investieren. Doch muss die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft mit Augenmaß geschehen, wobei getroffene Urteilsbegründungen nicht dazu genutzt werden dürfen, den materiellen Kern des Urteils erneut in Frage zu stellen. Aus "Gleichrangigkeit" und "Gleichwertigkeit" beider Schultypen kann nicht gleich ein Anspruch auf identische Finanzierung der Bildungseinrichtungen abgeleitet werden. Im Urteil heißt es, es sei eben "keine Pflicht des Staates [...], öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten".

In Ihrer Petition gehen Sie allerdings von einer Maximalforderung aus, die in Abwägung aller sächsischer Interessen nicht umsetzbar ist. Zudem sehe ich einen Eigenanteil zur Finanzierung von freien Schulen (beispielsweise durch Spenden, Schulgelder, etc.) als durchaus gerechtfertigt an, denn die freien Schulen unterliegen einer geringeren staatlichen Regulierung (u.a. in Personalangelegenheiten, pädagogischen Konzepten oder der Verwendung ihrer finanziellen Mittel).

Die Träger freier Schulen verfolgen innerhalb ihrer Einrichtung eigene bildungspolitische Ziele, welche über die vom Staat verfolgten hinausgehen. Dies ist löblich und dient der gesellschaftlichen Bildung, ist allerdings nicht explizit vom Staat verlangt. Es handelt sich hierbei also um zusätzliche, über die öffentlichen Bildungsangebote hinausreichende pädagogische Leistungen, welche auch seitens des Trägers entsprechend gegenfinanziert werden müssen - etwa über einen Eigenbeitrag oder Spenden.

Wenn zur Finanzierung dieser Freiheiten private Gelder oder Spenden herangezogen werden, halte ich dies für den richtigen Weg. Freie Schulen sind eine Schulform, die von den Eltern gewollt, und durch deren Engagement getragen wird. Eine staatliche Vollfinanzierung würde diesen Grundgedanken konterkarieren. Schließlich besteht gerade darin der Unterschied zwischen staatlichen und freien Schulen – sie können weitestgehend selbstbestimmt eigene bildungspolitische Ziele verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Rohwer


Immagine di Jan Hippold

Jan Hippold

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 5

CDU, ultima modifica 30/06/2015

Sono in disaccordo.


Immagine di Martin Modschiedler

Martin Modschiedler

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 4

CDU, ultima modifica 29/05/2015

Sono in disaccordo.

Der Gesetzentwurf über Schulen in freier Trägerschaft wurde von den Sachverständigen in der Anhörung vom 17. April 2015 im Sächsischen Landtag für verfassungskonform erklärt. Dies korrespondiert auch mit der Urteilsbegründung des Sächsischen Verfassungsgerichts. Die Anregung der Sachverständigen werden wir diskutieren.


Immagine di Gerald Otto

Gerald Otto

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 3

CDU, ultima modifica 26/05/2015

Sono in disaccordo.


Simone Lang

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Erzgebirge 3

SPD, ultima modifica 28/04/2016

Nessuna dichiarazione.

Antwort zur Petition: '"Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!"'

Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages ist es mir wichtig, meine Position zur Petition „Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!“ darzulegen. Die Zahl der fast 20.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aus Sachsen ist beeindruckend. Bereits die öffentliche Anhörung im April hat gezeigt, wie engagiert sich Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Schülerinnen und Schüler für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft einsetzen. Die Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport hat die SPD-Fraktion genutzt, um die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs noch einmal zu hinterfragen.

Als Kläger vor dem Sächsischen Verfassungsgericht sind mir und meiner Fraktion die Bedenken der Initiatoren der Petition bekannt und in vielen Punkten nachvollziehbar. Auch wenn es sicher noch einige Dinge zu klären gibt: Im aktuellen Haushalt haben wir bereits 72 Mio. € zusätzlich eingestellt. Das ist ein gemeinsamer Teilerfolg. Deshalb werden wir auch mit besonderer Aufmerksamkeit das Verfahren weiter begleiten und beobachten.

