Les déclarations publiées par Deutscher Bundestag via openPetition ne sont pas des décisions contraignantes. Celles-ci relèvent de la responsabilité de la Commission des Pétitions après traitement officiel de la pétition. Toutes les déclarations complètent le processus et constituent un engagement en faveur d’un dialogue transparent, à hauteur de vue, entre les politiciens et les citoyens.
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DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Heidrun Bluhm
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Jutta Krellmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hameln-Pyrmont - Holzminden
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Kirsten Tackmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Martina Renner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Köln II
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
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Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
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Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ralph Lenkert
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sabine Leidig
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Sahra Wagenknecht
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Alexander S. Neu
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rhein-Sieg-Kreis I
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. André Hahn
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Dietmar Bartsch
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Doris Achelwilm
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Lutze
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Nord
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Norbert Müller
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gregor Gysi
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Treptow-Köpenick
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch
Gruppe Die Linke, dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction Gruppe Die Linke
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pascal Meiser
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Amira Mohamed Ali
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Oldenburg - Ammerland
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Anke Domscheit-Berg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Fabio De Masi
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Helin Evrim Sommer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Andreas Wagner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
La décision vient de la faction DIE LINKE.
Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Friedrich Straetmanns
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., dernière modification le 07/10/2019
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Je suis d'accord / plutôt d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 19/12/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Claudia Müller
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Ingrid Nestle
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Danyal Bayaz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Bruchsal - Schwetzingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Canan Bayram
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Sven-Christian Kindler
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Stadt Hannover II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Konstantin von Notz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Friedrich Ostendorff
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Harald Ebner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Julia Verlinden
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
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La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katrin Göring-Eckardt
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Lisa Paus
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Manuel Sarrazin
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hamburg-Bergedorf - Harburg
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La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Renate Künast
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
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Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Annalena Baerbock
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Beate Walter-Rosenheimer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Fürstenfeldbruck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Britta Haßelmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Bielefeld - Gütersloh II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
La décision vient de la faction BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Je ne suis pas d'accord.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dernière modification le 07/10/2019
Décision de groupe publiée par Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Düsseldorf I
FDP
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FDP
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
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Linda Teuteberg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Dietlind Tiemann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Johannes Vogel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Olpe - Märkischer Kreis I
FDP
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CDU/CSU
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AfD
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Prof. Dr. Harald Weyel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheinisch-Bergischer Kreis
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Bettina M. Wiesmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Frankfurt am Main II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Gero Clemens Hocker
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Osterholz - Verden
FDP
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Gyde Jensen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
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Sonja Amalie Steffen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
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FDP
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Armin-Paulus Hampel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hameln-Pyrmont - Holzminden
AfD
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Marja-Liisa Völlers
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Nienburg II - Schaumburg
SPD
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Stephan Brandner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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SPD
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Dr. Carsten Brodesser
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Oberbergischer Kreis
CDU/CSU
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SPD
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Carl-Julius Cronenberg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hochsauerlandkreis
FDP
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Dr. Gottfried Curio
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Astrid Damerow
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
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FDP
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Christian Dürr
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Wiebke Esdar
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Bielefeld - Gütersloh II
SPD
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Dr. Anton Friesen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Alexander Gauland
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Franziska Gminder
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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Wilhelm von Gottberg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Mariana Harder-Kühnel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Verena Hartmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Roland Hartwig
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheinisch-Bergischer Kreis
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Thomas Heilmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
CDU/CSU
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Katrin Helling-Plahr
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Markus Herbrand
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Mittelsachsen
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Dr. forest Christoph Hoffmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Lörrach - Müllheim
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Dr. Bruno Hollnagel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Leif-Erik Holm
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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CDU/CSU
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Elisabeth Kaiser
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Torbjörn Kartes
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ludwigshafen/Frankenthal
CDU/CSU
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Thomas L. Kemmerich
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Jens Kestner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Goslar - Northeim - Osterode
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Michael Kießling
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Norbert Kleinwächter
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Enrico Komning
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Steffen Kotré
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Wolfgang Kubicki
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Christian Lindner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Rüdiger Lucassen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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Christoph Matschie
est membre du parlement Deutscher Bundestag
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Christoph Meyer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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fraktionslos
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Alexander Müller
