Deklaratat e publikuara nga Deutscher Bundestag përmes openPetition nuk janë vendime të detyrueshme. Këto janë përgjegjësi e Komitetit të Peticioneve pas trajtimit zyrtar të të peticionit. Të gjitha deklaratat plotësojnë procesin dhe janë një angazhim për një dialog transparent në nivelin e syve ndërmjet politikanëve dhe qytetarëve.
deklaratat zyrtare: Deutscher Bundestag Gjermania
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Heidrun Bluhm
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Jutta Krellmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hameln-Pyrmont - Holzminden
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Kirsten Tackmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Martina Renner
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DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
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rrethi zgjedhor : Köln II
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Niema Movassat
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Oberhausen - Wesel III
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Petra Pau
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Marzahn-Hellersdorf
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pia Zimmermann
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rrethi zgjedhor : Helmstedt - Wolfsburg
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ralph Lenkert
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DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sabine Leidig
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rrethi zgjedhor : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Sahra Wagenknecht
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DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Alexander S. Neu
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rrethi zgjedhor : Rhein-Sieg-Kreis I
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. André Hahn
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rrethi zgjedhor : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Dietmar Bartsch
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Doris Achelwilm
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DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
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vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Lutze
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Nord
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Norbert Müller
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rrethi zgjedhor : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gregor Gysi
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rrethi zgjedhor : Berlin-Treptow-Köpenick
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gesine Lötzsch
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rrethi zgjedhor : Berlin-Lichtenberg
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch
Gruppe Die Linke, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sylvia Gabelmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Siegen-Wittgenstein
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Achim Kessler
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rrethi zgjedhor : Frankfurt am Main I
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pascal Meiser
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Amira Mohamed Ali
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Oldenburg - Ammerland
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Victor Perli
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Salzgitter - Wolfenbüttel
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Lorenz Gösta Beutin
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Plön - Neumünster
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Anke Domscheit-Berg
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rrethi zgjedhor : Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Fabio De Masi
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DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Helin Evrim Sommer
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Andreas Wagner
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Friedrich Straetmanns
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit DIE LINKE.
Pajtohem / kryesisht pajtohem .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 19.12.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bremen I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
Vendimi i grupit të publikuar nga Anton Hofreiter .
Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Baza e vendimit ishte një zgjidhje e fraksionit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Claudia Müller
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Ingrid Nestle
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Steinburg - Dithmarschen Süd
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Dr. Anton Hofreiter
Dr. Danyal Bayaz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bruchsal - Schwetzingen
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Canan Bayram
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Stephan Kühn
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Dresden II - Bautzen II
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Sven-Christian Kindler
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Stadt Hannover II
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
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rrethi zgjedhor : Offenbach
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Konstantin von Notz
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rrethi zgjedhor : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Friedrich Ostendorff
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Coesfeld - Steinfurt II
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Harald Ebner
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Schwäbisch Hall - Hohenlohe
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katja Keul
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Nienburg II - Schaumburg
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katrin Göring-Eckardt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Lisa Paus
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Manuel Sarrazin
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hamburg-Bergedorf - Harburg
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, modifikuar për herë të fundit në 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Omid Nouripour
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Frankfurt am Main II
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Renate Künast
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Tempelhof-Schöneberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Annalena Baerbock
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rrethi zgjedhor : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Beate Walter-Rosenheimer
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rrethi zgjedhor : Fürstenfeldbruck
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nuk bie dakort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Britta Haßelmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bielefeld - Gütersloh II
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
AfD
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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rrethi zgjedhor : Düsseldorf I
FDP
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FDP
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FDP
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
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rrethi zgjedhor : Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
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Linda Teuteberg
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rrethi zgjedhor : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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CDU/CSU
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Dr. Dietlind Tiemann
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rrethi zgjedhor : Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Johannes Vogel
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rrethi zgjedhor : Olpe - Märkischer Kreis I
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Prof. Dr. Harald Weyel
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rrethi zgjedhor : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Bettina M. Wiesmann
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rrethi zgjedhor : Frankfurt am Main II
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Uwe Witt
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rrethi zgjedhor : Ostholstein - Stormarn-Nord
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Dr. Gero Clemens Hocker
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rrethi zgjedhor : Osterholz - Verden
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Gyde Jensen
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rrethi zgjedhor : Nordfriesland - Dithmarschen Nord
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Sonja Amalie Steffen
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rrethi zgjedhor : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Armin-Paulus Hampel
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rrethi zgjedhor : Hameln-Pyrmont - Holzminden
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Marja-Liisa Völlers
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rrethi zgjedhor : Nienburg II - Schaumburg
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Stephan Brandner
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Dr. Carsten Brodesser
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rrethi zgjedhor : Oberbergischer Kreis
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Carl-Julius Cronenberg
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rrethi zgjedhor : Hochsauerlandkreis
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Dr. Gottfried Curio
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Astrid Damerow
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Christian Dürr
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Wiebke Esdar
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bielefeld - Gütersloh II
SPD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
FDP
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nuk përgjigjet akoma
