Las declaraciones publicadas por Deutscher Bundestag a través de openPetition no son decisiones vinculantes. Estos son responsabilidad del Comité de Peticiones después tratamiento oficial de la petición. Todas las declaraciones complementan el proceso y son una apuesta por un diálogo transparente y a la altura de los políticos y los ciudadanos.
Comentario: Deutscher Bundestag Alemania
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Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida. (139) 19,6% |
Me abstengo. (4) 0,6% |
René Springer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
AfD, editado por última vez el 15/07/2021
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Apoyo una audiencia pública en el comité técnico.
Apoyo una comparecencia pública en el parlamento
Die Verhinderungspflege hat das Ziel pflegende Angehörige flexibel und auch
kurzzeitig zu entlasten, ohne dass dafür der Pflegebedürftige sein gewohntes
häusliches Umfeld verlassen muss.
Die AfD- Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag „Pflegende Eltern
unterstützen – Flexibilität der Verhinderungspflege nicht einschränken“
(BT-Drs. 19/30415) die Begrenzung der Verhinderungspflege zu Gunsten
vollstationärer Pflegeformen öffentlich kritisiert und gefordert, den
Leistungsbetrag für Verhinderungspflege um 20 % zu erhöhen und den
derzeitigen Rahmen für die stundenweise Inanspruchnahme der
Verhinderungspflege auf bis zu 80 % des Gesamtjahresbetrages zu erhöhen.
Dies muss besonders auch für Familien mit pflegebedürftigen Kindern gelten.
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Unser Antrag möchte vor allem pflegende Eltern unterstützen. Mit dem Begriff
der Pflegebedürftigkeit wird zumeist das Bild eines älteren Menschen
assoziiert. Dass es deutschlandweit auch über 73 000 Kinder und Jugendliche
mit anerkannter Pflegebedürftigkeit gibt, wissen die wenigsten.
Verhinderungspflege ist die wichtigste Entlastungsleistung in der
Pflegeversicherung, gerade für Menschen und Familien mit behinderten
Kindern. Diese Entlastungsleistung darf in ihrer Flexibilität nicht
eingeschränkt werden.
Zwar ist anzuerkennen, dass der Bundesgesundheitsminister buchstäblich in
letzter Minute einzelne Regelungen für die Pflege im nun verabschiedeten
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf den Weg gebracht
hat, doch fehlt nach wie vor ein Gesamtkonzept für eine Neuausrichtung der
Pflege. Die Reform der Pflegeversicherung wurde kurzfristig in das GVWG
aufgenommen, weshalb es kein eigenständige Reformgesetz für die
Pflegeversicherung gibt.
Insbesondere die ambulante Pflege, die grundsätzlich von der
Pflegeversicherung als primäre Versorgungsform vorgesehen ist, ist dabei
außen vor geblieben, obwohl über zwei Drittel der Pflegebedürftigen von etwa
4,8 Millionen Angehörigen und unterstützend von 14.700 ambulanten
Pflegediensten zu Hause versorgt werden. Das ist unglaublich familien- und
behindertenfeindlich. Dies hat die AfD Bundestagsfraktion öffentlich
kritisiert. Die häusliche Pflege muss endlich aus ihrem Schattendasein
herausgeholt werden. Die AfD fordert Vorfahrt für die häusliche Pflege!
Sie ist nicht nur aus sozialen, sondern auch aus finanziellen Gründen
vorzuziehen. Die kleinteiligen Änderungen der Bundesregierung bei den
Leistungsbeträgen für die Pflegesachleistung (ab dem 01.01.2022 um fünf
Prozent und für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent) sowie die stufenweise
Begrenzung des Eigenanteils, führen zu keiner wesentlichen Verbesserung: Die
im häuslichen Pflegealltag wichtigen Leistungen der Verhinderungspflege
wurden nicht angehoben, die versprochene Senkung der Eigenanteile in der
stationären Pflege wurde nicht vorgenommen und in der häuslichen Pflege
haben steigende Kosten bereits jetzt zu einer Entwertung der Sachleistungen
geführt. Für die Kurzzeitpflege stehen in der Praxis regelmäßig zu wenig
Plätze zur Verfügung und das im Koalitionsvertrag versprochene
Entlastungsbudget findet sich nicht in der vermeintlichen Pflegereform.
