Declarațiile publicate de Deutscher Bundestag prin openPetition nu sunt decizii obligatorii. Acestea sunt responsabilitatea Comisiei pentru petiții după tratarea oficială a petiției. Toate declarațiile completează procesul și reprezintă un angajament pentru un dialog transparent la nivelul ochilor între politicieni și cetățeni.
comentarii: Deutscher Bundestag Germania
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Heidrun Bluhm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Jutta Krellmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hameln-Pyrmont - Holzminden
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Kathrin Vogler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinfurt III
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Kirsten Tackmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Martina Renner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
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circumscripție electorală: Köln II
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Michael Leutert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Chemnitz
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Nicole Gohlke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-West/Mitte
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Niema Movassat
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhausen - Wesel III
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Petra Pau
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Marzahn-Hellersdorf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pia Zimmermann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Helmstedt - Wolfsburg
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ralph Lenkert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sabine Leidig
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sabine Zimmermann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Zwickau
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Sahra Wagenknecht
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Alexander S. Neu
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis I
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Alexander Ulrich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Kaiserslautern
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. André Hahn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Christine Buchholz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Offenbach
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Cornelia Möhring
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pinneberg
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Diether Dehm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land I
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Dietmar Bartsch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Doris Achelwilm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Simone Barrientos
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Würzburg
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Stefan Liebich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Pankow
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Lutze
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Nord
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Norbert Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gregor Gysi
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Treptow-Köpenick
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Gesine Lötzsch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Lichtenberg
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch
Susanne Ferschl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ostallgäu
Gruppe Die Linke, ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului Gruppe Die Linke
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Brigitte Freihold
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pirmasens
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sylvia Gabelmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Siegen-Wittgenstein
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Achim Kessler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main I
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pascal Meiser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Amira Mohamed Ali
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oldenburg - Ammerland
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Zaklin Nastic
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Eimsbüttel
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Victor Perli
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Salzgitter - Wolfenbüttel
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ingrid Remmers
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gelsenkirchen
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Bernd Riexinger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stuttgart I
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Eva Schreiber
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Land
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Lorenz Gösta Beutin
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Plön - Neumünster
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Anke Domscheit-Berg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Fabio De Masi
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Michel Brandt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Stadt
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Helin Evrim Sommer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Andreas Wagner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Jessica Tatti
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Reutlingen
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Friedrich Straetmanns
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., ultima editare pe 07.10.2019
Baza de decizie este o decizie a Grupului DIE LINKE.
Sunt de acord cu / predominant.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Anton Hofreiter
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Land
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 19.12.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Margit Stumpp
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aalen - Heidenheim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Anna Christmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stuttgart II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Stefan Gelbhaar
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Pankow
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Bettina Hoffmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwalm-Eder
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bremen I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Claudia Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Ingrid Nestle
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinburg - Dithmarschen Süd
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Filiz Polat
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Osnabrück-Land
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Manuela Rottmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bad Kissingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Stefan Schmidt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Regensburg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Margarete Bause
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Ost
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Danyal Bayaz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bruchsal - Schwetzingen
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Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Canan Bayram
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Steffi Lemke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dessau - Wittenberg
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Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Stephan Kühn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dresden II - Bautzen II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Sven-Christian Kindler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Hannover II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Sylvia Kotting-Uhl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Stadt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Tobias Lindner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Südpfalz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ulle Schauws
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Krefeld II - Wesel II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Offenbach
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Konstantin von Notz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Franziska Brantner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heidelberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Friedrich Ostendorff
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Frithjof Schmidt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bochum I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Gerhard Schick
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mannheim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Harald Ebner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Irene Mihalic
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gelsenkirchen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Jürgen Trittin
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Göttingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Julia Verlinden
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katharina Dröge
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Köln III
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katja Keul
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nienburg II - Schaumburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katrin Göring-Eckardt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Kerstin Andreae
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Freiburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Kordula Schulz-Asche
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Taunus
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Lisa Paus
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Manuel Sarrazin
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Bergedorf - Harburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Maria Klein-Schmeink
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Münster
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Markus Tressel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Saarlouis