Einerseits sind wir der Meinung, dass der Rahmen des Verfassungsgerichtsurteils mit Blick auf die freien Schulen nicht ausgeschöpft wird, obwohl wir bislang einige Verbesserungen erreichen konnten (Dynamisierung der Personal- und Sachkosten, Aufstockung der Sachkosten).
Andererseits liegen juristische Gutachten vor (u. a. von Professor Grzeszick), welche die Verfassungskonformität des Gesetzes in allen Punkten bestätigen.
So hat das Gericht z.B. nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
In diesem Spannungsfeld verhandeln wir aktuell mit unserem Koalitionspartner über weitere Änderungsanträge. Die SPD nutzt das parlamentarische Verfahren bis zur Verabschiedung im Juli 2015, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion noch Änderungen am Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Ja, der Entwurf sollte an manchen Stellen überarbeitet werden.
Ja, der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes in vielerlei Hinsicht um.
Nein, das Gericht hat nicht formuliert, dass jedem Schulkind in Sachsen die gleiche Geldsumme zusteht. Im Urteil auf Seite 25 heißt es, der Verfassung ist „keine Pflicht des Staates zu entnehmen, öffentliche und private Schulen hinsichtlich der Finanzmittel pro Schüler gleich auszustatten.“
Nein, es liegt kein grundsätzlich verfassungswidriger Entwurf vor.
Simone Lang, MdL


Ronny Wähner

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Erzgebirge 4

CDU

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André Wendt

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 2

AfD

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Gunter Wild

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Vogtland 4

AfD

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Sebastian Wippel

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 2

AfD

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Uwe Wurlitzer

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 3

AfD

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Albrecht Pallas

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 3

SPD

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Immagine di Frauke Petry

Dr. Frauke Petry

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 1

AfD

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Immagine di Janina Pfau

Janina Pfau

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Vogtland 2

DIE LINKE

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Juliane Pfeil

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

SPD

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Lutz Richter

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

DIE LINKE

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Immagine di Susanne Schaper

Susanne Schaper

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 2

DIE LINKE.

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Immagine di André Schollbach

André Schollbach

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 6

DIE LINKE

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Immagine di Mirko Schultze

Mirko Schultze

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 2

DIE LINKE.

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Immagine di Franz Sodann

Franz Sodann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 7

DIE LINKE.

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Immagine di Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 3

AfD

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Immagine di Jörg Urban

Jörg Urban

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Bautzen 5

AfD

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Immagine di Octavian Ursu

Octavian Ursu

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 2

CDU

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Immagine di Stephan Hösl

Stephan Hösl

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Vogtland 4

CDU

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Immagine di Carsten Hütter

Carsten Hütter

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 1

AfD

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Steve Johannes Ittershagen

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 2

CDU

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Immagine di Andrea Kersten

Andrea Kersten

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

AfD

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Daniela Kuge

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 3

CDU

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Immagine di Kirsten Muster

Dr. Kirsten Muster

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 4

AfD

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Immagine di Juliane Nagel

Juliane Nagel

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 2

DIE LINKE.

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Immagine di Luise Neuhaus-Wartenberg

Luise Neuhaus-Wartenberg

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Nordsachsen 2

DIE LINKE.

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Andreas Nowak

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 3

CDU

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Immagine di Roland Wöller

Prof. Dr. Roland Wöller

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

CDU

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Immagine di Harald Baumann-Hasske

Harald Baumann-Hasske

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 5

SPD

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Mario Beger

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 2

AfD

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Immagine di Marco Böhme

Marco Böhme

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 4

DIE LINKE.

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Immagine di Georg-Ludwig von Breitenbuch

Georg-Ludwig von Breitenbuch

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 1

CDU

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Immagine di Nico Brünler

Nico Brünler

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 1

DIE LINKE.

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Immagine di Sarah Buddeberg

Sarah Buddeberg

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 1

DIE LINKE.

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Immagine di Alexander Dierks

Alexander Dierks

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 2

CDU

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Sebastian Fischer

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 2

CDU

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Holger Gasse

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 7

CDU

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Immagine di Silke Grimm

Silke Grimm

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

AfD

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Immagine di Wolfram Günther

Wolfram Günther

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 5

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Immagine di Matthias Rößler

Dr. Matthias Rößler

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 4

CDU

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Immagine di Ines Saborowski-Richter

Ines Saborowski-Richter

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 3

CDU

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Sebastian Scheel

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 3

DIE LINKE

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Immagine di Marko Schiemann

Marko Schiemann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Bautzen 5

CDU

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Thomas Schmidt

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 5

CDU

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Prof. Dr. Günther Schneider

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Collegio elettorale: Erzgebirge 5

