Paziņojumi, ko Deutscher Bundestag publicēja, izmantojot openPetition , nav saistoši lēmumi. Par to atbild Lūgumrakstu komiteja pēc oficiālās apstrādes ar lūgumrakstu. Visi paziņojumi papildina procesu un ir apņemšanās veidot pārredzamu dialogu starp politiķiem un pilsoņiem acu līmenī.
komentāri: Deutscher Bundestag Vācija
Neatbildēts (450) 66,5% |
Es nepiekrītu (133) 19,6% |
Es piekrītu / lielākoties piekrītu (88) 13,0% |
Nav viedokļa (5) 0,7% |
Es atturos (1) 0,1% |
12% atbalsta parlamentāro pieprasījumu.
13% atbalsta publisku noklausīšanos ekspertu komisijā.
12% atbalsta publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 03.07.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die im Namen der AfD-Fraktion von René Springer abgegebene Stellungnahme zur Petition "Abschaffung der Mundschutz- bzw. Maskenpflicht in Deutschland" hat meine volle Unterstützung. Diese Masken schützen niemanden vor Viren, sondern bestenfalls vor Bußgeldern.Um es mit den Worten meines geschätzten Kollegen Dr. Robby Schlund, MdB zu sagen: "Nehmen Sie bitte den Menschen da draußen
diesen unnützen Maulkorb ab! Bereits nach drei Stunden
und bei Temperaturen von 28 Grad haben Sie die perfekte
mobile Petrischale für Millionen Arten von Keimen."
René Springer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD, pēdējo reizi rediģēts 30.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 30.06.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Meine Fraktion und ich haben uns von Anfang an gegen eine Maskenpflicht ausgesprochen. Sie ist nicht verhältnismäßig und beschneidet die Bürger in ihren Grund- und Freiheitsrechten. Zudem ist der medizinische Nutzen völlig ungeklärt und Bürger fühlen sich mit der Maske oft in einer falschen Sicherheit, wie auch der Präsident der Bundesärztekammer bestätigt. Ich fordere: So viel Freiheit wie möglich und nicht mehr Einschränkungen als nötig. Die Maskenpflicht gehört eindeutig nicht zu den Notwendigkeiten.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 26.06.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Liebe Bürger,
zuerst einmal freut es mich, dass Sie sich politisch engagieren und von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen. Gerne möchte ich dazu beitragen, dass Sie sich Ihr Bild über die von mir vertretenen Standpunkte machen können. Es ist unbestritten, dass das Tragen einer Maske zum Schutz vor Infektionen oder um Schutz anderer sinnvoll sein kann, insbesondere für Risikogruppen. Es kommt dann jedoch sowohl auf die Art der Maske (spezifische Schutzmaske?) als auch die konsequente Beachtung der Trageregeln (regelmäßiger Wechsel, Achtsamkeit beim An- und Ablegen) an. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken halte ich inzwischen für absolut ungeeignet. Die eigene Erfahrung zeigt mir, dass die Bereitschaft auch nur zum zeitweisen Tragen kontinuierlich abnimmt, insbesondere bei zunehmenden Temperaturen. Außerdem ist es lebensfremd, dass mit Alltagsmasken von zumindest dem größten Teil der Bevölkerung ein gleichermaßen problembewusster Umgang gelebt wird, wie es bei spezifischen Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen und entsprechender Schulung der Fall ist. Es scheint offenbar kein Einzelfall zu sein, dass viele Menschen seit Wochen genau eine Alltagsmaske oder OP-Maske für entsprechende Situationen parat halten und diese Maske immer wieder tragen. Es bedarf keiner näheren Erläuterung, dass hierdurch wohl eher eine Virusverbreitung als -Eindämmung gefördert wird.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich darüber hinaus für eine Aufhebung der Corona-Beschränkungen ein. Der wirtschaftliche Schaden, der durch diese entstanden ist, ist nicht mehr zu rechtfertigen. Unsere hierzu im Bundestag eingebrachten Anträge wurden von den anderen Fraktionen abgelehnt. Im Deutschen Bundestag werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass Freiheit und Vernunft anstatt von Zwang die Maxime des politischen Handelns bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Seitz
AfD, pēdējo reizi rediģēts 18.06.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Andere Länder, wie die Niederlande, zeigen, dass es auch ohne Maskenpflicht geht. Ich finde es bedenklich, dass in Deutschland kaum über die Sinnhaftigkeit dieser Pflicht diskutiert wir. Auch die Tatsache, dass die Regierung eine Pflicht zuerst ablehnte und sie jetzt anscheinend am liebsten gar nicht mehr aufheben will, sollte eigentlich für Fragen sorgen. In der Medizin ist der Nutzen der Masken umstritten. Angesichts der niedrigen Corona-Zahlen in Deutschland ist es höchste Zeit, diese Einschränkung des persönlichen Lebens aufzuheben.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Der Mundschutz ist nach jetziger Erkenntnis nur sinnvoll, wenn er von Infizierten getragen wird. Da nur eine verschwindet geringe Anzahl von Personen infiziert ist, ist die Maskenpflicht für alle wenig hilfreich. Es ist wesentlich wichtiger, durch z.B. berührungsfreie Temperaturmessungen an Eingängen zu öffentlichen Einrichtungen Menschen mit Fieber bzw. erhöhter Temperatur zu identifizieren, um sie zu einem Test zu bewegen und im Falle eines positiven Befundes zu isolieren.
Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Mittelsachsen
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Während bspw. in Dänemark oder den Niederlanden die Menschen maskenfrei und ohne besondere Abstandsregeln ihrem normalen Leben nachgehen, lassen sich die Deutschen eine Maskenpflicht aufzwingen. Zahlreiche Mediziner schütteln die Köpfe über die medizinisch unsinnige, aber angeordnete Pflicht, sie kommen jedoch nicht zu Wort, da Kritik an politisch verordneten Maßnahmen in Deutschland zur Stigmatisierung, zur Ausgrenzung der Kritiker führt. Ich sehe mit größter Verwunderung, wie sich die Menschen hier in ihr Schicksal als Maskenträger fügen, wie es unausgesprochene "Wettbewerbe" um das schönste Maskenmuster gibt. Ich bin erschüttert, wie den Menschen hier das Denken abgewöhnt, das Einordnen und Bewerten verschiedener Meinungen unmöglich gemacht wird. Corona halte ich für eine Form eines Grippevirus. Hygiene und der Schutz von Risikoträgern sind wie in allen solchen Fällen zwingend erforderlich, jedoch weder persönliche Selbstaufgabe noch das Totfahren unseres wirtschaftliichen und gesellschaftlichen Lebens. Uwe Schulz, MdB/AfD
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Armin-Paulus Hampel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hameln-Pyrmont - Holzminden
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Prof. Dr. Harald Weyel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Ulrike Schielke-Ziesing
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Robby Schlund
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Roman Reusch
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jürgen Pohl
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Martin Reichardt
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Burgenland - Saalekreis
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Ulrich Oehme
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Rüdiger Lucassen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Enrico Komning
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Steffen Kotré
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Norbert Kleinwächter
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Jens Kestner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Goslar - Northeim - Osterode
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Leif-Erik Holm
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Bruno Hollnagel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Mariana Harder-Kühnel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Verena Hartmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Roland Hartwig
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Alexander Gauland
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Prof. Dr. med. Axel Gehrke
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Franziska Gminder
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Wilhelm von Gottberg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Anton Friesen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Gottfried Curio
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Stephan Brandner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
AfD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts René Springer.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir AfD frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 7.5.2020 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:
2. Angemessenes Verhalten
Wie oben beschrieben, muss der absolute Lockdown mit einer kompletten Form des sogenannten „Social Distancing“ durch ein angemessenes und risikobasiertes Verhalten ersetzt werden. Dazu kann u.a. gehören:
a) Der besondere Schutz von Risikogruppen
b) Die Einhaltung von Hygieneregeln.
c) Die Einhaltung von Abstandsregeln, bspw. auch in Restaurants, Geschäften und, wenn möglich, am Arbeitsplatz. Unternehmen sollten auf physische Meetings oder Firmenreisen möglichst verzichten.
d) Das freiwillige Tragen von (auch behelfsmäßigen) Mund- und Nasenschutzmasken zum
Schutz anderer in geschlossenen öffentlichen Räumen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
e) Die kostenlose Bereitstellung von Mund- und Nasenschutzmasken für die gesamte Bevölkerung
f) Die erleichterte Krankschreibung für Patienten mit Erkältungs- oder Grippesymptomen
durch Haus- oder Betriebsärzte ist vorerst bis Ende des Jahres beizubehalten.
