Изявленията, публикувани от Deutscher Bundestag чрез openPetition , не са обвързващи решения. Те са отговорност на комисията по петиции след официално разглеждане на на петицията. Всички изявления допълват процеса и са ангажимент за прозрачен диалог на ниво очи между политици и граждани.
коментари по темата: Deutscher Bundestag Германия
неотговорен (565) 79,8% |
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен (139) 19,6% |
Аз се въздържам (4) 0,6% |
René Springer
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD, последно редактирано на 15.07.2021 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Подкрепям публично изслушване в парламента/пленарна зала.
Die Verhinderungspflege hat das Ziel pflegende Angehörige flexibel und auch
kurzzeitig zu entlasten, ohne dass dafür der Pflegebedürftige sein gewohntes
häusliches Umfeld verlassen muss.
Die AfD- Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Pflegende Eltern
unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“
(BT-Drs. 19/30415) die Begrenzung der Verhinderungspflege zu Gunsten
vollstationärer Pflegeformen öffentlich kritisiert und gefordert, den
Leistungsbetrag für Verhinderungspflege um 20 % zu erhöhen und den
derzeitigen Rahmen für die stundenweise Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege auf bis zu 80 % des Gesamtjahresbetrages zu erhöhen.
Dies muss besonders auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gelten.
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Unser Antrag möchte vor allem pflegende Eltern unterstützen. Mit dem Begriff
der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen
assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73 000 Kinder und Jugendliche
mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, wissen die wenigsten.
Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung in der
Pflegeversicherung, gerade für Menschen und Familien mit behinderten
Kindern. Diese Entlastungsleistung darf in ihrer Flexibilität nicht
eingeschränkt werden.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in
letzter Minute einzelne Regelungen für die Pflege im nun verabschiedeten
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf den Weg gebracht
hat, doch fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der
Pflege. Die Reform der Pflegeversicherung wurde kurzfristig in das GVWG
aufgenommen, weshalb es kein eigenständige Reformgesetz für die
Pflegeversicherung gibt.
Insbesondere die ambulante Pflege, die grundsätzlich von der
Pflegeversicherung als primäre Versorgungsform vorgesehen ist, ist dabei
außen vor geblieben, obwohl über zwei Drittel der Pflegebedürftigen von etwa
4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten
Pflegediensten zu Hause versorgt werden. Das ist unglaublich familien- und
behindertenfeindlich. Dies hat die AfD Bundestagsfraktion öffentlich
kritisiert. Die häusliche Pflege muss endlich aus ihrem Schattendasein
herausgeholt werden. Die AfD fordert Vorfahrt für die häusliche Pflege!
Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen
vorzuziehen. Die kleinteiligen Änderungen der Bundesregierung bei den
Leistungsbeträgen für die Pflegesachleistung (ab dem 01.01.2022 um fünf
Prozent und für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent) sowie die stufenweise
Begrenzung des Eigenanteils, führen zu keiner wesentlichen Verbesserung: Die
im häuslichen Pflegealltag wichtigen Leistungen der Verhinderungspflege
wurden nicht angehoben, die versprochene Senkung der Eigenanteile in der
stationären Pflege wurde nicht vorgenommen und in der häuslichen Pflege
haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen
geführt. Für die Kurzzeitpflege stehen in der Praxis regelmäßig zu wenig
Plätze zur Verfügung und das im Koalitionsvertrag versprochene
Entlastungsbudget findet sich nicht in der vermeintlichen Pflegereform.
Die AfD Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der
häuslichen Pflege familienfreundlich zu flexibilisieren und durch eine
weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur
für pflegende Angehörige und deren Familien. Uns ist wichtig, die stationäre
Pflegebedürftigkeit, nicht nur aus finanziellen Gründen, soweit, wie möglich
hinauszuschieben. Die Leistungen pflegender Angehöriger und ihrer Familien
wollen wir wertschätzen, denn sie sind eine tragende Säule unserer sozialen
Gemeinschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 25.06.2021 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Katrin Göring-Eckardt
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 25.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Ingrid Nestle
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Claudia Müller
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Ottmar von Holtz
е член на парламента Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Danyal Bayaz
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Bruchsal - Schwetzingen
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Canan Bayram
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Konstantin von Notz
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Sven-Christian Kindler
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Stadt Hannover II
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Renate Künast
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Manuel Sarrazin
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hamburg-Bergedorf - Harburg
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Lisa Paus
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Julia Verlinden
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Friedrich Ostendorff
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Harald Ebner
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Beate Walter-Rosenheimer
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Fürstenfeldbruck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Britta Haßelmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Bielefeld - Gütersloh II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Annalena Baerbock
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 16.06.2021 г.