SPD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Anton Friesen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Alexander Gauland
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Prof. Dr. med. Axel Gehrke
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Franziska Gminder
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Wilhelm von Gottberg
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
FDP
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nuk përgjigjet akoma
Mariana Harder-Kühnel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
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nuk përgjigjet akoma
Verena Hartmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Roland Hartwig
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Thomas Heilmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Steglitz-Zehlendorf
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Katrin Helling-Plahr
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
Markus Herbrand
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
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FDP
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nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Mittelsachsen
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
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nuk përgjigjet akoma
Dr. forest Christoph Hoffmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Lörrach - Müllheim
FDP
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AfD
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Bruno Hollnagel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
AfD
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nuk përgjigjet akoma
Leif-Erik Holm
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD
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nuk përgjigjet akoma
FDP
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nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Elisabeth Kaiser
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
SPD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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Torbjörn Kartes
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ludwigshafen/Frankenthal
CDU/CSU
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Thomas L. Kemmerich
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
FDP
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Jens Kestner
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Goslar - Northeim - Osterode
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
Michael Kießling
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
FDP
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Norbert Kleinwächter
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Lukas Köhler
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : München-West/Mitte
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Enrico Komning
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
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nuk përgjigjet akoma
Steffen Kotré
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Wolfgang Kubicki
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Christian Lindner
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Rüdiger Lucassen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Frank Magnitz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bremen II - Bremerhaven
AfD
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nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Prof. Dr. Lothar Maier
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Stuttgart II
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Christoph Matschie
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Christoph Meyer
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Mario Mieruch
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Steinfurt I - Borken I
fraktionslos
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Alexander Müller
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rheingau-Taunus - Limburg
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Roman Müller-Böhm
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Oberhausen - Wesel III
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Petra Nicolaisen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Flensburg - Schleswig
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Ulrich Oehme
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Frauke Petry
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
fraktionslos
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Stephan Pilsinger
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : München-West/Mitte
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Jürgen Pohl
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Martin Reichardt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Burgenland - Saalekreis
AfD
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nuk përgjigjet akoma
Hagen Reinhold
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rostock - Landkreis Rostock II
FDP
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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nuk përgjigjet akoma
Roman Reusch
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
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nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. h. c. Thomas Sattelberger
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : München-Süd
FDP
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
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Ulrike Schielke-Ziesing
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
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Dr. Wieland Schinnenburg
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hamburg-Wandsbek
FDP
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Dr. Robby Schlund
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
AfD
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SPD
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nuk përgjigjet akoma
Uwe Schmidt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bremen II - Bremerhaven
SPD
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
AfD
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Johannes Schraps
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
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CDU/CSU
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SPD
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Manja Schüle
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
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FDP
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Martin Schulz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
SPD
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AfD
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CDU/CSU
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Matthias Seestern-Pauly
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Osnabrück-Land
FDP
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AfD
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AfD
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CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
René Springer
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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Bettina Stark-Watzinger
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Main-Taunus
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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SPD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
FDP
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
AfD
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Melanie Bernstein
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Plön - Neumünster
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Norbert Brackmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Ralf Brauksiepe
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ennepe-Ruhr-Kreis II
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Marie-Luise Dött
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Oberhausen - Wesel III
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Uwe Feiler
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Oberhavel - Havelland II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Maria Flachsbarth
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hannover-Land II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Ingo Gädechens
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ostholstein - Stormarn-Nord
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Klaus-Dieter Gröhler
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Astrid Grotelüschen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Manfred Grund
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Oliver Grundmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Stade I - Rotenburg II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Prof. Monika Grütters
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Olav Gutting
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bruchsal - Schwetzingen
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Christian Haase
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Jürgen Hardt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Mark Hauptmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Matthias Heider
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Olpe - Märkischer Kreis I
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Mark Helfrich
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Steinburg - Dithmarschen Süd
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Ansgar Heveling
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Krefeld I - Neuss II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Christian Hirte
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Hendrik Hoppenstedt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hannover-Land I
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Volker Kauder
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rottweil - Tuttlingen
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Roderich Kiesewetter
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Aalen - Heidenheim
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Georg Kippels
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rhein-Erft-Kreis I
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Roy Kühne
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Goslar - Northeim - Osterode
