Deutscher Bundestag がopenPetitionを通じて公開した声明は、拘束力のある決定ではありません。これらの声明は、請願が正式に処理された後、請願委員会の責任となります。すべての声明はプロセスを補完するものであり、政治家と市民の間の透明性と平等性を重視した対話へのコミットメントを表しています。
die Möglichkeit, sich gesellschaftlich und politisch einzubringen ist einer der Grundpfeiler unseres Gemeinwesens. Durch Artikel 17 unseres Grundgesetzes steht es - über die persönliche Meinungsäußerung und die politische und gesellschaftliche Betätigung hinaus - jedem Bürger offen, sich „einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Um eine parlamentarische Befassung gewährleisten zu können, bitte ich Sie daher, sich unter epetitionen.bundestag.de/ direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden, um für Ihr Anliegen die entsprechende Bearbeitung gewährleisten zu können und anderen auch außerhalb privat betriebener Online-Portale die Möglichkeit der Information und Teilhabe zu eröffnen.
„Ich finde politische Beteiligung wichtig und begrüße sie sehr. Dazu gehört für mich auch der Austausch von inhaltlichen Argumenten. Dieser ist hier aufgrund der stark verkürzten Antwortoptionen nicht wirklich möglich. Deshalb möchte ich im Gegenzug gerne auf das Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages hinweisen (epetitionen.bundestag.de/): Hier kann jede/r Bürger/in eine öffentliche Petition mitzeichnen oder mitdiskutieren. Ein Vorteil besteht darin, dass eine direkte und inhaltliche Befassung durch den Bundestag – unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen - garantiert ist.“
für Petitionen steht Ihnen jederzeit der Weg über den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages offen. Es kann sich dabei um persönliche Anliegen oder Anliegen allgemeiner Art handeln. Allein im letzten Jahr gingen über 15.000 offizielle Petitionen im Parlament ein – das sind etwa 60 pro Arbeitstag. So ist sichergestellt, dass jedes Anliegen Gehör findet, sachgerecht und unter Einbeziehung aller relevanten Experten beraten sowie beantwortet wird. Sie können Ihr Anliegen jederzeit per Brief, per Fax, per Postkarte oder elektronisch (epetitionen.bundestag.de) einreichen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und ich freue mich, wenn Sie diesen Weg ebenfalls nutzen.
Enthaltung, weil sich erstens meine Fraktion dazu noch nicht abschließend verständigt hat und zweitens, weil ich einerseits das Anliegen verstehe und nichts davon halte, mögliche Wege aus dem Stau für Motorradfahrer_innen zu verwehren, nur weil die Autofahrer_innen sie nicht haben. Außerdem finde ich es richtig zu prüfen, eine ohnehin geübte Praxis zu legalisieren, statt den rechtlichen Graubereich weiter zu dulden. Andererseits muss natürlich die Sicherheit aller Menschen, die sich im Staugeschehen auch außerhalb der Autos bewegen, hohe Priorität haben. Und auch die Sicherheit der Motorradfahrer_innen muss gewährleistet sein, da die Menschen im Stau ja nicht automatisch damit rechnen, dass nicht alle im Stau stehen. Die Frage ist, ob es erreichbar ist, dass alle ihr Verhalten auf diese Staudurchfahrung einstellen werden können, insbesondere Kinder. Ich bin sehr unsicher, ob zum Beispiel die Regelung "Schritttempo" ausreichen würde, um die Sicherheit aller im Stau zu gewährleisten.
Grundsätzlich begrüße ich, wenn sich Menschen gemeinsam für ein Ziel einsetzen oder kritisch äußern. Politik sollte aber – gerade bei komplizierten Fragen – nicht simplifiziert werden. Kurzabfragen suggerieren dies. Wir haben in Artikel 17 Grundgesetz das Petitionsrecht als Grundrecht ausgewiesen. Es gibt den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort gibt es seit 2005 auch öffentliche Petitionen. Einzig und allein der Petitionsausschuss des Bundestages ermöglicht eine parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene, unabhängig von der Zahl der Unterstützer.
obwohl ich mich über Ihr politisches Engagement freue, möchte ich gerne auf das bewährte Petitionsrecht des Deutschen Bundestages verweisen. Jeder kann beim Deutschen Bundestag eine Petition einreichen, mit der wir Abgeordneten uns dann auseinandersetzen müssen. Dies gilt unabhängig von der Zahl der Unterstützer, wobei öffentliche Petitionen ebenfalls mitgezeichnet werden können.