Punkt d) betrifft das Tragen von Masken, was auf Freiwilligkeit basieren soll. Eine Maskentragepflicht wird damit abgelehnt.
Ich stehe vorbehaltlos hinter diesem Beschluss.
Dr. Gregor Gysi
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Treptow-Köpenick
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 23.06.2020
Es atturos.
Liebes Team von Open petition,
Ihre Nachricht vom 16. Juni hat mich erreicht. Die von dem Petenten genannte Pflicht belästigt mich genauso wie viele andere. Trotzdem muss ich folgenden Umstand hinweisen. In der Regierung sitzen keine Virologinnen und Virologen. Das gilt auch für den Bundestag. Bei allen Entscheidungen sind wir auf die Meinungen der Experten angewiesen. Wenn es Virologinnen und Virologen gibt, die von einer Mund-Nasen-Schutz-Pflicht abraten, aber eine Mehrheit diese Pflicht empfiehlt, ist die Politik in einer schwierigen Situation. Die Mehrheit erklärt, dass es eine viel größere Verbreitung des Virus gäbe, wenn die Masken in bestimmten Einrichtungen und Situationen nicht getragen werden. Entschlösse sich die Regierung und auch der Bundestag, auf die Minderheit der Virologinnen und Virologen zu hören, und danach gäbe es wirklich eine große Verbreitung der Infektion, trügen die Politikerinnen und Politiker eine große Verantwortung bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung. Es ist also nicht so leicht, dieser Petition einfach stattzugeben. Darauf wollte ich hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi
FDP, pēdējo reizi rediģēts 13.07.2020
Es nepiekrītu.
Als Freier Demokrat kann ich nachvollziehen, dass jede Einschränkung im Leben kritisch betrachtet werden muss. Dennoch befürworte ich die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist wichtig, Risikopatienten vor einer möglichen Infektion mit Covid-19 zu schützen. Die Masken helfen, dass an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, die Viren sich nicht so leicht verbreiten. Da die Masken jedoch hauptsächlich die anderen schützen und nicht nur einen selbst, ist es wichtig, dass alle Personen eine Maske tragen.
Das Tragen der Maske ist somit eine Einschränkung, die gerechtfertigt ist. Als vergleichende Maßnahme kann man den Anschnallgurt im Auto nennen. Auch hier trägt die Nutzung des Gurtes zur Sicherheit bei.
Was in der Petition außen vorgelassen wurde, ist das Thema Prävention während einer Pandemie. Bei der Maskenpflicht geht es nicht um Freiheitseinschränkungen wie beim Lockdown. Sondern um eine Basisprävention bundesweit. Von einem totalen Ausstiegsszenario sind wir (leider) noch weit entfernt.
Mir ist es wichtig, dass wir einer zweiten Welle entgegenwirken und es nicht zu einem erneuten Lockdown kommt. Hierfür sollten alle erforderlichen Hygieneregeln eingehalten werden.
SPD, pēdējo reizi rediģēts 30.06.2020
Es nepiekrītu.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Im Übrigen halte ich die Pflicht zum Tragen einer Maske in öffentlichen Räumen, wo viele Menschen zusammenkommen, zur Eindämmung der Pandemie, für sinnvoll.
Dr. forest Christoph Hoffmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Lörrach - Müllheim
FDP, pēdējo reizi rediģēts 30.06.2020
Es nepiekrītu.
Verbot von Großveranstaltungen, Clubs und Abstandsgebot sind die wirksamen Mittel gegen unkontrollierte Verbreitung des COVID19 Erregers. Masken sind ein mechanischer Schutz, um andere Menschen zu schützen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dazu gibt es klare Belege auch aus anderen Staaten wie Südkorea usw. Es ist ja so tückisch , dass wir den Virus nicht spüren aber trotzdem infektiös sein können.
Das Ziel ist die Immunisierung der Bevölkerung,- natürlich oder durch eine Impfung (wenn sie denn kommt) und dabei die Gesundheitssysteme nicht zu überfordern. Das Virus werden wir nicht ausrotten können aber in Schach halten. Dazu machen Masken Sinn.
Dr. André Hahn
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 22.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Ingrid Nestle
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 18.06.2020
Es nepiekrītu.
Leider wurde zum Thema Maske zu Beginn der Corona Pandemie sehr unterschiedlich und - nach meiner persönlichen Einschätzung - auch nicht optimal kommuniziert.
