Deutscher Bundestag tarafından openPetition aracılığıyla yayınlanan açıklamalar bağlayıcı kararlar değildir. Dilekçenin resmi olarak işleme alınmasından sonra bunlar Dilekçe Komitesinin sorumluluğundadır. Tüm açıklamalar süreci tamamlıyor ve politikacılar ile vatandaşlar arasında göz seviyesinde şeffaf bir diyalog sağlanmasına yönelik bir taahhüt niteliğinde.
yorumlar: Deutscher Bundestag Almanya
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DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Heidrun Bluhm
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
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DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Kirsten Tackmann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Martina Renner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Ralph Lenkert
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Sabine Leidig
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Sahra Wagenknecht
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. André Hahn
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Dietmar Bartsch
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Doris Achelwilm
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Lutze
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Thomas Nord
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Norbert Müller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch
Gruppe Die Linke, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, Gruppe Die Linke fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Pascal Meiser
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Fabio De Masi
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Dr. Birke Bull-Bischoff
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Helin Evrim Sommer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
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Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Andreas Wagner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
DIE LINKE., en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Kararın dayanağı, DIE LINKE. fraksiyonunun önergesidir.
Katılıyorum / ağırlıklı olarak katılıyorum .
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Mail und die Zuleitung Ihrer Petition.
Wie Sie wissen, hat die Deutsche Umwelthilfe bereits auf dem Klageweg Diesel-Fahrverbote erwirkt. Unter anderem hat das Land Berlin in Folge dessen örtlich begrenzte Fahrverbote erlassen, um bestimmte Straßen von den Diesel-Abgasen zu entlasten.
Eine umfassende Lösung ist das allerdings nicht, daher verfolgt DIE LINKE den Ansatz, die Verursacher des Diesel-Skandals zur Rechenschaft zu ziehen, also z.B. die Autohersteller zum Umbau ihrer Fahrzeuge zu verpflichten.
Die jetzigen Urteile sind eine Konsequenz aus der Untätigkeit der Bundesregierung. Dies kritisieren wir scharf, denn das Einknicken der Bundesregierung vor den Autokonzernen geht zu Lasten der Besitzer von Diesel-Fahrzeugen.
Es ist skandalös, dass die entsprechenden Manager nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Was also wären die richtigen Schritte? Wir schlagen vor:
Die Bundesregierung erlässt nach festgestellter Manipulation der Software Strafanzeige gegen die betroffenen Manager und in Verkaufsverbot für sämtliche betroffenen Pkws. Die Käuferinnen und Käufer werden durch die Bundesregierung informiert und können sich entscheiden, ob sie die Pkws zum Neupreis zurückgeben wollen oder ob eine Nachrüstung und Entschädigung durchgeführt wird - zulasten der betrügerischen Hersteller. Mit Strafen, die gegen die Konzerne verhängt werden, wird der ÖPNV gefördert und sogar kostenlos gestellt. Zusätzliche Straßenbahnen und Wasserstoffbusse stellen sicher, dass die wachsenden Verkehrsmengen bewältigt werden können. Bau- und Kommunalfahrzeuge, Fahrzeuge der Rettungsdienste werden nachgerüstet bzw. durch Neufahrzeuge ersetzt. Das Ganze sichert, dass es keine Fahrverbote geben muss, und wird aus den Strafen finanziert, die die Konzerne für ihren Betrug zu zahlen haben.
Auch wir wollen Fahrverbote vermeiden, schlagen dafür jedoch einen anderen Weg als Sie vor. Denn wir wollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 19.12.2019 tarihinde düzenlendi
Anton Hofreiter tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
Anton Hofreiter tarafından yayınlanan grup kararı.
Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Kararın dayanağı, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fraksiyonunun önergesidir.
Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Claudia Müller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Katılmıyorum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Katrin Göring-Eckardt
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Canan Bayram
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Dr. Anton Hofreiter
Dr. Konstantin von Notz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Dr. Julia Verlinden
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Katrin Göring-Eckardt
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
Annalena Baerbock
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Grundlage der geltenden Gesetze zur Luftreinhaltung sind klare wissenschaftlichen Erkenntnisse. Stickoxide sind schädlich - besonders für Kinder, Schwangere und Senioren. Wir finden es richtig, dass diese Werte streng und an der Gesundheit der Schwächsten ausgerichtet sind. Der Stickoxidgrenzwert muss gewährleisten, dass sich alle Personen zu jeder Zeit im Freien aufhalten können, ohne Gesundheitsgefahren zu fürchten. Das EU-weite Recht auf saubere Luft ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit. Der rechtlich festgelegte Wert besteht aus gutem Grund und ist selbstverständlich auch einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
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Dr. Anton Hofreiter
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, en son 07.10.2019 tarihinde düzenlendi
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Die Expertinnen und Experten der Weltgesundheitsorganisation kamen 2013 nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass mit gesundheitsrelevanten Wirkungen von Stickstoffdioxid bereits ab einer langfristigen durchschnittlichen Exposition von 20 Mikrogramm kalkuliert werden muss. Andere Länder haben schon einen strengeren Grenzwert: In Österreich gilt seit 2012 ein Grenzwert von 35 Mikrogramm/m3. In der Schweiz gilt ein Jahresmittelwert von 30 Mikrogramm/m3.