Die AfD Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der
häuslichen Pflege familienfreundlich zu flexibilisieren und durch eine
weitgehende Angleichung des Pflegegeldes an die Pflegesachleistungen
weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur
für pflegende Angehörige und deren Familien. Uns ist wichtig, die stationäre
Pflegebedürftigkeit, nicht nur aus finanziellen Gründen, soweit, wie möglich
hinauszuschieben. Die Leistungen pflegender Angehöriger und ihrer Familien
wollen wir wertschätzen, denn sie sind eine tragende Säule unserer sozialen
Gemeinschaft.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 25/06/2021
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Katrin Göring-Eckardt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 25/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Manuela Rottmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bad Kissingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Ingrid Nestle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinburg - Dithmarschen Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Claudia Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bremen I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Ottmar von Holtz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Danyal Bayaz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bruchsal - Schwetzingen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Canan Bayram
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Konstantin von Notz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Ulle Schauws
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Krefeld II - Wesel II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Offenbach
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Stephan Kühn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dresden II - Bautzen II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Sven-Christian Kindler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stadt Hannover II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Sylvia Kotting-Uhl
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Karlsruhe-Stadt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Omid Nouripour
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Renate Künast
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Manuel Sarrazin
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Bergedorf - Harburg
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Katja Keul
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nienburg II - Schaumburg
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Lisa Paus
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Dr. Julia Verlinden
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Friedrich Ostendorff
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Coesfeld - Steinfurt II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Harald Ebner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Beate Walter-Rosenheimer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Fürstenfeldbruck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Britta Haßelmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bielefeld - Gütersloh II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
Annalena Baerbock
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, editado por última vez el 16/06/2021
Decisión grupal publicada por Katrin Göring-Eckardt.
La decisión se basa en una resolución de la fracción BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Verhinderungspflege ist ein wesentliches Entlastungsmoment für pflegende Angehörige. Das hier angegriffene Vorhaben aus dem Eckpunktepapier ist zwischenzeitlich angesichts der pflegepolitischen Entwicklungen überholt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat die Begrenzung der Verhinderungspflege öffentlich kritisiert, sodass sie im Zuge der sogenannten Pflegereform keine Rolle mehr gespielt haben. Stattdessen hat sie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) alle Maßnahmen unterstützt, die eine wirksame Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen versprechen.
Die Bundesregierung hat nun eine Anhebung der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistung (um fünf Prozent) und Kurzzeitpflege (um zehn Prozent) beschlossen. Wir begrüßen diese Anpassung und haben in der Abstimmung zu diesem Änderungsantrag unsere Zustimmung erteilt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege zur Ermöglichung einer wirtschaftlich tragfähigen Finanzierungsbasis darf jedoch nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und die Eigenanteile weiter erhöhen.
Mit unserem Antrag zur besseren Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus (Drs. 19/28781) fordern wir u.a., gesetzliche Leistungen, die die Angehörigenpflege stärken und pflegende Angehörige entlasten, auszubauen und bedarfsgerechter nutzbar zu machen. Das soll erreicht werden indem die Verhinderungspflege flexibilisiert und so ausgestaltet wird, dass der Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 2) um den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege und damit um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs. 2 Satz 2 auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht werden kann. Wir sehen darin einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer bedarfsorientierteren Ausgestaltung der Pflegeversicherung, die wir zusätzlich mit einem ausgebauten Beratungsangebot stärken wollen. Alle Menschen sollen genau die Pflege bekommen, die sie brauchen.