Mittlerweile haben die Experten viel dazu gelernt und durch neue Studien weiß man heute, dass dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen eine wichtige Rolle bei der Eindämmung der Pandemie zukommt. Diese zu tragen ist besonders in geschlossenen Räumen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln wichtig, dort wo mehrere Menschen zusammen kommen und Abstände nicht immer eingehalten werden können. Bezüglich Ihrer Aussage der Ineffektivität der Masken unter Verweis auf die Studie von Seongman Bae in den Annals of Internal Medicine von Anfang April 2020 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Studie inzwischen aufgrund von methodischen Schwächen bzw. unzulässigen Fehlaussagen zurückgezogen wurde (www.acpjournals.org/doi/10.7326/L20-0745). Gleichwohl ist es für seine Wirksamkeit wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt angewendet wird. Die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unterliegen immer zum Teil einer Abwägung zwischen unterschiedlichen, legitimen Bedürfnissen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann teilweise unangenehm sein und manche Personen besonders belasten. Dennoch hat die Regierung beschlossen diese Maßnahme zu implementieren um das dauerhafte Wohlbefinden und das Leben der Mitglieder unserer Gesellschaft schützen zu können ohne das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben herunterfahren zu müssen. Diese Entscheidung unterstütze ich, gerade weil die dadurch erleichterten Lockerungen in anderen Bereichen aus meiner Sicht so wertvoll sind.
Wir haben Verständnis für die Unsicherheit und Ängste der Bevölkerung und teilen den Wunsch nach besonnener Krisenkommunikation ohne dabei die Augen vor der Gefahr zu verschließen oder unzulässig abzuwiegeln. Gerade weil die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Krise so gut gewirkt haben, sind wir jetzt in einer relativ entspannten Situation. Leider öffnen unsichere Zeiten vermehrt den Raum für bewusst gestreute Falschinformationen und Hetze. Politische Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und dieses richtige Maß muss beständig unter Einbezug von fachlich gesichertem Wissen ausgelotet werden.
Es ist richtig und wichtig, kritisch zu sein. Davon lebt unsere Demokratie. Als Parlamentarier sehen wir unsere Aufgabe unter anderem darin, Gesetzesinitiativen der Bundesregierung kritisch zu begleiten und geplante Regelungen zu hinterfragen. Es gilt dann sowohl bei der Bewertung von Regierungsvorlagen als auch bei der Bewertung von Beiträgen im Internet wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen und das Beste für unsere Gesellschaft anzustreben.
Fabio De Masi
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 18.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Konstantin von Notz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 17.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 17.06.2020
Es nepiekrītu.
Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für die Anfrage und Ihr kritisches Begleiten der politischen Prozesse in unserem Land. Vorab muss ich feststellen, dass der Bundestag beim Thema Maskenpflicht keinerlei Zuständigkeit hat, weil die Maskenpflicht durch die jeweiligen Bundesländer verfügt wird.
Davon abgesehen, halte ich eine Aufhebung der Maskenpflicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt für falsch. Auch wenn die Datenlage hierzu bislang dürftig ist und somit kaum gute Studien existieren, befürworten wir den Einsatz von Gesichtsmasken. Sie können in der Kombination mit anderen Maßnahmen, wie etwa Abstandsregelungen, dazu beitragen, dass die Zahl der Infektionen reduziert wird. Eine Studie mit Daten aus Jena sowie Landkreisen aus Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen legt zumindest nahe, dass durch den frühen Einsatz von Gesichtsmasken die Zahl der Neuinfektionen reduziert werden könnte. download.uni-mainz.de/presse/03_wiwi_corona_masken_paper_zusammenfassung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schmidt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 17.06.2020
Es nepiekrītu.
