Las declaraciones publicadas por Deutscher Bundestag a través de openPetition no son decisiones vinculantes. Estos son responsabilidad del Comité de Peticiones después tratamiento oficial de la petición. Todas las declaraciones complementan el proceso y son una apuesta por un diálogo transparente y a la altura de los políticos y los ciudadanos.
Comentario: Deutscher Bundestag Alemania
Sin respuesta. (551) 80,9% |
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida. (66) 9,7% |
No estoy de acuerdo. (64) 9,4% |
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Heidrun Bluhm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Jutta Krellmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hameln-Pyrmont - Holzminden
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Kirsten Tackmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Martina Renner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Köln II
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Niema Movassat
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhausen - Wesel III
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Petra Pau
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Marzahn-Hellersdorf
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pia Zimmermann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Helmstedt - Wolfsburg
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ralph Lenkert
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sabine Leidig
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Sahra Wagenknecht
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Alexander S. Neu
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis I
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. André Hahn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Dietmar Bartsch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Doris Achelwilm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Lutze
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Nord
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Norbert Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gregor Gysi
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Treptow-Köpenick
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gesine Lötzsch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Lichtenberg
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch
Gruppe Die Linke, editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción Gruppe Die Linke
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sylvia Gabelmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Siegen-Wittgenstein
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Achim Kessler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main I
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pascal Meiser
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Amira Mohamed Ali
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oldenburg - Ammerland
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Victor Perli
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Salzgitter - Wolfenbüttel
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Lorenz Gösta Beutin
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Plön - Neumünster
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Anke Domscheit-Berg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Fabio De Masi
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Helin Evrim Sommer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Andreas Wagner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Friedrich Straetmanns
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., editado por última vez el 07/10/2019
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 19/12/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bremen I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Claudia Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Ingrid Nestle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Manuela Rottmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bad Kissingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Danyal Bayaz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bruchsal - Schwetzingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Canan Bayram
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Stephan Kühn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dresden II - Bautzen II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Sven-Christian Kindler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stadt Hannover II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Sylvia Kotting-Uhl
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Karlsruhe-Stadt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ulle Schauws
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Krefeld II - Wesel II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Offenbach
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Konstantin von Notz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Friedrich Ostendorff
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Harald Ebner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Julia Verlinden
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katja Keul
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nienburg II - Schaumburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katrin Göring-Eckardt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Lisa Paus
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Manuel Sarrazin
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Bergedorf - Harburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Omid Nouripour
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Renate Künast
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Annalena Baerbock
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Beate Walter-Rosenheimer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Fürstenfeldbruck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Britta Haßelmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bielefeld - Gütersloh II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 07/10/2019
Decisión grupal publicada por Anton Hofreiter.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
No estoy de acuerdo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Düsseldorf I
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Hermann-Josef Tebroke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Linda Teuteberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Dietlind Tiemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Johannes Vogel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Olpe - Märkischer Kreis I
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Harald Weyel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Bettina M. Wiesmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Uwe Witt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Gero Clemens Hocker
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osterholz - Verden
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Gyde Jensen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Sonja Amalie Steffen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Armin-Paulus Hampel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hameln-Pyrmont - Holzminden
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Marja-Liisa Völlers
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nienburg II - Schaumburg
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Stephan Brandner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Silvia Breher
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cloppenburg - Vechta
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Carsten Brodesser
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberbergischer Kreis
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Carl-Julius Cronenberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hochsauerlandkreis
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Gottfried Curio
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Astrid Damerow
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christian Dürr
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Wiebke Esdar
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bielefeld - Gütersloh II
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Anton Friesen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Alexander Gauland
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. med. Axel Gehrke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Franziska Gminder
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Wilhelm von Gottberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Mariana Harder-Kühnel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Verena Hartmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Roland Hartwig
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Thomas Heilmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Katrin Helling-Plahr
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Markus Herbrand
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mittelsachsen
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. forest Christoph Hoffmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lörrach - Müllheim
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Bruno Hollnagel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Leif-Erik Holm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Elisabeth Kaiser
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Torbjörn Kartes
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigshafen/Frankenthal
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Thomas L. Kemmerich
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Jens Kestner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Goslar - Northeim - Osterode
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Michael Kießling
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Norbert Kleinwächter
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Marcel Klinge
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwarzwald-Baar
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Lukas Köhler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-West/Mitte
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Enrico Komning
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Carina Konrad
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mosel/Rhein-Hunsrück
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Steffen Kotré
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Wolfgang Kubicki
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christian Lindner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Rüdiger Lucassen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Frank Magnitz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bremen II - Bremerhaven
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Lothar Maier
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stuttgart II
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christoph Matschie
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christoph Meyer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Mario Mieruch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinfurt I - Borken I
fraktionslos
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Andreas Mrosek
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dessau - Wittenberg
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Alexander Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheingau-Taunus - Limburg
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Roman Müller-Böhm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhausen - Wesel III
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Petra Nicolaisen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Flensburg - Schleswig
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ulrich Oehme
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Frauke Petry
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
fraktionslos
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Stephan Pilsinger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-West/Mitte
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Jürgen Pohl
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Martin Reichardt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Burgenland - Saalekreis
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Hagen Reinhold
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rostock - Landkreis Rostock II
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Roman Reusch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. h. c. Thomas Sattelberger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-Süd
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ulrike Schielke-Ziesing