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Matthias Gastel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürtingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Oliver Krischer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aachen I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Omid Nouripour
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Renate Künast
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Agnieszka Brugger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ravensburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Anja Hajduk
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Nord
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Annalena Baerbock
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
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Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Beate Walter-Rosenheimer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Fürstenfeldbruck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Britta Haßelmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bielefeld - Gütersloh II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
refuz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
Baza de decizie este o decizie a Grupului BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Claudia Roth
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Augsburg-Stadt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dieter Janecek
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-West/Mitte
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ultima editare pe 07.10.2019
Decizia de grup publicată de Anton Hofreiter.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Beatrix von Storch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Mitte
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Düsseldorf I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Benjamin Strasser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ravensburg
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Katja Suding
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Altona
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Linda Teuteberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
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Michael Theurer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Stadt
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Stephan Thomae
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberallgäu
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Alexander Throm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heilbronn
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Dietlind Tiemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Florian Toncar
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Böblingen
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Markus Töns
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gelsenkirchen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Prof. Dr. Andrew Ullmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Würzburg
FDP
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Kerstin Vieregge
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lippe I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Johannes Vogel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Olpe - Märkischer Kreis I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Christoph de Vries
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Mitte
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Alice Weidel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bodensee
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Nicole Westig
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Prof. Dr. Harald Weyel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Bettina M. Wiesmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Heiko Wildberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Südpfalz
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. jur. Christian Wirth
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Homburg
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Uwe Witt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Paul Ziemiak
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Märkischer Kreis II
CDU/CSU
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Dr. Gero Clemens Hocker
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Osterholz - Verden
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Gyde Jensen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Hansjörg Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Traunstein
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Sonja Amalie Steffen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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Bijan Djir-Sarai
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Neuss I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Armin-Paulus Hampel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hameln-Pyrmont - Holzminden
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Tobias Matthias Peterka
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bayreuth
AfD
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Paul V. Podolay
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erlangen
AfD
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Marja-Liisa Völlers
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nienburg II - Schaumburg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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Katharina Willkomm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Düren
FDP
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AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Jens Brandenburg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Neckar
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Mario Brandenburg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pirmasens
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Stephan Brandner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Silvia Breher
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Cloppenburg - Vechta
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Sebastian Brehm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürnberg-Nord
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Leni Breymaier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aalen - Heidenheim
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Carsten Brodesser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberbergischer Kreis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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Marcus Bühl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gotha - Ilm-Kreis
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Marco Buschmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gelsenkirchen
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Karlheinz Busen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Borken II
FDP
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Matthias Büttner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Altmark
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Petr Bystron
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Nord
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Joana Cotar
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Carl-Julius Cronenberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hochsauerlandkreis
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Gottfried Curio
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Astrid Damerow
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
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FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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Siegbert Droese
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Leipzig II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Christian Dürr
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
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Thomas Ehrhorn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Celle - Uelzen
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Berengar Elsner von Gronow
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Soest
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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CDU/CSU
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Dr. Wiebke Esdar
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bielefeld - Gütersloh II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Michael Espendiller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Borken II
AfD
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Dr. Marcus Faber
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Altmark
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Yasmin Fahimi
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Hannover II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
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AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Daniel Föst
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Nord
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Otto Fricke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Krefeld I - Neuss II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
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Dietmar Friedhoff
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Anton Friesen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Markus Frohnmaier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Böblingen
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Götz Frömming
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Pankow
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Dr. Alexander Gauland
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Albrecht Glaser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwalm-Eder
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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Franziska Gminder
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
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CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Wilhelm von Gottberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Mariana Harder-Kühnel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Verena Hartmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Roland Hartwig
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
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Thomas Heilmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
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Katrin Helling-Plahr