Aufgrund des relativ - im Vergleich mit vielen anderen Ländern - guten Pandemieverlaufs in Deutschland konnten die meisten Beschränkungen aufgehoben oder gelockert werden. Das öffentliche Leben kehrt mehr und mehr zurück, wodurch Abstände zum Schutz vor Infektionen nicht mehr überall eingehalten werden können. Genau dort, wo diese Abstände nicht eingehalten werden können, macht die Maske Sinn. Sie ist auch Ausdruck des Respekts anderen Menschen gegenüber, die dadurch geschützt werden. Fachleute gehen davon aus, dass die Mund-Nasen-Maske einen wesentlichen Faktor bei den derzeit niedrigen Infektionszahlen spielt. Jena führte sehr frühzeitig die Maskenpflicht ein – mit großem Erfolg, wie die Infektionszahlen bestätigen. Die Universität Mainz zeigte in einer Studie auf, dass die Maskenpflicht maßgeblich dazu beigetragen hat. Bei dieser Studie wurde der Infektionsverlauf in Jena, wo sehr frühzeitig die Maske vorgeschrieben worden war, mit dem Infektionsverlauf in anderen deutschen Städten verglichen. Ihr Ergebnis bestätigt, dass Alltagsmasken aus Stoff den Luftstrom beim Sprechen hemmen und dadurch die Übertragung infektiöser Partikel dämmen. In Jena gab es vielmal weniger Neuinfektionen als in Vergleichsstädten. Wer die Maske trägt, verringert das Übertragungsrisiko des Virus, schützt insbesondere Angehörige der Risikogruppe und verringert das Risiko einer zweiten Infektionswelle. Es ist nicht nur Glück, sondern auch den Maßnahmen geschuldet, die in Deutschland frühzeitig und konsequent ergriffen und von der Gesellschaft in großem Maße mitgetragen wurden, dass in unserem Land relativ wenige Opfer zu beklagen sind. Diese Erfolge wollen wir sichern, weiter verstetigen und nicht verspielen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es nepiekrītu.
Es ist korrekt, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung keinen hundertprozentigen Schutz vor der Übertragung des Covid19-Virus bieten kann. Daraus aber die Forderung abzuleiten, dass es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bräuchte, ist höchst fahrlässig. Eine solche Bedeckung kann dazu beitragen, dass die Reichweite von ausgestoßener Speichelflüssigkeit beim Atmen und Sprechen stark herabgesetzt wird. Gerade in Situationen, in denen der gebotene räumliche Abstand zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann (z.B. beim Einkauf oder in öffentlichen Verkehrsmitteln), ist die Bedeckung daher unverzichtbar und auch ein Zeichen der Mitverantwortung für die Gesundheit von stark gefährdeten älteren und kranken Bürgerinnen und Bürgern.
CDU/CSU, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es nepiekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Die Maskenpflicht ist je nach Bundesland eine zeitlich wie räumlich begrenzte Maßnahme, deren Verhältnismäßigkeit mir durch den vergleichsweise geringen Eingriff gegeben erscheint. Über die Wirkung gibt es zwar unterschiedliche Bewertungen aber im Zweifel bin ich für die Sicherheit, selbst dann, wenn eine Infektion durch das Tragen einer Maske nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Es ist aber sogar sehr wahrscheinlich, dass das vergleichsweise günstige Infektionsgeschehen in Deutschland und weiteren Ländern durch das Tragen von Masken beeinflusst wurde. Auch diese Maßnahme ist wie andere Einschränkungen in bestimmten Abständen auf Ihre Erforderlichkeit durch die zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene zu überprüfen.Trotz einiger Korrekturen durch einzelne Gerichte hält auch das BVerfG die grundsätzliche Linie des Regierungshandelns, auch wegen den zunehmenden Lockerungen der ursprünglich harten Beschränkungen bürgerlicher Freiheiten, aus verfassungsrechtlicher Sicht für legitim, wie aktuelle Entscheidungen das belegen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es nepiekrītu.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass wahrscheinlich Ärmere, sozial Benachteiligte ein höheres Risiko haben, dass bei ihnen die Krankheit einen schweren Verlauf nimmt und sie ins Krankenhaus müssen. Sollte sich dies bestätigen, so ist Vorsicht und Infektionsschutz auch eine Art Einsatz für soziale Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werde ich Ihre Petition nicht pauschal unterstützen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Es nepiekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Die derzeit niedrigen Infektionszahlen sind darauf zurückzuführen, dass sich die Mehrzahl der Menschen an Abstandsgebote und Hygieneregeln hält. Der Mund-/Nasenschutz ist eine dieser Maßnahmen und eine einfache Möglichkeit, andere vor Ansteckung zu schützen. Das ist zumindest die Aussage der Mehrheit der Fachleute. Es gibt natürlich Gegenstimmen, die bewertet werden müssen.
Die Haltungen nicht nur, aber auch zur Maskenpflicht, haben sich im Lauf der Zeit verändert. Es ist ein wichtiges Merkmal von Wissenschaft und Politik, dass ein Erkenntnisgewinn auch zu einer Korrektur von Haltungen und Maßnahmen führt.
