Uttalelsene publisert av Landtag Nordrhein-Westfalen gjennom openPetition er ikke bindende avgjørelser. Disse er ansvar for begjæringskomiteen etter offisielle behandling av begjæringen. Alle uttalelser utfyller prosessen og er en forpliktelse til en transparent dialog i øyehøyde mellom politikere og innbyggere.
kommentarer: Landtag Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen
SPD, sist redigert 19.12.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Horst Becker
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Stefan Engstfeld
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Johannes Remmel
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Mehrdad Mostofizadeh
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sist redigert 07.10.2019
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Regina Kopp-Herr
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Hubertus Kramer
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
valgkrets: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Josef Neumann
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
valgkrets: Wuppertal III - Solingen II
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Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
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Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sven Wolf
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
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·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
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· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Inge Blask
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Frank Börner
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Prof. Dr. Rainer Bovermann
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
valgkrets: Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Christian Dahm
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Georg Fortmeier
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
valgkrets: Gütersloh I - Bielefeld III
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
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Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Jochen Ott.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra SPD gruppen
Jeg er enig/for det meste enig.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
FDP, sist redigert 19.12.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Stefan Lenzen
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, sist redigert 10.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Alexander Brockmeier
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Stephen Paul
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, sist redigert 07.10.2019
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Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, sist redigert 07.10.2019
Gruppevedtak publisert av Marcel Hafke.
Grunnlaget for beslutningen er en beslutning fra FDP gruppen
Jeg nekter.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Kirstin Korte
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Holger Müller
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
valgkrets: Rheinisch-Bergischer Kreis I
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Petra Vogt
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Dr. Christian Blex
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Björn Franken
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Anke Fuchs-Dreisbach
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valgkrets: Siegen-Wittgenstein II
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Andreas Keith
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Marcus Pretzell
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
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Heike Troles
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
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Nic Peter Vogel
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
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Markus Wagner
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
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Rainer Deppe
er parlamentsmedlem Landtag Nordrhein-Westfalen
valgkrets: Rheinisch-Bergischer Kreis II
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