Izjave, ki jih je Deutscher Bundestag objavil prek openPetition , niso zavezujoče odločitve. Za to je odgovoren odbor za peticije po uradni obravnavi peticije. Vse izjave dopolnjujejo proces in so zaveza transparentnemu dialogu na očeh med politiki in državljani.
komentarji: Deutscher Bundestag Nemčija
René Springer
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD, nazadnje urejeno 15. 07. 2021
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Podprl bom predlog v parlamentu, če se bo pridružilo dovolj drugih predstavnikov.
Podpiram javno predstavitev v tehničnem odboru.
Podpiram javno predstavitev v parlamentu/plenarnem zasedanju.
Die Verhinderungspflege hat das Ziel pflegende Angehörige flexibel und auch
kurzzeitig zu entlasten, ohne dass dafür der Pflegebedürftige sein gewohntes
häusliches Umfeld verlassen muss.
Die AfD- Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Pflegende Eltern
unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“
(BT-Drs. 19/30415) die Begrenzung der Verhinderungspflege zu Gunsten
vollstationärer Pflegeformen öffentlich kritisiert und gefordert, den
Leistungsbetrag für Verhinderungspflege um 20 % zu erhöhen und den
derzeitigen Rahmen für die stundenweise Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege auf bis zu 80 % des Gesamtjahresbetrages zu erhöhen.
Dies muss besonders auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gelten.
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Unser Antrag möchte vor allem pflegende Eltern unterstützen. Mit dem Begriff
der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen
assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73 000 Kinder und Jugendliche
mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, wissen die wenigsten.
Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung in der
Pflegeversicherung, gerade für Menschen und Familien mit behinderten
Kindern. Diese Entlastungsleistung darf in ihrer Flexibilität nicht
eingeschränkt werden.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in
letzter Minute einzelne Regelungen für die Pflege im nun verabschiedeten
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf den Weg gebracht
hat, doch fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der
Pflege. Die Reform der Pflegeversicherung wurde kurzfristig in das GVWG
aufgenommen, weshalb es kein eigenständige Reformgesetz für die
Pflegeversicherung gibt.
Insbesondere die ambulante Pflege, die grundsätzlich von der
Pflegeversicherung als primäre Versorgungsform vorgesehen ist, ist dabei
außen vor geblieben, obwohl über zwei Drittel der Pflegebedürftigen von etwa
4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten
Pflegediensten zu Hause versorgt werden. Das ist unglaublich familien- und
behindertenfeindlich. Dies hat die AfD Bundestagsfraktion öffentlich
kritisiert. Die häusliche Pflege muss endlich aus ihrem Schattendasein
herausgeholt werden. Die AfD fordert Vorfahrt für die häusliche Pflege!
Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen
vorzuziehen. Die kleinteiligen Änderungen der Bundesregierung bei den
Leistungsbeträgen für die Pflegesachleistung (ab dem 01.01.2022 um fünf
Prozent und für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent) sowie die stufenweise
Begrenzung des Eigenanteils, führen zu keiner wesentlichen Verbesserung: Die
im häuslichen Pflegealltag wichtigen Leistungen der Verhinderungspflege
wurden nicht angehoben, die versprochene Senkung der Eigenanteile in der
stationären Pflege wurde nicht vorgenommen und in der häuslichen Pflege
haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen
geführt. Für die Kurzzeitpflege stehen in der Praxis regelmäßig zu wenig
Plätze zur Verfügung und das im Koalitionsvertrag versprochene
Entlastungsbudget findet sich nicht in der vermeintlichen Pflegereform.
Die AfD Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der
häuslichen Pflege familienfreundlich zu flexibilisieren und durch eine
weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur
für pflegende Angehörige und deren Familien. Uns ist wichtig, die stationäre
Pflegebedürftigkeit, nicht nur aus finanziellen Gründen, soweit, wie möglich
hinauszuschieben. Die Leistungen pflegender Angehöriger und ihrer Familien
wollen wir wertschätzen, denn sie sind eine tragende Säule unserer sozialen
Gemeinschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 25. 06. 2021
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Katrin Göring-Eckardt
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 25. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Claudia Müller
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Ottmar von Holtz
je poslanec Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Canan Bayram
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Konstantin von Notz
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Annalena Baerbock
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nazadnje urejeno 16. 06. 2021
Skupinsko odločitev objavil Katrin Göring-Eckardt.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
AfD, nazadnje urejeno 03. 06. 2021
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Podprl bom predlog v parlamentu, če se bo pridružilo dovolj drugih predstavnikov.
Podpiram javno predstavitev v tehničnem odboru.
Podpiram javno predstavitev v parlamentu/plenarnem zasedanju.