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Heidelberg
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Andreas Lenz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Erding - Ebersberg
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Ursula von der Leyen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Stadt Hannover II
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Carsten Linnemann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Jan-Marco Luczak
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Hans-Georg von der Marwitz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Märkisch-Oderland - Barnim II
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Angela Merkel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Coburg
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Mathias Middelberg
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Stadt Osnabrück
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Dietrich Monstadt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
fraktionslos
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Martin Patzelt
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Eckhard Pols
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Kerstin Radomski
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Krefeld II - Wesel II
CDU/CSU
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Alexander Radwan
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Eckhardt Rehberg
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Norbert Röttgen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rhein-Sieg-Kreis II
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Jana Schimke
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Tankred Schipanski
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Gotha - Ilm-Kreis
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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Dr. Klaus-Peter Schulze
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Cottbus - Spree-Neiße
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Detlef Seif
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
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Johannes Selle
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Prof. Dr. Patrick Sensburg
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hochsauerlandkreis
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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Dr. Frank Steffel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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CDU/CSU
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CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
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Peter Stein
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rostock - Landkreis Rostock II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Sebastian Steineke
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Johannes Steiniger
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Neustadt - Speyer
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Christian Freiherr von Stetten
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
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Dieter Stier
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Burgenland - Saalekreis
CDU/CSU
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CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Karin Strenz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
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Michael Stübgen
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Dr. Peter Tauber
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Antje Tillmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
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Arnold Vaatz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Dresden II - Bautzen II
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Volkmar Vogel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Dr. Johann David Wadephul
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
Marco Wanderwitz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Kai Wegner
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
shkruar për herë të fundit në 07.10.2019
nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Klaus-Peter Willsch
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Elisabeth Winkelmeier-Becker
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
Prof. Dr. Matthias Zimmer
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Frankfurt am Main I
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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nuk përgjigjet akoma
CDU/CSU
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Grigorios Aggelidis
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hannover-Land I
FDP
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FDP
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CDU/CSU
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Philipp Amthor
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
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Christine Aschenberg-Dugnus
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rendsburg-Eckernförde
FDP
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CDU/CSU
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FDP
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Sigmar Gabriel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Salzgitter - Wolfenbüttel
SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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Susanne Mittag
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
SPD
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SPD
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Swen Schulz
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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Ulrich Freese
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Cottbus - Spree-Neiße
SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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Stephan Albani
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Oldenburg - Ammerland
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Thomas Bareiß
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Zollernalb - Sigmaringen
CDU/CSU
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Norbert Barthle
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
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Maik Beermann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Nienburg II - Schaumburg
CDU/CSU
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Manfred Behrens
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Börde - Jerichower Land
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. André Berghegger
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Osnabrück-Land
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Ernst Dieter Rossmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Pinneberg
SPD
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SPD
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SPD
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Frank Junge
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
SPD
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Dr. Fritz Felgentreu
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Neukölln
SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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Ingrid Arndt-Brauer
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Steinfurt I - Borken I
SPD
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Dr. jur. Johannes Fechner
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Emmendingen - Lahr
SPD
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SPD
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Leverkusen - Köln IV
SPD
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Prof. Dr. Lars Castellucci
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rhein-Neckar
SPD
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Lars Klingbeil
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rotenburg I - Heidekreis
SPD
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SPD
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nuk përgjigjet akoma
SPD
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SPD
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Martin Rabanus
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rheingau-Taunus - Limburg
SPD
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SPD
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Dr. Matthias Miersch
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hannover-Land II
SPD
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Metin Hakverdi
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hamburg-Bergedorf - Harburg
SPD
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Michael Gerdes
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Bottrop - Recklinghausen III
SPD
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SPD
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Michael Roth
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
SPD
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SPD
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Michelle Müntefering
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Herne - Bochum II
SPD
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SPD
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Dr. Nina Scheer
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
SPD
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René Röspel
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
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Sebastian Hartmann
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Rhein-Sieg-Kreis I
SPD
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Bettina Hagedorn
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Carsten Schneider
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Christian Lange
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rrethi zgjedhor : Backnang - Schwäbisch Gmünd
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Dagmar Ziegler
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
SPD
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Doris Barnett
është anëtar i parlamentit Deutscher Bundestag
rrethi zgjedhor : Ludwigshafen/Frankenthal
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