Das Immissionsrecht darf nicht an die schlechte Luft angepasst werden, damit "geringe" Grenzwertüberschreitungen keine Konsequenzen mehr haben. Stickoxide werden insbesondere von dreckigen Dieselfahrzeugen ausgestoßen. Daher müssen die Menschen in den Städten vor der schlechten Luft und vor dem Betrug der Autohersteller, die mangelhafte Autos verkauft haben, geschützt werden. Da die Bundesregierung hier keine Verantwortung übernehmen will, ist es umso wichtiger, dass sich Akteure aus der Zivilgesellschaft - beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - für die Umsetzung geltenden Rechts einsetzen. Am 4. Juli 2019 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die DUH durch ihr konsequentes und umfangreiches Vorgehen gegen Luftverschmutzung und falsche Informationen rechtmäßig handelt. Klagen und Abmahnungen der DUH sind gegen rechtswidriges Fehlverhalten von Teilen der Autoindustrie und des Autohandels gerichtet, um betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen.
Was wir brauchen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel und eine Blaue Plakette. Aus unserer Sicht muss die Nachrüstung aller dreckigen Dieselautos vollständig von der Autoindustrie bezahlt werden. Darüber hinaus müssen wir den betroffenen Städten eine Blaue Plakette als Instrument an die Hand geben, die regeln kann, welche Autos in belastete Innenstädte fahren dürfen und welche nicht. Diese zwei Maßnahmen sorgen dafür, dass die Gesundheit aller Menschen geschützt wird und dass die Diesel-BesitzerInnen entschädigt werden.
Es lohnt auch ein Blick nach Wiesbaden: Die Stadt hat zusammen mit der Landesregierung einen ambitionierten Luftreinhalteplan vorgelegt. Dort wird der Umweltverbund gestärkt durch mehr Radwege, Park-and-Ride-Parkplätze und den Einsatz von Elektrobussen. Solche Maßnahmen muss die Bundesregierung deutlich schneller vorantreiben. Der ehrgeizige Luftreinhalteplan wurde durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die rechtswidrige Nicht-Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwertes beschleunigt und bringt den WiesbadenerInnen schneller saubere und gesunde Luft.
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Katrin Göring-Eckardt
Dr. Anton Hofreiter
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Linda Teuteberg
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Dr. Dietlind Tiemann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
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Prof. Dr. Harald Weyel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rheinisch-Bergischer Kreis
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Sonja Amalie Steffen
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Armin-Paulus Hampel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Hameln-Pyrmont - Holzminden
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Stephan Brandner
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Dr. Gottfried Curio
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Astrid Damerow
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seçim bölgesi : Nordfriesland - Dithmarschen Nord
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Christian Dürr
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Dr. Anton Friesen
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Dr. Alexander Gauland
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
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seçim bölgesi : Ostholstein - Stormarn-Nord
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Franziska Gminder
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Wilhelm von Gottberg
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Mariana Harder-Kühnel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Verena Hartmann
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Katrin Helling-Plahr
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seçim bölgesi : Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
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Markus Herbrand
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seçim bölgesi : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Dr. forest Christoph Hoffmann
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seçim bölgesi : Lörrach - Müllheim
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Dr. Bruno Hollnagel
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seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Leif-Erik Holm
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seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Elisabeth Kaiser
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Thomas L. Kemmerich
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seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Michael Kießling
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Norbert Kleinwächter
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Enrico Komning
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seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Steffen Kotré
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seçim bölgesi : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Rüdiger Lucassen
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seçim bölgesi : Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
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Christoph Matschie
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Christoph Meyer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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AfD
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Ulrich Oehme
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Dr. Frauke Petry
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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Jürgen Pohl
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Roman Reusch
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Ulrike Schielke-Ziesing
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Dr. Robby Schlund
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Dr. Manja Schüle
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Martin Schulz
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René Springer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Norbert Brackmann
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seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Klaus-Dieter Gröhler
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seçim bölgesi : Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Astrid Grotelüschen
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seçim bölgesi : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Manfred Grund
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Christian Haase
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Jürgen Hardt
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seçim bölgesi : Solingen - Remscheid - Wuppertal II
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Mark Hauptmann
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Christian Hirte
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Dr. Carsten Linnemann
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Dr. Jan-Marco Luczak
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seçim bölgesi : Berlin-Tempelhof-Schöneberg
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Hans-Georg von der Marwitz
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seçim bölgesi : Märkisch-Oderland - Barnim II
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Dr. Angela Merkel
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Dietrich Monstadt
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
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Martin Patzelt
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Alexander Radwan
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Eckhardt Rehberg
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Jana Schimke
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Johannes Selle
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Sebastian Steineke
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Christian Freiherr von Stetten
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Schwäbisch Hall - Hohenlohe
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Karin Strenz
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seçim bölgesi : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Michael Stübgen
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seçim bölgesi : Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
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Dr. Peter Tauber
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Antje Tillmann
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seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Volkmar Vogel
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Dr. Johann David Wadephul
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rendsburg-Eckernförde
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Marco Wanderwitz
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
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Kai Wegner
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rhein-Sieg-Kreis I
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
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Philipp Amthor
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
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Christine Aschenberg-Dugnus
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Rendsburg-Eckernförde
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Susanne Mittag
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
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Swen Schulz
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Frank Junge
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Michael Roth
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Dr. Nina Scheer
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
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Bettina Müller
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Carsten Schneider
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Dagmar Ziegler
Deutscher Bundestag parlamento üyesi
seçim bölgesi : Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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