Die Pflege in Deutschland ist ein weites Problemfeld, bei dem die Unterfinanzierung eine
zentrale Rolle spielt. Die häusliche Pflege vor allem durch Angehörige entlastet nicht nur das
System, sondern hat auch einen hoch einzuschätzenden positiven psychologischen Aspekt
für den Gepflegten. Das Leben ist aber unvorhersehbar und es kommt vor, dass der pflegende
Angehörige kurzfristig für einige Stunden eine Vertretung braucht. In dem aktuellen
Referentenentwurf würde die Reform am meisten diese Menschen treffen, was sowohl vom
wirtschaftlichen wie auch vom moralischen Standpunkt abzulehnen ist.
Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Fall ist typisch. Die Mittel für die essenziellen
Sachen werden gekürzt, während man der Bevölkerung dieses als Entbürokratisierung
verkauft. Auf der anderen Seite werden ungeheure Geldmengen in politisch erwünschte
Projekte gesteckt. Wir lehnen die geplanten Einschränkungen der Verhinderungspflege
eindeutig ab und setzen uns mit ganzer Kraft für eine Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige ein.
DIE LINKE., nazadnje urejeno 21. 05. 2021
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Ich unterstütze ihre Petition vollumfänglich.
Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. DIE LINKE hat in der aktuellen Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Kerstin Kassner
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
DIE LINKE., nazadnje urejeno 21. 05. 2021
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Podprl bom predlog v parlamentu, če se bo pridružilo dovolj drugih predstavnikov.
Podpiram javno predstavitev v tehničnem odboru.
Wir als Linksfraktion unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können.
Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen.
Gruppe Die Linke, nazadnje urejeno 21. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine Gruppe Die Linke
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
FDP, nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Se strinjam/večinoma se strinjam.
Podpiram javno predstavitev v parlamentu/plenarnem zasedanju.
Zur Petition "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!" erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig:
Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag betrachten wir das Vorhaben des Gesundheitsministers mit großer Sorge. Denn der Minister plant hier, Leistungen zu kürzen, die für viele Familien und Menschen mit Pflegebedarf die Grundlage für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Alltags darstellen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Selbstverständlich sollte bei allen Entscheidungen die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen an oberster Stelle stehen. Hier setzen wir aber auf Information statt auf Bevormundung. Ziel muss es sein, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen niederschwelligen Zugang zu umfassender und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. Nur so kann dann im Team mit Pflegeexperten, Hausärzten und der Familie eine bedarfsgerechte Versorgung nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen organisiert werden.
Die Kürzung des Tagespflegebudgets träfe in empfindlichem Maße Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sie versorgen. Gerade berufstätige pflegende Angehörige sind auf zuverlässige Tagespflege angewiesen. In letzter Konsequenz kann die Kürzung dazu führen, dass sie sich beruflich einschränken müssten. Dies benachteiligt vor allem Frauen und trägt zur Altersarmut bei.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an Tagespflegeplätzen reduziert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung brauchen wir jedoch mehr Tagespflegemöglichkeiten statt weniger. Es gilt, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten, denn wir können es uns nicht leisten, dass diese Versorgung wegbricht. Dazu gehören umfangreiche Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Deckelung der Verhinderungspflege auf 40 Prozent für die Inanspruchnahme stundenweiser Betreuung für uns nicht hinnehmbar. Denn die stundenweise Betreuung stellt eine wesentliche Entlastung des Pflegealltags der Angehörigen dar – sei es zur Wahrnehmung von Arztterminen oder für eine kurze Auszeit. Gerade auch für Familien von Kindern mit Pflegebedarf schafft diese finanzielle Unterstützung den dringend benötigten Freiraum zur Bewältigung des Alltags.
Selbstbestimmt in allen Lebenslagen, so lautet einer unserer Grundsätze als Freie Demokraten, und das sollte auch für Menschen mit Pflegebedarf und diejenigen, die für sie sorgen, gelten. Wir wollen Pflegebedürftigen keine Vorschriften machen, sondern setzen auf vielfältige Konzepte, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dazu wollen wir unterschiedliche Wohnformen wie Pflege-WGs oder Mehrgenerationenhäuser voranbringen.
Wir fordern ein Entlastungsbudget, das alle finanziellen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unbürokratisch bündelt, ohne sie zu kürzen. So kann jeder Mensch mit Pflegebedarf seine Versorgung individuell planen und dabei auch die Menschen in seinem Umfeld miteinbeziehen – und zwar sowohl die Familie, Freundinnen und Freunde als auch das Nachbarschaftsnetzwerk. Flankiert von einer guten und regelmäßigen Pflegeberatung schaffen wir so Raum für innovative Versorgung, statt Menschen durch immer mehr Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Ansprüche förmlich ins Heim zu „zwingen“.
Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden uns weiter für ein Entlastungsbudget einsetzen, das bei der Tages- bzw. Verhinderungspflege keine Kürzungen enthält und so die Selbstbestimmung auch für Menschen mit Pflegebedarf sicherstellt.