Групово решение, публикувано от Katrin Göring-Eckardt.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
AfD, последно редактирано на 03.06.2021 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Подкрепям публично изслушване в парламента/пленарна зала.
Die Pflege in Deutschland ist ein weites Problemfeld, bei dem die Unterfinanzierung eine
zentrale Rolle spielt. Die häusliche Pflege vor allem durch Angehörige entlastet nicht nur das
System, sondern hat auch einen hoch einzuschätzenden positiven psychologischen Aspekt
für den Gepflegten. Das Leben ist aber unvorhersehbar und es kommt vor, dass der pflegende
Angehörige kurzfristig für einige Stunden eine Vertretung braucht. In dem aktuellen
Referentenentwurf würde die Reform am meisten diese Menschen treffen, was sowohl vom
wirtschaftlichen wie auch vom moralischen Standpunkt abzulehnen ist.
Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Fall ist typisch. Die Mittel für die essenziellen
Sachen werden gekürzt, während man der Bevölkerung dieses als Entbürokratisierung
verkauft. Auf der anderen Seite werden ungeheure Geldmengen in politisch erwünschte
Projekte gesteckt. Wir lehnen die geplanten Einschränkungen der Verhinderungspflege
eindeutig ab und setzen uns mit ganzer Kraft für eine Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige ein.
DIE LINKE., последно редактирано на 21.05.2021 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ich unterstütze ihre Petition vollumfänglich.
Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. DIE LINKE hat in der aktuellen Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Kerstin Kassner
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
DIE LINKE., последно редактирано на 21.05.2021 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Wir als Linksfraktion unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können.
Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen.
Gruppe Die Linke, последно редактирано на 21.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата Gruppe Die Linke
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
FDP, последно редактирано на 20.05.2021 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в парламента/пленарна зала.
Zur Petition "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!" erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig:
Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag betrachten wir das Vorhaben des Gesundheitsministers mit großer Sorge. Denn der Minister plant hier, Leistungen zu kürzen, die für viele Familien und Menschen mit Pflegebedarf die Grundlage für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Alltags darstellen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Selbstverständlich sollte bei allen Entscheidungen die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen an oberster Stelle stehen. Hier setzen wir aber auf Information statt auf Bevormundung. Ziel muss es sein, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen niederschwelligen Zugang zu umfassender und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. Nur so kann dann im Team mit Pflegeexperten, Hausärzten und der Familie eine bedarfsgerechte Versorgung nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen organisiert werden.
Die Kürzung des Tagespflegebudgets träfe in empfindlichem Maße Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sie versorgen. Gerade berufstätige pflegende Angehörige sind auf zuverlässige Tagespflege angewiesen. In letzter Konsequenz kann die Kürzung dazu führen, dass sie sich beruflich einschränken müssten. Dies benachteiligt vor allem Frauen und trägt zur Altersarmut bei.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an Tagespflegeplätzen reduziert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung brauchen wir jedoch mehr Tagespflegemöglichkeiten statt weniger. Es gilt, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten, denn wir können es uns nicht leisten, dass diese Versorgung wegbricht. Dazu gehören umfangreiche Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Deckelung der Verhinderungspflege auf 40 Prozent für die Inanspruchnahme stundenweiser Betreuung für uns nicht hinnehmbar. Denn die stundenweise Betreuung stellt eine wesentliche Entlastung des Pflegealltags der Angehörigen dar – sei es zur Wahrnehmung von Arztterminen oder für eine kurze Auszeit. Gerade auch für Familien von Kindern mit Pflegebedarf schafft diese finanzielle Unterstützung den dringend benötigten Freiraum zur Bewältigung des Alltags.
Selbstbestimmt in allen Lebenslagen, so lautet einer unserer Grundsätze als Freie Demokraten, und das sollte auch für Menschen mit Pflegebedarf und diejenigen, die für sie sorgen, gelten. Wir wollen Pflegebedürftigen keine Vorschriften machen, sondern setzen auf vielfältige Konzepte, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dazu wollen wir unterschiedliche Wohnformen wie Pflege-WGs oder Mehrgenerationenhäuser voranbringen.