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheingau-Taunus - Limburg
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Roman Müller-Böhm
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Oberhausen - Wesel III
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Ulrich Oehme
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Frauke Petry
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
fraktionslos
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Jürgen Pohl
est membre du parlement Deutscher Bundestag
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Martin Reichardt
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Burgenland - Saalekreis
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Hagen Reinhold
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rostock - Landkreis Rostock II
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Roman Reusch
est membre du parlement Deutscher Bundestag
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. h. c. Thomas Sattelberger
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: München-Süd
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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Ulrike Schielke-Ziesing
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Wieland Schinnenburg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hamburg-Wandsbek
FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Robby Schlund
est membre du parlement Deutscher Bundestag
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Johannes Schraps
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Manja Schüle
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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Martin Schulz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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René Springer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
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CDU/CSU
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SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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FDP
Dernière écriture le 07/10/2019
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AfD
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Norbert Brackmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Ralf Brauksiepe
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ennepe-Ruhr-Kreis II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Marie-Luise Dött
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Oberhausen - Wesel III
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Ingo Gädechens
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ostholstein - Stormarn-Nord
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Klaus-Dieter Gröhler
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Astrid Grotelüschen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Manfred Grund
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Oliver Grundmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Stade I - Rotenburg II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Monika Grütters
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Christian Haase
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Jürgen Hardt
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Mark Hauptmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Matthias Heider
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Olpe - Märkischer Kreis I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Mark Helfrich
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Steinburg - Dithmarschen Süd
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Christian Hirte
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Hendrik Hoppenstedt
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hannover-Land I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Roderich Kiesewetter
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Aalen - Heidenheim
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Roy Kühne
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Goslar - Northeim - Osterode
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Heidelberg
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Ursula von der Leyen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Stadt Hannover II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Carsten Linnemann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Jan-Marco Luczak
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Hans-Georg von der Marwitz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Märkisch-Oderland - Barnim II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Angela Merkel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Coburg
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dietrich Monstadt
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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fraktionslos
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Martin Patzelt
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
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Eckhard Pols
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
CDU/CSU
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Alexander Radwan
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Eckhardt Rehberg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Norbert Röttgen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rhein-Sieg-Kreis II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Jana Schimke
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Klaus-Peter Schulze
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Cottbus - Spree-Neiße
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Detlef Seif
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Johannes Selle
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Dr. Patrick Sensburg
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hochsauerlandkreis
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Peter Stein
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rostock - Landkreis Rostock II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Sebastian Steineke
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Christian Freiherr von Stetten
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Karin Strenz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Michael Stübgen
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Peter Tauber
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Antje Tillmann
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Volkmar Vogel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Johann David Wadephul
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Marco Wanderwitz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Kai Wegner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Klaus-Peter Willsch
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rhein-Sieg-Kreis I
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Dr. Matthias Zimmer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Frankfurt am Main I
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
est membre du parlement Deutscher Bundestag
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Philipp Amthor
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Christine Aschenberg-Dugnus
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rendsburg-Eckernförde
FDP
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Sigmar Gabriel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Salzgitter - Wolfenbüttel
SPD
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Susanne Mittag
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Swen Schulz
est membre du parlement Deutscher Bundestag
SPD
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Norbert Barthle
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Manfred Behrens
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Börde - Jerichower Land
CDU/CSU
Dernière écriture le 07/10/2019
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Frank Junge
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Ingrid Arndt-Brauer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Steinfurt I - Borken I
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. jur. Johannes Fechner
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Emmendingen - Lahr
SPD
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Leverkusen - Köln IV
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Prof. Dr. Lars Castellucci
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rhein-Neckar
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Lars Klingbeil
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rotenburg I - Heidekreis
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Martin Rabanus
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Rheingau-Taunus - Limburg
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Metin Hakverdi
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hamburg-Bergedorf - Harburg
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Michael Gerdes
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Bottrop - Recklinghausen III
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Michael Roth
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dr. Nina Scheer
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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René Röspel
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Bettina Hagedorn
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Ostholstein - Stormarn-Nord
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Bettina Müller
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Cansel Kiziltepe
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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Dernière écriture le 07/10/2019
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Carsten Schneider
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
SPD
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Christian Lange
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Backnang - Schwäbisch Gmünd
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Dagmar Ziegler
est membre du parlement Deutscher Bundestag
Circonscription: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
SPD
Dernière écriture le 07/10/2019
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