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Udo Hemmelgarn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gütersloh I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Markus Herbrand
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Torsten Herbst
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dresden I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Waldemar Herdt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Osnabrück-Land
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Lars Herrmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Leipzig-Land
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Katja Hessel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürnberg-Nord
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mittelsachsen
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. forest Christoph Hoffmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lörrach - Müllheim
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Bruno Hollnagel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Leif-Erik Holm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulla Ihnen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Hannover II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hans-Jürgen Irmer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lahn-Dill
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Marc Jongen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Neckar-Zaber
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Christian Jung
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Land
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Elisabeth Kaiser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Uwe Kamann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhausen - Wesel III
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Torbjörn Kartes
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ludwigshafen/Frankenthal
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas L. Kemmerich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jens Kestner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Goslar - Northeim - Osterode
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Kießling
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Karsten Klein
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aschaffenburg
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Norbert Kleinwächter
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Marcel Klinge
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwarzwald-Baar
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Daniela Kluckert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Pankow
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Lukas Köhler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-West/Mitte
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Enrico Komning
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jörn König
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Hannover I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Carina Konrad
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mosel/Rhein-Hunsrück
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Elvan Korkmaz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gütersloh I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Steffen Kotré
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Rainer Kraft
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Augsburg-Land
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alexander Krauß
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erzgebirgskreis I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Wolfgang Kubicki
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Kuffer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Süd
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Konstantin Kuhle
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Göttingen
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alexander Graf Lambsdorff
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bonn
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulrich Lechte
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Regensburg
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Lindner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Georg Link
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heilbronn
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Rüdiger Lucassen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Oliver Luksic
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: St. Wendel
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Frank Magnitz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bremen II - Bremerhaven
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Lothar Maier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stuttgart II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Astrid Mannes
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Darmstadt
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Till Mansmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bergstraße
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Jürgen Martens
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Zwickau
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christoph Matschie
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christoph Meyer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Corinna Miazga
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Straubing
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Mario Mieruch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinfurt I - Borken I
fraktionslos
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Falko Mohrs
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Helmstedt - Wolfsburg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Andreas Mrosek
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dessau - Wittenberg
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alexander Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheingau-Taunus - Limburg
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sepp Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dessau - Wittenberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Roman Müller-Böhm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhausen - Wesel III
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Frank Müller-Rosentritt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Chemnitz
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sebastian Münzenmaier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mainz
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christoph Neumann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Leipzig I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Petra Nicolaisen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Flensburg - Schleswig
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulrich Oehme
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Josephine Ortleb
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Saarbrücken
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gerold Otten
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Land
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Frank Pasemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Magdeburg
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Frauke Petry
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
fraktionslos
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Stephan Pilsinger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-West/Mitte
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Christoph Ploß
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Nord
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jürgen Pohl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Stephan Protschka
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rottal-Inn
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Reichardt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Burgenland - Saalekreis
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hagen Reinhold
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rostock - Landkreis Rostock II
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Renner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mettmann I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Roman Reusch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Stefan Ruppert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hochtaunus
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. h. c. Thomas Sattelberger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Süd
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Sauter
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lippe I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Frank Schäffler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Minden-Lübbecke I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulrike Schielke-Ziesing
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Wieland Schinnenburg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Wandsbek
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Robby Schlund
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Nils Schmid
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürtingen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Uwe Schmidt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bremen II - Bremerhaven
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Claudia Schmidtke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lübeck
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jörg Schneider
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gelsenkirchen
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Johannes Schraps
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Felix Schreiner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Waldshut
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Schrodi
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Fürstenfeldbruck
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Manja Schüle
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jimmy Schulz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Land
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Schulz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Torsten Schweiger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mansfeld
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Matthias Seestern-Pauly
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Osnabrück-Land
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas Seitz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Emmendingen - Lahr