CDU

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Immagine di Patrick Schreiber

Patrick Schreiber

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 5

CDU

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Immagine di Ines Springer

Ines Springer

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 4

CDU

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Immagine di Enrico Stange

Enrico Stange

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 1

DIE LINKE

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Immagine di Eva-Maria Stange

Dr. Eva-Maria Stange

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 6

SPD

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Immagine di Volker Tiefensee

Volker Tiefensee

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Nordsachsen 1

CDU

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Immagine di Stanislaw Tillich

Stanislaw Tillich

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Bautzen 3

CDU

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Immagine di Klaus Tischendorf

Klaus Tischendorf

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Collegio elettorale: Erzgebirge 1

DIE LINKE

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Immagine di Horst Wehner

Horst Wehner

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 4

DIE LINKE

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Immagine di Oliver Wehner

Oliver Wehner

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

CDU

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Immagine di Patricia Wissel

Patricia Wissel

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Collegio elettorale: Bautzen 1

CDU

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Dr. Stephan Meyer

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Collegio elettorale: Görlitz 4

CDU

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Immagine di Jens Michel

Jens Michel

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

CDU

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Immagine di Aloysius Mikwauschk

Aloysius Mikwauschk

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Bautzen 2

CDU

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Immagine di Falk Neubert

Falk Neubert

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 3

DIE LINKE

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Immagine di Kerstin Nicolaus

Kerstin Nicolaus

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 1

CDU

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Immagine di Mario Pecher

Mario Pecher

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Collegio elettorale: Zwickau 3

SPD

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Immagine di Ronald Pohle

Ronald Pohle

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 1

CDU

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Immagine di Marion Junge

Marion Junge

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Bautzen 2

DIE LINKE

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Immagine di Kathrin Kagelmann

Kathrin Kagelmann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 1

DIE LINKE

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Svend-Gunnar Kirmes

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 3

CDU

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Immagine di Hanka Kliese

Hanka Kliese

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 1

SPD

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Immagine di Kerstin Köditz

Kerstin Köditz

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 3

DIE LINKE.

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Immagine di Gernot Krasselt

Gernot Krasselt

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Collegio elettorale: Mittelsachsen 1

CDU

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Immagine di Frank Kupfer

Frank Kupfer

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Nordsachsen 3

CDU

l'ultima volta che è stato scritto il 26/05/2015
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Heinz Lehmann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 3

CDU

l'ultima volta che è stato scritto il 26/05/2015
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Immagine di Sven Liebhauser

Sven Liebhauser

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 4

CDU

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Immagine di Jan Löffler

Jan Löffler

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Zwickau 2

CDU

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Geert W. Mackenroth

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 1

CDU

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Immagine di Martin Dulig

Martin Dulig

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Meißen 4

SPD

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Immagine di Cornelia Falken

Cornelia Falken

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 6

DIE LINKE

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Immagine di Iris Firmenich

Iris Firmenich

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 3

CDU

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Immagine di Sabine Friedel

Sabine Friedel

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 5

SPD

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Immagine di Oliver Fritzsche

Oliver Fritzsche

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 2

CDU

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Immagine di Rico Gebhardt

Rico Gebhardt

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Erzgebirge 2

DIE LINKE.

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Immagine di Sebastian Gemkow

Sebastian Gemkow

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Nordsachsen 2

CDU

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Frank Uwe Hirche

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Bautzen 4

CDU

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Immagine di Henning Homann

Henning Homann

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Mittelsachsen 4

SPD

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Immagine di Eva  Jähnigen

Eva Jähnigen

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Dresden 7

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Immagine di Klaus Bartl

Klaus Bartl

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Chemnitz 3

DIE LINKE

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Immagine di Lothar Bienst

Lothar Bienst

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Görlitz 1

CDU

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Christine Ursula Clauß

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig 5

CDU

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Immagine di Thomas Colditz

Thomas Colditz

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Erzgebirge 2

CDU

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Immagine di Hannelore Dietzschold

Hannelore Dietzschold

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

Collegio elettorale: Leipzig Land 4

CDU

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Immagine di Andrea Dombois

Andrea Dombois

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

CDU

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Andre Barth

è un membro del parlamento Sächsischer Landtag

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