Helin Evrim Sommer
je poslanec Deutscher Bundestag
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Andreas Wagner
je poslanec Deutscher Bundestag
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Pascal Meiser
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Fabio De Masi
je poslanec Deutscher Bundestag
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Doris Achelwilm
je poslanec Deutscher Bundestag
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Norbert Müller
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Lutze
je poslanec Deutscher Bundestag
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Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Nord
je poslanec Deutscher Bundestag
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Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dr. Sahra Wagenknecht
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Ralph Lenkert
je poslanec Deutscher Bundestag
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Martina Renner
je poslanec Deutscher Bundestag
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Kersten Steinke
je poslanec Deutscher Bundestag
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dr. Kirsten Tackmann
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Heidrun Bluhm
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Podlaga za odločitev je odločitev skupine DIE LINKE.
Se strinjam/večinoma se strinjam.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
Skupinsko odločitev objavil Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., nazadnje urejeno 20. 05. 2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
SPD, nazadnje urejeno 22. 06. 2021
Vzdržan sem.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf .
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle das Recht, den direkten Dialog mit ihren Abgeordneten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog.
Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeitende: Laura Eder, Frederik Jagielski, Janina Lettow
Telefon: (030) 227-77570
E-Mail: marja.voellers@bundestag.de
www.marjavoellers.de
SPD, nazadnje urejeno 17. 06. 2021
Vzdržan sem.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ich werbe aber dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft.
Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Die Ausschussmitglieder können sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Ansonsten besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis direkt zu kontaktieren und ihr bzw. ihm das Anliegen zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann
SPD, nazadnje urejeno 17. 06. 2021
Vzdržan sem.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich:
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
SPD, nazadnje urejeno 28. 05. 2021
Vzdržan sem.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
nazadnje napisano 16. 06. 2021
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nazadnje napisano 16. 06. 2021
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Sonja Amalie Steffen
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Gerald Ullrich
je poslanec Deutscher Bundestag
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Linda Teuteberg
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Dr. Dietlind Tiemann
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
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Dr. Manja Schüle
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Martin Schulz
je poslanec Deutscher Bundestag
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Ulrike Schielke-Ziesing
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Dr. Robby Schlund
je poslanec Deutscher Bundestag
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Jürgen Pohl
je poslanec Deutscher Bundestag
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Roman Reusch
je poslanec Deutscher Bundestag
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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AfD
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
je poslanec Deutscher Bundestag
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Christoph Matschie
je poslanec Deutscher Bundestag
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Enrico Komning
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Steffen Kotré
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Elisabeth Kaiser
je poslanec Deutscher Bundestag
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Thomas L. Kemmerich
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Michael Kießling
je poslanec Deutscher Bundestag
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Norbert Kleinwächter
je poslanec Deutscher Bundestag
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Dr. Bruno Hollnagel
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Leif-Erik Holm
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Mariana Harder-Kühnel
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Verena Hartmann
je poslanec Deutscher Bundestag
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Martin Hebner
je poslanec Deutscher Bundestag
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Dr. Anton Friesen
je poslanec Deutscher Bundestag
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Franziska Gminder
je poslanec Deutscher Bundestag
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Wilhelm von Gottberg
je poslanec Deutscher Bundestag
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Dr. Gottfried Curio
je poslanec Deutscher Bundestag
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Christian Dürr
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Stephan Brandner
je poslanec Deutscher Bundestag
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Philipp Amthor
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
je poslanec Deutscher Bundestag
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Volkmar Vogel
je poslanec Deutscher Bundestag
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Marco Wanderwitz
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Kai Wegner
je poslanec Deutscher Bundestag
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Sebastian Steineke
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Christian Freiherr von Stetten
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
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Karin Strenz
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Michael Stübgen
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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Dr. Peter Tauber
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Johannes Selle
je poslanec Deutscher Bundestag
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Alexander Radwan
je poslanec Deutscher Bundestag
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Eckhardt Rehberg
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Jana Schimke
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Martin Patzelt
je poslanec Deutscher Bundestag
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Hans-Georg von der Marwitz
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Märkisch-Oderland - Barnim II
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Dr. Angela Merkel
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Dietrich Monstadt
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
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Dr. Carsten Linnemann
je poslanec Deutscher Bundestag
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Christian Hirte
je poslanec Deutscher Bundestag
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Klaus-Dieter Gröhler
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Astrid Grotelüschen
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Manfred Grund
je poslanec Deutscher Bundestag
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Christian Haase
je poslanec Deutscher Bundestag
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Mark Hauptmann
je poslanec Deutscher Bundestag
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Susanne Mittag
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Swen Schulz
je poslanec Deutscher Bundestag
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Frank Junge
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Dagmar Ziegler
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Cansel Kiziltepe
je poslanec Deutscher Bundestag
volilna enota: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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