Auch sind fehlende Kurzzeitpflegeplätze ein Dauerthema. Bislang gibt es keine Steuerung der Angebote in der Pflege. Es ist dringend erforderlich, dass Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, das Pflegeangebot vor Ort zu gestalten. Nur so können sie darauf hinwirken, dass diejenigen Dienstleistungen auch vorhanden sind, die die Menschen vor Ort benötigen. Mit unserem Vorschlag der doppelten Pflegegarantie (Drs. 19/14827) sprechen wir an, dass die Bundespolitik gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Weg finden muss, damit das bei der „Hilfe zur Pflege“ eingesparte Geld von allen Gemeinden eingesetzt wird, um für ein vielfältiges soziales und pflegerisches Angebot vor Ort zu sorgen, z. B. für Quartiersmanagement sowie Tages- und Kurzzeitpflege.
Die grüne Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, die Leistungen der Kurzzeitpflege zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützungsstruktur für pflegende Angehörige. Uns ist wichtig, sie zu entlasten und ihre Leistungen wertzuschätzen, denn sie sind eine bedeutende Säule in der Versorgung Pflegebedürftiger, auf die wir nicht verzichten können.
AfD, editado por última vez el 03/06/2021
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Apoyo una audiencia pública en el comité técnico.
Apoyo una comparecencia pública en el parlamento
Die Pflege in Deutschland ist ein weites Problemfeld, bei dem die Unterfinanzierung eine
zentrale Rolle spielt. Die häusliche Pflege vor allem durch Angehörige entlastet nicht nur das
System, sondern hat auch einen hoch einzuschätzenden positiven psychologischen Aspekt
für den Gepflegten. Das Leben ist aber unvorhersehbar und es kommt vor, dass der pflegende
Angehörige kurzfristig für einige Stunden eine Vertretung braucht. In dem aktuellen
Referentenentwurf würde die Reform am meisten diese Menschen treffen, was sowohl vom
wirtschaftlichen wie auch vom moralischen Standpunkt abzulehnen ist.
Die Vorgehensweise der Regierung in diesem Fall ist typisch. Die Mittel für die essenziellen
Sachen werden gekürzt, während man der Bevölkerung dieses als Entbürokratisierung
verkauft. Auf der anderen Seite werden ungeheure Geldmengen in politisch erwünschte
Projekte gesteckt. Wir lehnen die geplanten Einschränkungen der Verhinderungspflege
eindeutig ab und setzen uns mit ganzer Kraft für eine Stärkung der häuslichen Pflege durch
Angehörige ein.
DIE LINKE., editado por última vez el 21/05/2021
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Ich unterstütze ihre Petition vollumfänglich.
Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen. DIE LINKE hat in der aktuellen Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Kerstin Kassner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
DIE LINKE., editado por última vez el 21/05/2021
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una solicitud en el parlamento, cuando a ella se sumen suficientes defensores
Apoyo una audiencia pública en el comité técnico.
Wir als Linksfraktion unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können.
Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen.
Gruppe Die Linke, editado por última vez el 21/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción Gruppe Die Linke
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
FDP, editado por última vez el 20/05/2021
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
Apoyo una comparecencia pública en el parlamento
Zur Petition "Keine Einschränkung der Flexibilität von Verhinderungspflege durch die Pflegereform 2021!" erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig:
Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag betrachten wir das Vorhaben des Gesundheitsministers mit großer Sorge. Denn der Minister plant hier, Leistungen zu kürzen, die für viele Familien und Menschen mit Pflegebedarf die Grundlage für eine selbstbestimmte Gestaltung ihres Alltags darstellen. Das ist für uns nicht hinnehmbar.
Selbstverständlich sollte bei allen Entscheidungen die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen an oberster Stelle stehen. Hier setzen wir aber auf Information statt auf Bevormundung. Ziel muss es sein, Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen niederschwelligen Zugang zu umfassender und unabhängiger Beratung zu ermöglichen. Nur so kann dann im Team mit Pflegeexperten, Hausärzten und der Familie eine bedarfsgerechte Versorgung nach den Wünschen und individuellen Bedürfnissen der Betroffenen organisiert werden.
Die Kürzung des Tagespflegebudgets träfe in empfindlichem Maße Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die sie versorgen. Gerade berufstätige pflegende Angehörige sind auf zuverlässige Tagespflege angewiesen. In letzter Konsequenz kann die Kürzung dazu führen, dass sie sich beruflich einschränken müssten. Dies benachteiligt vor allem Frauen und trägt zur Altersarmut bei.
Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass sich das Angebot an Tagespflegeplätzen reduziert. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung brauchen wir jedoch mehr Tagespflegemöglichkeiten statt weniger. Es gilt, die große Gruppe der pflegenden Angehörigen bestmöglich zu entlasten, denn wir können es uns nicht leisten, dass diese Versorgung wegbricht. Dazu gehören umfangreiche Angebote für Tages- und Kurzzeitpflege.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Deckelung der Verhinderungspflege auf 40 Prozent für die Inanspruchnahme stundenweiser Betreuung für uns nicht hinnehmbar. Denn die stundenweise Betreuung stellt eine wesentliche Entlastung des Pflegealltags der Angehörigen dar – sei es zur Wahrnehmung von Arztterminen oder für eine kurze Auszeit. Gerade auch für Familien von Kindern mit Pflegebedarf schafft diese finanzielle Unterstützung den dringend benötigten Freiraum zur Bewältigung des Alltags.
Selbstbestimmt in allen Lebenslagen, so lautet einer unserer Grundsätze als Freie Demokraten, und das sollte auch für Menschen mit Pflegebedarf und diejenigen, die für sie sorgen, gelten. Wir wollen Pflegebedürftigen keine Vorschriften machen, sondern setzen auf vielfältige Konzepte, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dazu wollen wir unterschiedliche Wohnformen wie Pflege-WGs oder Mehrgenerationenhäuser voranbringen.
Wir fordern ein Entlastungsbudget, das alle finanziellen Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege unbürokratisch bündelt, ohne sie zu kürzen. So kann jeder Mensch mit Pflegebedarf seine Versorgung individuell planen und dabei auch die Menschen in seinem Umfeld miteinbeziehen – und zwar sowohl die Familie, Freundinnen und Freunde als auch das Nachbarschaftsnetzwerk. Flankiert von einer guten und regelmäßigen Pflegeberatung schaffen wir so Raum für innovative Versorgung, statt Menschen durch immer mehr Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Ansprüche förmlich ins Heim zu „zwingen“.
Wir Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden uns weiter für ein Entlastungsbudget einsetzen, das bei der Tages- bzw. Verhinderungspflege keine Kürzungen enthält und so die Selbstbestimmung auch für Menschen mit Pflegebedarf sicherstellt.
Helin Evrim Sommer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Andreas Wagner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Friedrich Straetmanns
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bielefeld - Gütersloh II
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Victor Perli
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Salzgitter - Wolfenbüttel
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Pascal Meiser
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Amira Mohamed Ali
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oldenburg - Ammerland
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Achim Kessler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main I
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Sylvia Gabelmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Siegen-Wittgenstein
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Fabio De Masi
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Anke Domscheit-Berg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhavel - Havelland II
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Birke Bull-Bischoff
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Burgenland - Saalekreis
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Lorenz Gösta Beutin
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Plön - Neumünster
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Doris Achelwilm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Norbert Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Lutze
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Thomas Nord
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Sabine Leidig
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
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Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Sahra Wagenknecht
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
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Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Niema Movassat
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhausen - Wesel III
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Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Petra Pau
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Marzahn-Hellersdorf
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Pia Zimmermann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Helmstedt - Wolfsburg
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Ralph Lenkert
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Martina Renner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dipl.-Soz.Wiss. Matthias W. Birkwald
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Köln II
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Kersten Steinke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Kirsten Tackmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
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La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Jutta Krellmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hameln-Pyrmont - Holzminden
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
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Heidrun Bluhm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
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Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Gesine Lötzsch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Lichtenberg
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Gregor Gysi
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Treptow-Köpenick
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Dietmar Bartsch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rostock - Landkreis Rostock II
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. Alexander S. Neu
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis I
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
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"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
La decisión se basa en una resolución de la fracción DIE LINKE.
Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Dr. André Hahn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
DIE LINKE., editado por última vez el 20/05/2021
Decisión grupal publicada por Susanne Ferschl.