Dazu kommt: Selbst, wenn diese Maßnahme nur eine geringe Wirksamkeit hätte, schränkt sie weder individuelle Rechte unangemessen ein, noch schadet sie.
Die andere Seite ist, unterschätzt man das Infektionsrisiko, kostet das Leben. In der Verantwortung stehend, wähle ich in diesem Fall eher die sichere Variante und trage den Mund-Nasen-Schutz.
Dort, wo die Umsetzung einer Maskenpflicht zu großen Belastungen führen würde oder unrealistisch ist, Kitas, Schulen, Tätigkeiten mit langen Tragezeiten, gibt es Alternativen bzw. ist sie ausgesetzt.
Nichts desto trotz gilt es, unter geänderten Bedingungen jede Maßnahme auf ihre Angemessenheit zu prüfen und unter geänderten Bedingungen immer wieder zu hinterfragen.
Noch ein Hinweis: Im Bundestag gibt das Instrument "öffentliche Anhörung im Plenum" nicht. Es gibt allerdings öffentliche Debatten von Anträgen. Ich würde mich freuen, wenn openpetition die oben platzierte Abfrage der Realität anpassen würde.
Helin Evrim Sommer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Andreas Wagner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Friedrich Straetmanns
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Victor Perli
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Salzgitter - Wolfenbüttel
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Amira Mohamed Ali
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Oldenburg - Ammerland
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Claudia Müller
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Pascal Meiser
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Ottmar von Holtz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Gruppe Die Linke, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir Gruppe Die Linke frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Anke Domscheit-Berg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Danyal Bayaz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Bruchsal - Schwetzingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Canan Bayram
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Doris Achelwilm
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Norbert Müller
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Offenbach
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Thomas Lutze
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Thomas Nord
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Sven-Christian Kindler
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Stadt Hannover II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Sabine Leidig
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Sahra Wagenknecht
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Ralph Lenkert
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Renate Künast
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Martina Renner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Köln II
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Manuel Sarrazin
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hamburg-Bergedorf - Harburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Lisa Paus
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Kirsten Tackmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Katrin Göring-Eckardt
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Julia Verlinden
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Jutta Krellmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hameln-Pyrmont - Holzminden
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Harald Ebner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Heidrun Bluhm
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Friedrich Ostendorff
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Dr. Dietmar Bartsch
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Britta Haßelmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Bielefeld - Gütersloh II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
Annalena Baerbock
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Beate Walter-Rosenheimer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Fürstenfeldbruck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Dr. Alexander S. Neu
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis I
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
DIE LINKE., pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts André Hahn.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir DIE LINKE. frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
> Ich habe großes Verständnis dafür, dass die Mund- und Nasenschutzpflicht sehr unangenehm ist. Aber sie ist derzeit notwendig, um die Corona-Pandemie einzudämmen und Zustände wie in Italien oder den USA zu verhindern. Eine Maske zu tragen ist ein vergleichsweise kleines Übel, das wir den Älteren und anderen "Risikogruppen" in unserer Gesellschaft schulden. Im Übrigen entscheiden die Bundesländer und Kommunen über die Dauer der Maskenpflicht, der Bundestag hat hier keinerlei Zuständigkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Grupas lēmums, publicēts Konstantin von Notz.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es nepiekrītu.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages stehe ich in der Verantwortung abwägen zu müssen, welche Grundrechtseinschränkungen angesichts einer weltweiten Pandemie zulässig und vernünftig sind und welche gegebenenfalls nicht zu rechtfertigen wären.
Die Mehrheit der Epidemiologen und Virologen führt die aktuell sehr niedrigen Infektionszahlen in Deutschland auf die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften und die schnelle Entscheidung zum sogenannten Lockdown von Schulen und nicht kritischer Infrastruktur zurück. Das tragen eine Mund-Nasen-Maske ist neben dem regelmäßigen Händewaschen und der Desinfektion von Oberflächen ein wichtiger Baustein dieser Hygienemaßnahmen.
Die von den Fachleuten vorgetragenen Argumente und Handlungsempfehlungen überzeugen mich. Die Einschränkungen des persönlichen Wohlbefindens die durch das Tragen eine Maske bei manchen Menschen entstehen mögen rechtfertigen in meinen Augen nicht die Gefährdung vieler, die durch das nicht tragen einer selbigen entsteht. Denn die Maske schützt in aller erster Linie nicht den Träger, sondern dessen Gegenüber.