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Wieland Schinnenburg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Wandsbek
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Robby Schlund
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Uwe Schmidt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bremen II - Bremerhaven
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Claudia Schmidtke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lübeck
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Johannes Schraps
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Manja Schüle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Martin Schulz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Matthias Seestern-Pauly
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osnabrück-Land
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
René Springer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Bettina Stark-Watzinger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Taunus
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
AfD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Melanie Bernstein
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Plön - Neumünster
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Norbert Brackmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Ralf Brauksiepe
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ennepe-Ruhr-Kreis II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Marie-Luise Dött
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhausen - Wesel III
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Uwe Feiler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhavel - Havelland II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Enak Ferlemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cuxhaven - Stade II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Maria Flachsbarth
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ingo Gädechens
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Klaus-Dieter Gröhler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Astrid Grotelüschen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Manfred Grund
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Oliver Grundmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stade I - Rotenburg II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Monika Grütters
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Olav Gutting
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bruchsal - Schwetzingen
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christian Haase
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Jürgen Hardt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Mark Hauptmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Matthias Heider
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Olpe - Märkischer Kreis I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Mark Helfrich
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinburg - Dithmarschen Süd
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ansgar Heveling
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Krefeld I - Neuss II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christian Hirte
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Volker Kauder
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rottweil - Tuttlingen
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Roderich Kiesewetter
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Aalen - Heidenheim
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Georg Kippels
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Erft-Kreis I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Axel Knoerig
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Diepholz - Nienburg I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Roy Kühne
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Goslar - Northeim - Osterode
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Heidelberg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Andreas Lenz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erding - Ebersberg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Ursula von der Leyen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stadt Hannover II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Carsten Linnemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Jan-Marco Luczak
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Hans-Georg von der Marwitz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Märkisch-Oderland - Barnim II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Angela Merkel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Coburg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Mathias Middelberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stadt Osnabrück
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dietrich Monstadt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
fraktionslos
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Martin Patzelt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Eckhard Pols
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Kerstin Radomski
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Krefeld II - Wesel II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Alexander Radwan
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Eckhardt Rehberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Norbert Röttgen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Jana Schimke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Tankred Schipanski
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Gotha - Ilm-Kreis
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Klaus-Peter Schulze
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cottbus - Spree-Neiße
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Detlef Seif
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Johannes Selle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Patrick Sensburg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hochsauerlandkreis
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Frank Steffel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Wolfgang Stefinger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-Ost
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Peter Stein
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rostock - Landkreis Rostock II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Sebastian Steineke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Johannes Steiniger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Neustadt - Speyer
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christian Freiherr von Stetten
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dieter Stier
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Burgenland - Saalekreis
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Karin Strenz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Michael Stübgen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Peter Tauber
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Antje Tillmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Arnold Vaatz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dresden II - Bautzen II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Volkmar Vogel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Johann David Wadephul
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Marco Wanderwitz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Kai Wegner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ingo Wellenreuther
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Karlsruhe-Stadt
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Klaus-Peter Willsch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Matthias Zimmer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. h. c. Albert H. Weiler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Michael von Abercron
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Pinneberg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Grigorios Aggelidis
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land I
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Philipp Amthor
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christine Aschenberg-Dugnus
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rendsburg-Eckernförde
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
FDP
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Sigmar Gabriel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Salzgitter - Wolfenbüttel
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Stefan Zierke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Uckermark - Barnim I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Susanne Mittag
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Swen Schulz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ulrich Freese
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cottbus - Spree-Neiße
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Stephan Albani
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oldenburg - Ammerland
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Thomas Bareiß
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Zollernalb - Sigmaringen
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Norbert Barthle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Maik Beermann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nienburg II - Schaumburg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Manfred Behrens
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Börde - Jerichower Land
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. André Berghegger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osnabrück-Land
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Pinneberg
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Frank Junge
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Fritz Felgentreu
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Neukölln
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Ingrid Arndt-Brauer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinfurt I - Borken I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. jur. Johannes Fechner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Emmendingen - Lahr
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Karl Lauterbach
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Leverkusen - Köln IV
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Prof. Dr. Lars Castellucci
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Neckar
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Lars Klingbeil
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rotenburg I - Heidekreis
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Martin Rabanus
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheingau-Taunus - Limburg
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Matthias Bartke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Altona
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Matthias Miersch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land II
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Metin Hakverdi
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Bergedorf - Harburg
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Michael Gerdes
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bottrop - Recklinghausen III
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Michael Roth
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Michelle Müntefering
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herne - Bochum II
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dr. Nina Scheer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
René Röspel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Sebastian Hartmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Bettina Hagedorn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Bettina Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Cansel Kiziltepe
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Carsten Schneider
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Christian Lange
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Backnang - Schwäbisch Gmünd
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dagmar Freitag
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Märkischer Kreis II
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dagmar Ziegler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Dennis Rohde
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oldenburg - Ammerland
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
Doris Barnett
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigshafen/Frankenthal
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.
SPD
Se escribió por última vez el 07/10/2019
Sin respuesta.