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Estoy de acuerdo / Estoy de acuerdo en gran medida..
"Wir unterstützen die Petition voll und ganz. Denn wir wissen: für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Verhinderungspflege die einzige Entlastung, da nicht genügend Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
DIE LINKE hat in dieser Wahlperiode klar gefordert, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungsbudget umzusetzen. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/196/1919639.pdf
Unser diesbezüglicher Antrag wurde jedoch gestern im Gesundheitsausschuss von allen Parteien außer den Grünen abgelehnt.
DIE LINKE will nicht nur, dass alle Leistungsansprüche flexibel, am Bedarf des zu Pflegenden und seiner Angehörigen ausgerichtet, genutzt werden können, sondern will auch die Unterstützungsangebote erweitern. Der monatliche Entlastungsbetrag muss unbürokratisch genutzt werden können. Verhinderungspflege-, Tagespflege- und Kurzzeitpflegangebote sollen wohnortnah ausgebaut werden. Dafür fordern wir Investitionen vom Bund aus Steuermitteln.
Steigenden Pflegekosten dafür können solidarisch finanziert werden, ohne die Familien, in denen gepflegt wird, weiter zu belasten. Auch dazu liegt unser Konzept vor. dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924448.pdf
Wir werden im Parlament weiterhin energisch gegen jede Verschlechterung für pflegende Angehörige auftreten und um Mehrheiten für unsere Vorschläge kämpfen."
Marja-Liisa Völlers
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nienburg II - Schaumburg
SPD, editado por última vez el 22/06/2021
Me abstengo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Sie bieten Menschen die Möglichkeit, die Themen im Parlament mitzubestimmen. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht für jedermann in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Dieses Recht ist weder an ein bestimmtes Alter noch an eine Staatsangehörigkeit geknüpft. Ausführliche Informationen dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Broschüre „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ zusammengefasst www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf .
Ich werbe dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Und selbstverständlich haben alle das Recht, den direkten Dialog mit ihren Abgeordneten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete ). Politik lebt vom Dialog.
Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Und deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marja-Liisa Völlers, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitarbeitende: Laura Eder, Frederik Jagielski, Janina Lettow
Telefon: (030) 227-77570
E-Mail: marja.voellers@bundestag.de
www.marjavoellers.de
SPD, editado por última vez el 17/06/2021
Me abstengo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Petitionen sind ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Ich werbe aber dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft.
Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Die Ausschussmitglieder können sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Ansonsten besteht natürlich auch immer die Möglichkeit die Abgeordnete oder den Abgeordneten aus dem Wahlkreis direkt zu kontaktieren und ihr bzw. ihm das Anliegen zu schildern.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Poschmann
SPD, editado por última vez el 17/06/2021
Me abstengo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Mitglied des Deutschen Bundestages werbe ich dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich:
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreterinnen und –vertreter zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petentinnen und Petenten ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und Regierungsvertreterinnen und –vertretern persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic
SPD, editado por última vez el 28/05/2021
Me abstengo..
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Petitionen bieten Menschen die Möglichkeit, sich für Ihre Anliegen einzusetzen und die Themen im Parlament mitzubestimmen. Sie sind daher ein wichtiges Instrument der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Ich werbe jedoch dafür, das parlamentarische Petitionswesen zu nutzen und Petitionen direkt beim Deutschen Bundestag oder dem zuständigen Landesparlament einzureichen. Denn das bringt deutliche Vorteile gegenüber der Nutzung privater Kampagnenplattformen mit sich.
Jede Petition an den Deutschen Bundestag wird geprüft. Der Petitionsausschuss bewertet Anliegen anhand von Stellungnahmen, die er von der Bundesregierung oder den zuständigen Stellen einholt und auf Grundlage eigener Recherchen. Er kann sich beispielsweise vor Ort ein Bild vom Anliegen machen, Regierungsvertreter*innen zur Sache befragen und Akteneinsicht verlangen.