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Sichert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürnberg-Nord
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Judith Skudelny
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stuttgart I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Hermann Otto Solms
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gießen
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr.-Ing. Dirk Spaniel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stuttgart I
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
René Springer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Katrin Staffler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Fürstenfeldbruck
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Bettina Stark-Watzinger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Taunus
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Bernd Baumann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Altona
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Olaf in der Beek
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bochum I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Nicola Beer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Marc Bernhard
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Stadt
AfD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Melanie Bernstein
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Plön - Neumünster
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christoph Bernstiel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Halle
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Norbert Brackmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Reinhard Brandl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ingolstadt
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Ralf Brauksiepe
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ennepe-Ruhr-Kreis II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Helge Braun
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gießen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ralph Brinkhaus
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gütersloh I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gitta Connemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Unterems
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alexander Dobrindt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Weilheim
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Donth
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Reutlingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Marie-Luise Dött
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhausen - Wesel III
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hansjörg Durz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Augsburg-Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hermann Färber
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Göppingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Uwe Feiler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhavel - Havelland II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Enak Ferlemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Cuxhaven - Stade II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Axel E. Fischer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Maria Flachsbarth
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thorsten Frei
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwarzwald-Baar
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Hans-Peter Friedrich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hof
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Frieser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürnberg-Süd
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hans-Joachim Fuchtel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Calw
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ingo Gädechens
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ostholstein - Stormarn-Nord
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Thomas Gebhart
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Südpfalz
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alois Gerig
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Odenwald - Tauber
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Eberhard Gienger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Neckar-Zaber
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ursula Groden-Kranich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mainz
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Klaus-Dieter Gröhler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Grosse-Brömer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Harburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Astrid Grotelüschen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Manfred Grund
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Oliver Grundmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stade I - Rotenburg II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Monika Grütters
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Fritz Güntzler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Göttingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Olav Gutting
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bruchsal - Schwetzingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Haase
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Florian Hahn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Stephan Harbarth
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Neckar
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jürgen Hardt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Matthias Hauer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Essen III
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Mark Hauptmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Matthias Heider
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Olpe - Märkischer Kreis I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Mechthild Heil
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ahrweiler
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Mark Helfrich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinburg - Dithmarschen Süd
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Hennrich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürtingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ansgar Heveling
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Krefeld I - Neuss II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Hirte
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Heribert Hirte
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Köln II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alexander Hoffmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Spessart
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Karl Holmeier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwandorf
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Hendrik Hoppenstedt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Erich Irlstorfer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Freising
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas Jarzombek
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Düsseldorf I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Anja Karliczek
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinfurt III
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Volker Kauder
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rottweil - Tuttlingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Stefan Kaufmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stuttgart I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Roderich Kiesewetter
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aalen - Heidenheim
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Georg Kippels
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Erft-Kreis I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Volkmar Klein
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Siegen-Wittgenstein
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Axel Knoerig
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Diepholz - Nienburg I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jens Koeppen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Uckermark - Barnim I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gunther Krichbaum
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pforzheim
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Günter Krings
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mönchengladbach
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Rüdiger Kruse
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Eimsbüttel
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Roy Kühne
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Goslar - Northeim - Osterode
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heidelberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Andreas G. Lämmel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dresden I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Katharina Landgraf
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Leipzig-Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Silke Launert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bayreuth
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Andreas Lenz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erding - Ebersberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Ursula von der Leyen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Hannover II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Andrea Lindholz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aschaffenburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Carsten Linnemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Jan-Marco Luczak
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Daniela Ludwig
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rosenheim
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Yvonne Magwas
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Vogtlandkreis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Thomas de Maizière
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Meißen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Matern von Marschall
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Freiburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hans-Georg von der Marwitz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Märkisch-Oderland - Barnim II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Michael Meister