Die heute veröffentliche Corona-Warn-App ist in meinen Augen ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung dieser Pandemie. Ihr Installation ist freiwillig und Ihre Verwendung wird hoffentlich breite Akzeptanz finden. Hier setzen meine Fraktion und ich, um Vertrauen zu erhöhen und Rechtssicherheit zu schaffen, auch weiterhin für ein Begleitgesetz zur App ein.
Klar ist: Am Ende müssen alle getroffenen Maßnahmen, auch und gerade in Pandemie-Zeiten, regelmäßig auf ihre Wirkung, Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu haben wir wiederholt umfassende parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht und werden uns auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
SPD, pēdējo reizi rediģēts 07.07.2020
Nav viedokļa.
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jede und jeden in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen, anstatt private Kampagnenplattformen zu nutzen. Petitionen, die über das parlamentarische Petitionswesen laufen und beim Bundestag eingereicht werden, werden dort in jedem Fall vom Petitionsausschuss geprüft und bearbeitet, ganz im Gegensatz zu Petitionen über private Kampagnenplattformen. Bei Petitionen ist zudem grundsätzlich die Zuständigkeit zu beachten: Über eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder im ÖPNV entscheidet nicht der Bund, sondern Länder und Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler
SPD, pēdējo reizi rediģēts 19.06.2020
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst: www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf.
Ich werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und -vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
FDP, pēdējo reizi rediģēts 18.06.2020
Nav viedokļa.
Eine generelle, staatliche Maskenpflicht lehne ich ab und halte eine 'Empfehlung' für mündige Bürger als absolut ausreichend.
Soweit private Institutionen und Einrichtungen (Geschäfte, Lokale, Kinos etc.) die Nutzung der eigenen Angebote an das Tragen eines Mundschutzes koppeln um das Infektionsrisiko der Kunden zu minimieren, ist das absolut in Ordnung. Die Privatautonomie ist diesbezüglich zu respektieren und es ist nicht Aufgabe des Staates unnötige Vorgaben zu machen.
Soweit staatlicher Einrichtungen oder bspw. der ÖNVP das Tragen von Masken fordern, gilt es zu prüfen, ob dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das 'mildeste Mittel' ist um mit der geringsten Einschränkung des Einzelnen andere Bürger und Mitarbeiter zu schützen. Sehr häufig wird dies der Fall sein beispielsweise im ÖNVP wo Mitbürger keine Möglichkeit haben selbst einen 'Sicherheitsabstand' zu wahren. Auch hier ist die begründete Aufforderung zum Tagen einer Masken legitim.
Es darf nicht sein, dass aus Berlin, Stuttgart oder sonst einer Landeshauptstadt heraus eine generelle Bevormundung mündiger Bürger stattfindet -
Die Politik muss Respekt gegenüber den Grundrechten und der Eigenverantwortung unserer Bürger haben und sollte nur dort eingreifen, wo aus zwingenden Gründen zum Schutz anderer ein gut begründeter Eingriff nötig ist.
Pauschale Verpflichtungen und Verbote sind in der Regel der falsche Weg!