Als Mitglied des Petitionsausschusses kann ich nur darum bitten, eine Petition direkt an den Deutschen Bundestag zu richten. Nur dann haben Sie mit Ihrem Anliegen Aussicht auf Erfolg, nur dann ist eine parlamentarische Prüfung möglich. Unter epetitionen.bundestag.de können Sie Petitionen online einreichen, mitzeichnen und diskutieren. Über die Aufgaben und die Arbeit des Petitionsausschusses können Sie sich unter www.bundestag.de/petition informieren.
Bitte richten Sie eine Petition direkt an den Deutschen Bundestag, da nur so eine parlamentarische Prüfung möglich ist. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und deshalb befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages garantiert mit jeder Petition, die direkt an ihn gerichtet ist. Unter epetitionen.bundestag.de können Sie Petitionen online einreichen, mitzeichnen und diskutieren. Mehr Informationen zum Petitionsrecht und zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie unter www.bundestag.de/petition.
Ich finde es immer gut, wenn Bürger sich einmischen und halte Petitionen deswegen für eine gute Sache. Bereits seit 2005 gibt es die Möglichkeit für offene Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Ausschließlich dieser Weg eröffnet die Möglichkeit, dass eine Petition auf Bundesebene dann auch parlamentarisch behandelt wird. Deswegen werbe ich für die Nutzung der Angebote des Petitionsausschusses (epetitionen.bundestag.de). Dort wird keine Vorauswahl für Petitionen getroffen, so dass jedes Anliegen eingebracht und von Mitunterzeichnern unterstützt werden kann.
als Bundestagsabgeordnete bitte ich Sie: Richten Sie Ihre Petition direkt an den Bundestag. Denn nur dann ist eine parlamentarische Prüfung Ihres Anliegens möglich. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und deshalb befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages garantiert mit jeder Petition, die direkt an ihn gerichtet ist. Auf epetitionen.bundestag.de können Sie Petitionen online einreichen, mitzeichnen und diskutieren. Mehr Informationen zum Petitionsrecht und zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie unter www.bundestag.de/petition.
das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Jede(r) Bürger/in kann Petitionen beim Deutschen Bundestag einreichen, auch öffentliche. Nur dort findet eine sorgfältige Bearbeitung von Bürgeranliegen statt und eine Befassung durch den Bundestag ist unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen garantiert.
vielen Dank für die Übersendung ihrer Petition zum Thema "Staudurchfahrung für Motorräder" über das Portal "openPetiton". Seit einigen Jahren gibt es im Online-Bereich auch private "Petitionsplattformen“, auf denen Menschen Anliegen jeglicher Art öffentlich machen und an diverse Adressaten richten können. Ich begrüße selbstverständlich, wenn sich Menschen – zu denen ja auch Sie gehören - gemeinsam für ein Ziel einsetzen.
Die direkte Möglichkeit für BürgerInnen und Bürger Ihre Anliegen an die politischen EntscheidungsträgerInnen heranzutragen ist im parlamentarischen Petitionsrecht verankert. Dort gibt es seit 2005 auch öffentliche Petitionen. Verantwortliches Gremium ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Einzig und allein dieser ermöglicht eine parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene.
Die Vorteile des Petitionsrechts beim Bundestag sind:
• jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen
• zu jeder Petition gibt das zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme ab
• es findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt
• eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen
• öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe: epetitionen/bundestag.de. Auch Beschlüsse werden dort veröffentlicht.
Hingegen findet bei den nicht parlamentarischen Petitionsplattformen keine parlamentarische Beratung der dort veröffentlichten „Petitionen“, keine Stellungnahme der Bundesregierung / des Gesetzgebers sowie keine Abwägung zwischen den Argumenten des Petenten / der UnterstützerInnen und den Argumenten der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt.