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bergstraße
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Angela Merkel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Coburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Mathias Middelberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Osnabrück
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dietrich Monstadt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Elisabeth Motschmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bremen I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Carsten Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Braunschweig
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Gerd Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberallgäu
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Andreas Nick
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Montabaur
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michaela Noll
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mettmann I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Georg Nüßlein
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Neu-Ulm
fraktionslos
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Wilfried Oellers
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heinsberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Henning Otte
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Celle - Uelzen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sylvia Pantel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Düsseldorf II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Patzelt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Joachim Pfeiffer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Waiblingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Eckhard Pols
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Kerstin Radomski
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Krefeld II - Wesel II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Alexander Radwan
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Peter Ramsauer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Traunstein
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Eckhardt Rehberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Lothar Riebsamen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bodensee
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Johannes Röring
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Borken II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Norbert Röttgen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Wolfgang Schäuble
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Offenburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jana Schimke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Tankred Schipanski
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gotha - Ilm-Kreis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Patrick Schnieder
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bitburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Klaus-Peter Schulze
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Cottbus - Spree-Neiße
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Armin Schuster
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lörrach - Müllheim
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Detlef Seif
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Johannes Selle
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Reinhold Sendker
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Warendorf
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Patrick Sensburg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hochsauerlandkreis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas Silberhorn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bamberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Jens Spahn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinfurt I - Borken I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Frank Steffel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Wolfgang Stefinger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Ost
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Albert Stegemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mittelems
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Peter Stein
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rostock - Landkreis Rostock II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sebastian Steineke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Johannes Steiniger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Neustadt - Speyer
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Freiherr von Stetten
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dieter Stier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Burgenland - Saalekreis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Stephan Stracke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ostallgäu
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Max Straubinger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rottal-Inn
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Karin Strenz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Stübgen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Peter Tauber
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Antje Tillmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Volker Ullrich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Augsburg-Stadt
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Arnold Vaatz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dresden II - Bautzen II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Volkmar Vogel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Johann David Wadephul
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Marco Wanderwitz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Kai Wegner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Marcus Weinberg
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Altona
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Peter Weiß
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Emmendingen - Lahr
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Anja Weisgerber
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schweinfurt
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ingo Wellenreuther
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Karlsruhe-Stadt
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Annette Widmann-Mauz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Tübingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Klaus-Peter Willsch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Elisabeth Winkelmeier-Becker
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Oliver Wittke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gelsenkirchen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Matthias Zimmer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main I
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. h. c. Albert H. Weiler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Michael von Abercron
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pinneberg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Grigorios Aggelidis
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land I
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Norbert Altenkamp
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Taunus
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Philipp Amthor
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christine Aschenberg-Dugnus
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rendsburg-Eckernförde
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
FDP
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sigmar Gabriel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Salzgitter - Wolfenbüttel
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sönke Rix
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rendsburg-Eckernförde
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Stefan Zierke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Uckermark - Barnim I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Susanne Mittag
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Swen Schulz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas Hitschler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Südpfalz
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas Oppermann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Göttingen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulli Nissen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Frankfurt am Main II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulrich Freese
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Cottbus - Spree-Neiße
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ulrike Bahr
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Augsburg-Stadt
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ursula Schulte
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Borken II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Angelika Glöckner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pirmasens
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sarah Ryglewski
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bremen I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Stephan Albani
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oldenburg - Ammerland
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Peter Altmaier
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Saarlouis
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Artur Auernhammer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ansbach
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dorothee Bär
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bad Kissingen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Thomas Bareiß
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Zollernalb - Sigmaringen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Norbert Barthle
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Maik Beermann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nienburg II - Schaumburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Manfred Behrens
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Börde - Jerichower Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Veronika Bellmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mittelsachsen
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. André Berghegger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Osnabrück-Land