Wir fordern ein Entlastungsbudget, das alle finanziellen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unbürokratisch bündelt, ohne sie zu kürzen. So kann jeder Mensch mit Pflegebedarf seine Versorgung individuell planen und dabei auch die Menschen in seinem Umfeld miteinbeziehen – und zwar sowohl die Familie, Freundinnen und Freunde als auch das Nachbarschaftsnetzwerk. Flankiert von einer guten und regelmäßigen Pflegeberatung schaffen wir so Raum für innovative Versorgung, statt Menschen durch immer mehr Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Ansprüche förmlich ins Heim zu „zwingen“.
Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden uns weiter für ein Entlastungsbudget einsetzen, das bei der Tages- bzw. Verhinderungspflege keine Kürzungen enthält und so die Selbstbestimmung auch für Menschen mit Pflegebedarf sicherstellt.
Helin Evrim Sommer
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Andreas Wagner
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Friedrich Straetmanns
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Pascal Meiser
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Fabio De Masi
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Anke Domscheit-Berg
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Oberhavel - Havelland II
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Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Birke Bull-Bischoff
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Doris Achelwilm
е член на парламента Deutscher Bundestag
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Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Norbert Müller
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Lutze
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Nord
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Sabine Leidig
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Sahra Wagenknecht
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Ralph Lenkert
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Martina Renner
е член на парламента Deutscher Bundestag
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Köln II
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Kersten Steinke
е член на парламента Deutscher Bundestag
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dr. Kirsten Tackmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Jutta Krellmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hameln-Pyrmont - Holzminden
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Heidrun Bluhm
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Dietmar Bartsch
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rostock - Landkreis Rostock II
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Dr. André Hahn
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., последно редактирано на 20.05.2021 г.
Групово решение, публикувано от Susanne Ferschl.
Решението се основава на решение на групата DIE LINKE.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Marja-Liisa Völlers
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Nienburg II - Schaumburg
SPD, последно редактирано на 22.06.2021 г.
Аз се въздържам.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf .
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle das Recht, den direkten Dialog mit ihren Abgeordneten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog.
Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeitende: Laura Eder, Frederik Jagielski, Janina Lettow
Telefon: (030) 227-77570
E-Mail: marja.voellers@bundestag.de
www.marjavoellers.de
SPD, последно редактирано на 17.06.2021 г.
Аз се въздържам.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ich werbe aber dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft.
Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Die Ausschussmitglieder können sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Ansonsten besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis direkt zu kontaktieren und ihr bzw. ihm das Anliegen zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann
SPD, последно редактирано на 17.06.2021 г.
Аз се въздържам.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich:
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
SPD, последно редактирано на 28.05.2021 г.
Аз се въздържам.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Gero Clemens Hocker
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Osterholz - Verden
последно писано на 16.06.2021 г.
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Gyde Jensen
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
последно писано на 16.06.2021 г.
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Sonja Amalie Steffen
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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Armin-Paulus Hampel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hameln-Pyrmont - Holzminden
последно писано на 16.06.2021 г.
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Gerald Ullrich
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
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Johannes Vogel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Olpe - Märkischer Kreis I
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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Prof. Dr. Harald Weyel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheinisch-Bergischer Kreis
последно писано на 16.06.2021 г.
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Bettina M. Wiesmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Frankfurt am Main II
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Düsseldorf I
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheinisch-Bergischer Kreis
последно писано на 16.06.2021 г.
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Linda Teuteberg
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
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Dr. Dietlind Tiemann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Manja Schüle
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
последно писано на 16.06.2021 г.