SPD, pēdējo reizi rediģēts 17.06.2020
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert und weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst (www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf
SPD, pēdējo reizi rediģēts 16.06.2020
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich: Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de/ ) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreterinnen und Vertretern in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner MdB
Marja-Liisa Völlers
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Nienburg II - Schaumburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Gero Clemens Hocker
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Osterholz - Verden
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Gyde Jensen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Sonja Amalie Steffen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Bettina M. Wiesmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Frankfurt am Main II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Johannes Vogel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Olpe - Märkischer Kreis I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Hermann-Josef Tebroke
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Linda Teuteberg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Dietlind Tiemann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Manja Schüle
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Martin Schulz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Matthias Seestern-Pauly
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Osnabrück-Land
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Johannes Schraps
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hameln-Pyrmont - Holzminden
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. h. c. Thomas Sattelberger
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: München-Süd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Wieland Schinnenburg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hamburg-Wandsbek
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Hagen Reinhold
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rostock - Landkreis Rostock II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Frauke Petry
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Petra Nicolaisen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Flensburg - Schleswig
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Roman Müller-Böhm
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Oberhausen - Wesel III
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Alexander Müller
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheingau-Taunus - Limburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christoph Matschie
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christoph Meyer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christian Lindner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Wolfgang Kubicki
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Steinburg - Dithmarschen Süd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Michael Kießling
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Elisabeth Kaiser
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Torbjörn Kartes
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ludwigshafen/Frankenthal
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Thomas L. Kemmerich
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Markus Herbrand
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Thomas Heilmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Katrin Helling-Plahr
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Wiebke Esdar
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Bielefeld - Gütersloh II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christian Dürr
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Carl-Julius Cronenberg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hochsauerlandkreis
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Astrid Damerow
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Carsten Brodesser
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Oberbergischer Kreis
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christine Aschenberg-Dugnus
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rendsburg-Eckernförde
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. h. c. Albert H. Weiler
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Philipp Amthor
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Klaus-Peter Willsch
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheingau-Taunus - Limburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Elisabeth Winkelmeier-Becker
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. Dr. Matthias Zimmer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Frankfurt am Main I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Volkmar Vogel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Johann David Wadephul
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rendsburg-Eckernförde
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Marco Wanderwitz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Kai Wegner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Karin Strenz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Michael Stübgen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Peter Tauber
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Antje Tillmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Frank Steffel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Reinickendorf
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Peter Stein
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rostock - Landkreis Rostock II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Sebastian Steineke
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christian Freiherr von Stetten
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Detlef Seif
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Johannes Selle
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. Dr. Patrick Sensburg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hochsauerlandkreis
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Jana Schimke
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Klaus-Peter Schulze
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Cottbus - Spree-Neiße
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Norbert Röttgen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Kerstin Radomski
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Krefeld II - Wesel II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Alexander Radwan
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Eckhardt Rehberg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Martin Patzelt
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Eckhard Pols
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Angela Merkel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Coburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Mathias Middelberg
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Stadt Osnabrück
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dietrich Monstadt
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Hans-Georg von der Marwitz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Märkisch-Oderland - Barnim II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Ursula von der Leyen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Stadt Hannover II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Carsten Linnemann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Jan-Marco Luczak
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Roy Kühne
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Goslar - Northeim - Osterode
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Heidelberg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Roderich Kiesewetter
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Aalen - Heidenheim
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Hendrik Hoppenstedt
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hannover-Land I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Jürgen Hardt
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Mark Hauptmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Matthias Heider
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Olpe - Märkischer Kreis I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Mark Helfrich
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Steinburg - Dithmarschen Süd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Manfred Grund
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Oliver Grundmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Stade I - Rotenburg II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. Monika Grütters
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Reinickendorf
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christian Haase
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Klaus-Dieter Gröhler
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Astrid Grotelüschen
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Maria Flachsbarth
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hannover-Land II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Ingo Gädechens
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ostholstein - Stormarn-Nord
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Marie-Luise Dött
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Oberhausen - Wesel III
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Norbert Brackmann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Ralf Brauksiepe
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Thomas Bareiß
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Zollernalb - Sigmaringen
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Norbert Barthle
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Backnang - Schwäbisch Gmünd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Maik Beermann
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Nienburg II - Schaumburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Manfred Behrens
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Börde - Jerichower Land
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Susanne Mittag
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Swen Schulz
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Sigmar Gabriel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Salzgitter - Wolfenbüttel
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
René Röspel
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. Nina Scheer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Metin Hakverdi
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Hamburg-Bergedorf - Harburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Michael Gerdes
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Bottrop - Recklinghausen III
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Michael Roth
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Michelle Müntefering
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Herne - Bochum II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Martin Rabanus
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rheingau-Taunus - Limburg
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. Dr. Lars Castellucci
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Neckar
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Lars Klingbeil
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Rotenburg I - Heidekreis
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Prof. Dr. Karl Lauterbach
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Leverkusen - Köln IV
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Ingrid Arndt-Brauer
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Steinfurt I - Borken I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dr. jur. Johannes Fechner
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Emmendingen - Lahr
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Frank Junge
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Doris Barnett
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ludwigshafen/Frankenthal
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Dagmar Ziegler
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Christian Lange
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Backnang - Schwäbisch Gmünd
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Bettina Hagedorn
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Ostholstein - Stormarn-Nord
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Bettina Müller
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Cansel Kiziltepe
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
Carsten Schneider
ir parlamenta loceklis Deutscher Bundestag
Vēlēšanu apgabals: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts
pēdējo reizi rakstīts 16.06.2020
Neatbildēts