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Steffen Bilger
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ludwigsburg
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Peter Bleser
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mosel/Rhein-Hunsrück
CDU/CSU
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Ernst Dieter Rossmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Pinneberg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Eva Högl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Mitte
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Florian Post
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Nord
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Florian Pronold
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rottal-Inn
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Frank Junge
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Frank Schwabe
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Recklinghausen I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Fritz Felgentreu
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Neukölln
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gabriela Heinrich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürnberg-Nord
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gabriele Hiller-Ohm
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lübeck
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gabriele Katzmarek
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rastatt
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gülistan Yüksel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mönchengladbach
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Gustav Herzog
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Kaiserslautern
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Heike Baehrens
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Göppingen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Hubertus Heil
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Gifhorn - Peine
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Ingrid Arndt-Brauer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Steinfurt I - Borken I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Jens Zimmermann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Odenwald
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Johann Saathoff
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Aurich - Emden
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. jur. Johannes Fechner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Emmendingen - Lahr
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Johannes Kahrs
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Mitte
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Josip Juratovic
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heilbronn
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Karl-Heinz Brunner
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Neu-Ulm
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Karl Lauterbach
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Leverkusen - Köln IV
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Katarina Barley
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Trier
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Kerstin Griese
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mettmann II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Kerstin Tack
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Stadt Hannover I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Kirsten Lühmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Celle - Uelzen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Klaus Mindrup
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Pankow
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Prof. Dr. Lars Castellucci
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Neckar
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Lars Klingbeil
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rotenburg I - Heidekreis
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Lothar Binding
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Heidelberg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Mahmut Özdemir
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Duisburg II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Marianne Schieder
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwandorf
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Burkert
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Nürnberg-Süd
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Martin Rabanus
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rheingau-Taunus - Limburg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Martin Rosemann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Tübingen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Matthias Bartke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Altona
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Matthias Miersch
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Metin Hakverdi
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Bergedorf - Harburg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Gerdes
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bottrop - Recklinghausen III
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Groß
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Recklinghausen II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Roth
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michael Thews
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamm - Unna II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Michelle Müntefering
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Herne - Bochum II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Niels Annen
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Eimsbüttel
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Nina Scheer
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Rainer Spiering
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Osnabrück-Land
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
René Röspel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Rita Hagl-Kehl
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Deggendorf
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Rita Schwarzelühr-Sutter
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Waldshut
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Rolf Mützenich
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Köln III
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sabine Dittmar
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bad Kissingen
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sabine Poschmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Dortmund II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Sebastian Hartmann
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Rhein-Sieg-Kreis I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Achim Post
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Minden-Lübbecke I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Andreas Rimkus
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Düsseldorf II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Arno Klare
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mülheim - Essen I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Aydan Özoguz
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hamburg-Wandsbek
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Bärbel Kofler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Traunstein
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Barbara Hendricks
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Kleve
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Bernd Rützel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Spessart
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Bernd Westphal
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hildesheim
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Bernhard Daldrup
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Warendorf
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Bettina Hagedorn
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ostholstein - Stormarn-Nord
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Bettina Müller
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Burkhard Lischka
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Magdeburg
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Cansel Kiziltepe
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Caren Marks
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hannover-Land I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Carsten Schneider
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Lange
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Backnang - Schwäbisch Gmünd
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christian Petry
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: St. Wendel
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Christine Lambrecht
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Bergstraße
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Claudia Tausend
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: München-Ost
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dagmar Freitag
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Märkischer Kreis II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dagmar Schmidt
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Lahn-Dill
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dagmar Ziegler
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Daniela De Ridder
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Mittelems
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dennis Rohde
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oldenburg - Ammerland
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dirk Heidenblut
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Essen II
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dirk Vöpel
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Oberhausen - Wesel III
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dirk Wiese
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Hochsauerlandkreis
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Doris Barnett
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Ludwigshafen/Frankenthal
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns
Dr. Edgar Franke
este membru al parlamentului Deutscher Bundestag
circumscripție electorală: Schwalm-Eder
SPD
ultima dată pe 07.10.2019
fără răspuns