Öffentliche Petitionen und Sammelpetitionen, die innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Mitzeichnungen im Internet (epetitionen.bundestag.de) oder Unterschriften auf Papier sammeln, können in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. Bei öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses können die Petent*innen ihr Anliegen vor den Mitgliedern des Ausschusses und den Regierungsvertreter*innen persönlich vortragen und deren Fragen beantworten.
Jede Petentin und jeder Petent bekommt vom Petitionsausschuss eine Antwort mit einer Begründung, wie der Ausschuss das Anliegen bewertet hat. Allerdings: Nur Petitionen, die beim Deutschen Bundestag – und nicht auf privaten Kampagnenplattformen – eingereicht werden, werden vom Deutschen Bundestag bearbeitet.
Selbstverständlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, den direkten Dialog mit ihren Vertreter*innen in den Parlamenten zu suchen, Fragen zu stellen und nachzuhaken. Das geht ganz einfach per E-Mail, per Brief oder im direkten Gespräch (alle Kontaktdaten gibt es auf www.bundestag.de/abgeordnete). Politik lebt vom Dialog. Deshalb führe ich selbst viele Gespräche mit Bürger*innen aus meinem Wahlkreis und darüber hinaus. Deshalb kann ich nur dazu ermuntern, Kontakt zu den jeweiligen Wahlkreisabgeordneten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Stein
AfD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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AfD
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FDP
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Uwe Witt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
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CDU/CSU
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Dr. Gero Clemens Hocker
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osterholz - Verden
FDP
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Gyde Jensen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
FDP
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AfD
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Sonja Amalie Steffen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
SPD
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FDP
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Armin-Paulus Hampel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hameln-Pyrmont - Holzminden
AfD
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FDP
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SPD
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CDU/CSU
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FDP
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Gerald Ullrich
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
FDP
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CDU/CSU
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Johannes Vogel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Olpe - Märkischer Kreis I
FDP
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CDU/CSU
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FDP
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AfD
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Prof. Dr. Harald Weyel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
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AfD
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Bettina M. Wiesmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main II
CDU/CSU
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AfD
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AfD
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Bettina Stark-Watzinger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Taunus
FDP
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CDU/CSU
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AfD
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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Düsseldorf I
FDP
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FDP
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FDP
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Dr. Hermann-Josef Tebroke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
CDU/CSU
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Linda Teuteberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
FDP
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FDP
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CDU/CSU
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FDP
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CDU/CSU
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Dr. Dietlind Tiemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
CDU/CSU
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FDP
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AfD
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AfD
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CDU/CSU
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Dr. Manja Schüle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
SPD
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Martin Schulz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
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AfD
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CDU/CSU
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Matthias Seestern-Pauly
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osnabrück-Land
FDP
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AfD
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AfD
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CDU/CSU
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FDP
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FDP
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FDP
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FDP
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FDP
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Ulrike Schielke-Ziesing
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
AfD
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Dr. Wieland Schinnenburg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Wandsbek
FDP
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Dr. Robby Schlund
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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SPD
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Uwe Schmidt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bremen II - Bremerhaven
SPD
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Prof. Dr. Claudia Schmidtke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lübeck
CDU/CSU
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AfD
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Johannes Schraps
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hameln-Pyrmont - Holzminden
SPD
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CDU/CSU
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SPD
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Dr. Frauke Petry
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
fraktionslos
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Stephan Pilsinger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-West/Mitte
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Jürgen Pohl
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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AfD
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Martin Reichardt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Burgenland - Saalekreis
AfD
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Hagen Reinhold
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rostock - Landkreis Rostock II
FDP
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AfD
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Roman Reusch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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FDP
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CDU/CSU
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FDP
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Dr. h. c. Thomas Sattelberger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-Süd
FDP
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CDU/CSU
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AfD
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Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
FDP
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Petra Nicolaisen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Flensburg - Schleswig
CDU/CSU
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AfD
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Ulrich Oehme
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
AfD
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SPD
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CDU/CSU
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AfD
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AfD
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Roman Müller-Böhm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhausen - Wesel III
FDP
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FDP
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AfD
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AfD
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Dr. Birgit Malsack-Winkemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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CDU/CSU
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FDP
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FDP
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Christoph Matschie
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
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Christoph Meyer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
FDP
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AfD
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Mario Mieruch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinfurt I - Borken I
fraktionslos
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SPD
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SPD
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Siemtje Möller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
SPD
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Andreas Mrosek
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dessau - Wittenberg
AfD
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Alexander Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheingau-Taunus - Limburg
FDP
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Rüdiger Lucassen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