Eine fundierte politische Entscheidung kann aber ohne einen Abwägungsprozess nicht getroffen werden. Vor diesem Hintergrund nehme ich zu Ihrer Petition nicht inhaltlich Stellung und empfehle Ihnen, Ihr Anliegen über die elektronischen Portale des Bundestages einzubringen.
Auf privaten Petitions-Plattformen positioniere ich mich grundsätzlich nicht. Stattdessen verweise ich auf das im Grundgesetz (Art. 17) verankerte Petitionsrecht, das Sie als Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichen Stellen und Parlamenten haben. Im Deutschen Bundestag befasst sich der Petitionsausschuss mit Ihren Anliegen: epetitionen.bundestag.de. Der Bundestag behandelt alle auf diesem Weg an ihn gerichteten Petitionen. Auf anderem Weg zustande gekommene Petitionen werden parlamentarisch nicht behandelt. Ich freue mich, wenn Sie das parlamentarische Petitionsverfahren nutzen.
in Deutschland gibt es ein Petitionsrecht.
Unter epetitionen.bundestag.de können Petitionen online gezeichnet werden und alle, die dies wollen, können sich an der Diskussion um den Inhalt einzelner Petitionen beteiligen.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, als Abgeordnete des Bundestages zu Petitionen zahlreicher Online-Petitionsportale Stellung zu nehmen, wenn diese aus welchen Gründen auch immer nicht an den Bundestag gerichtet werden.
Das Petitionsrecht ist dem Deutschen Bundestag wichtig, deshalb hat er auch schon sehr früh die Möglichkeit eröffnet, Bitten, Wünsche, Forderungen auch online an den Petitionsausschuss des Bundestages einzureichen. Dabei gilt:
• jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen
• zu jeder Petition gibt das zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme ab
• es findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt
• eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen
• öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe: epetitionen/bundestag.de. Auch Beschlüsse werden dort veröffentlicht.
Aus diesen Gründen halte ich die Einreichung einer Petition an den Bundestag über das Bundestagsportal für den besseren Weg, Ihr Anliegen an den Bundestag zu richten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus grundsätzlichen Überlegungen werde ich keine Stellungnahme abgeben. Allein der Petitionsausschuss des Bundestages ermöglicht eine sorgfältige parlamentarische Bearbeitung von Bürgeranliegen auf Bundesebene. Jede/r kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen. Dort findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung statt und eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition, unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen, garantiert. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: epetitionen.bundestag.de/epet/startseite.nc.html
Viele Grüße
Ihre Ulrike Gottschalck, MdB
ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich nur zu Petitionen äußere, die als offizielle Petition beim Bundestag eingereicht werden. Ich habe mich schon lange bevor ich in den Bundestag gewählt wurde an derartigen Petitionen beteiligt und sehe keinen Sinn darin, dass es konkurrierende Plattformen für Petitionen gibt, die anders als die auf dem Bundestags-Petitionsserver eingestellten oder über Unterschriftenlisten eingereichten Petitionen nicht im Petitionsausschuss behandelt werden.
Ich begrüße es ausdrücklich, wenn sich Menschen über unser Zusammenleben Gedanken machen. Allerdings würde ich Sie bitten, Ihre Petition direkt an den Deutschen Bundestag zu richten, da auf diese Weise eine parlamentarische Befassung möglich ist. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und deshalb befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages garantiert mit jeder Petition, die direkt an ihn gerichtet wird.
Grundsätzlich begrüße ich die Initiative der Bürgerinnen und Bürger, sich mit eigenen Vorschlägen aktiv in die Politik einzubringen. Allerdings reichen die hier vom Umfang her eingegrenzten Antwortmöglichkeiten meines Erachtens nicht aus, um politische Sachverhalte umfassend zu debattieren. Eine simple Beantwortung der Petition mit "Ja", "Nein" und "Enthalten" wird zudem der erforderlichen Differenziertheit politischer Entscheidungen nicht gerecht. Aus diesen Gründen ermutige ich die Bürgerinnen und Bürger dazu, ihre Anliegen über das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht an das Parlament zu tragen. Jede Petition, insbesondere auch jede öffentliche Petition, die auf epetitionen.bundestag.de eingereicht wird, erfährt eine tiefgehende parlamentarische Auseinandersetzung und Abwägung in dem hierfür zuständigen Petitionsausschuss.