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Martin Schulz
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
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неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Ulrike Schielke-Ziesing
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Wieland Schinnenburg
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hamburg-Wandsbek
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Robby Schlund
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Johannes Schraps
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hameln-Pyrmont - Holzminden
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Frauke Petry
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Jürgen Pohl
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Martin Reichardt
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Burgenland - Saalekreis
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Hagen Reinhold
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rostock - Landkreis Rostock II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Roman Reusch
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. h. c. Thomas Sattelberger
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: München-Süd
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
AfD
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Ulrich Oehme
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Roman Müller-Böhm
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Oberhausen - Wesel III
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christoph Matschie
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christoph Meyer
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Siemtje Möller
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Alexander Müller
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheingau-Taunus - Limburg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Rüdiger Lucassen
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christian Lindner
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheinisch-Bergischer Kreis
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Enrico Komning
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Steffen Kotré
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Wolfgang Kubicki
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Steinburg - Dithmarschen Süd
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Elisabeth Kaiser
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Torbjörn Kartes
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ludwigshafen/Frankenthal
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Thomas L. Kemmerich
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Jens Kestner
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Goslar - Northeim - Osterode
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Michael Kießling
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Norbert Kleinwächter
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. forest Christoph Hoffmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Lörrach - Müllheim
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Bruno Hollnagel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Leif-Erik Holm
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Mittelsachsen
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Mariana Harder-Kühnel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Verena Hartmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Roland Hartwig
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheinisch-Bergischer Kreis
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Martin Hebner
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Thomas Heilmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Katrin Helling-Plahr
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Marc Henrichmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Coesfeld - Steinfurt II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Markus Herbrand
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Anton Friesen
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Alexander Gauland
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Prof. Dr. med. Axel Gehrke
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ostholstein - Stormarn-Nord
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Franziska Gminder
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Wilhelm von Gottberg
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Carl-Julius Cronenberg
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hochsauerlandkreis
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Gottfried Curio
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Astrid Damerow
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christian Dürr
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Hartmut Ebbing
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Wiebke Esdar
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Bielefeld - Gütersloh II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Stephan Brandner
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Carsten Brodesser
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Oberbergischer Kreis
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Philipp Amthor
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christine Aschenberg-Dugnus
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rendsburg-Eckernförde
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Klaus-Peter Willsch
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheingau-Taunus - Limburg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Elisabeth Winkelmeier-Becker
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rhein-Sieg-Kreis I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Prof. Dr. Matthias Zimmer
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Frankfurt am Main I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. h. c. Albert H. Weiler
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Volkmar Vogel
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Johann David Wadephul
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rendsburg-Eckernförde
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Marco Wanderwitz
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Kai Wegner
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Peter Stein
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rostock - Landkreis Rostock II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Sebastian Steineke
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christian Freiherr von Stetten
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Gero Storjohann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Segeberg - Stormarn-Mitte
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Karin Strenz
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Michael Stübgen
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Peter Tauber
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Antje Tillmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Detlef Seif
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Johannes Selle
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Prof. Dr. Patrick Sensburg
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hochsauerlandkreis
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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Dr. Klaus-Peter Schulze
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Cottbus - Spree-Neiße
последно писано на 16.06.2021 г.
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Alexander Radwan
е член на парламента Deutscher Bundestag
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Eckhardt Rehberg
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
последно писано на 16.06.2021 г.
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Jana Schimke
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
последно писано на 16.06.2021 г.
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Martin Patzelt
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
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Eckhard Pols
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
последно писано на 16.06.2021 г.
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Hans-Georg von der Marwitz
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Märkisch-Oderland - Barnim II
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Angela Merkel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Coburg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dietrich Monstadt
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Carsten Linnemann
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Jan-Marco Luczak
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Heidelberg
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Ursula von der Leyen
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Stadt Hannover II
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Roy Kühne
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Goslar - Northeim - Osterode
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Mark Helfrich
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Steinburg - Dithmarschen Süd
последно писано на 16.06.2021 г.
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Christian Hirte
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
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Dr. Matthias Heider
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Olpe - Märkischer Kreis I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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Klaus-Dieter Gröhler
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Astrid Grotelüschen
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Manfred Grund
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Prof. Monika Grütters
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Reinickendorf
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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Christian Haase
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
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неотговорен
Jürgen Hardt
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Mark Hauptmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
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Ingo Gädechens
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ostholstein - Stormarn-Nord
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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Norbert Brackmann
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. Ralf Brauksiepe
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ennepe-Ruhr-Kreis II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Norbert Barthle
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Backnang - Schwäbisch Gmünd
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Stefan Schwartze
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Herford - Minden-Lübbecke II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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Susanne Mittag
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Swen Schulz
е член на парламента Deutscher Bundestag
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Sigmar Gabriel
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Salzgitter - Wolfenbüttel
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Metin Hakverdi
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Hamburg-Bergedorf - Harburg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Michael Gerdes
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Bottrop - Recklinghausen III
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Michael Roth
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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неотговорен
Dr. Nina Scheer
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Martin Rabanus
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Rheingau-Taunus - Limburg
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Ingrid Arndt-Brauer
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Steinfurt I - Borken I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Dr. jur. Johannes Fechner
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Emmendingen - Lahr
последно писано на 16.06.2021 г.
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Leverkusen - Köln IV
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Frank Junge
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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Dagmar Ziegler
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
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неотговорен
Carsten Schneider
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
Christian Lange
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Backnang - Schwäbisch Gmünd
последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
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последно писано на 16.06.2021 г.
неотговорен
последно писано на 16.06.2021 г.
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Bettina Hagedorn
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
е член на парламента Deutscher Bundestag
избирателен район: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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