AfD
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FDP
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SPD
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Frank Magnitz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bremen II - Bremerhaven
AfD
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AfD
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Prof. Dr. Lothar Maier
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stuttgart II
AfD
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FDP
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FDP
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CDU/CSU
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SPD
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Christian Lindner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
FDP
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FDP
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Dr. Marcel Klinge
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwarzwald-Baar
FDP
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FDP
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FDP
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Dr. Lukas Köhler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-West/Mitte
FDP
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Enrico Komning
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
AfD
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AfD
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Carina Konrad
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mosel/Rhein-Hunsrück
FDP
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SPD
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Steffen Kotré
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
AfD
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AfD
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CDU/CSU
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Wolfgang Kubicki
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinburg - Dithmarschen Süd
FDP
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CDU/CSU
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FDP
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FDP
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CDU/CSU
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AfD
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AfD
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FDP
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CDU/CSU
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Elisabeth Kaiser
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
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AfD
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Torbjörn Kartes
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigshafen/Frankenthal
CDU/CSU
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Thomas L. Kemmerich
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
FDP
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Jens Kestner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Goslar - Northeim - Osterode
AfD
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AfD
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Michael Kießling
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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FDP
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Norbert Kleinwächter
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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Dr. forest Christoph Hoffmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lörrach - Müllheim
FDP
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Dr. Bruno Hollnagel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
AfD
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Leif-Erik Holm
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
AfD
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FDP
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AfD
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FDP
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AfD
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FDP
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Prof. Dr.-Ing. Heiko Heßenkemper
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mittelsachsen
AfD
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AfD
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AfD
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FDP
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AfD
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SPD
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FDP
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Mariana Harder-Kühnel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
AfD
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Verena Hartmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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Dr. Roland Hartwig
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheinisch-Bergischer Kreis
AfD
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AfD
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Martin Hebner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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Thomas Heilmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
CDU/CSU
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Katrin Helling-Plahr
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP
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AfD
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Marc Henrichmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Coesfeld - Steinfurt II
CDU/CSU
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Markus Herbrand
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
FDP
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FDP
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AfD
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AfD
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FDP
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FDP
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AfD
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Dr. Anton Friesen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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AfD
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AfD
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Dr. Alexander Gauland
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt (Oder) - Oder-Spree
AfD
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Prof. Dr. med. Axel Gehrke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
AfD
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AfD
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Franziska Gminder
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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CDU/CSU
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Wilhelm von Gottberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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AfD
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AfD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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FDP
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SPD
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AfD
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Carl-Julius Cronenberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hochsauerlandkreis
FDP
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Dr. Gottfried Curio
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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Astrid Damerow
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nordfriesland - Dithmarschen Nord
CDU/CSU
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FDP
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SPD
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AfD
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Christian Dürr
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
FDP
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Hartmut Ebbing
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Steglitz-Zehlendorf
FDP
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AfD
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AfD
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CDU/CSU
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Dr. Wiebke Esdar
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bielefeld - Gütersloh II
SPD
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Stephan Brandner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
AfD
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AfD
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Silvia Breher
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cloppenburg - Vechta
CDU/CSU
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CDU/CSU
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SPD
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Dr. Carsten Brodesser
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberbergischer Kreis
CDU/CSU
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SPD
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AfD
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FDP
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FDP
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AfD
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AfD
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FDP
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AfD
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FDP
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FDP
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FDP
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AfD
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Melanie Bernstein
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Plön - Neumünster
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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AfD
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AfD
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FDP
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FDP
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CDU/CSU
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Philipp Amthor
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II
CDU/CSU
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Christine Aschenberg-Dugnus
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rendsburg-Eckernförde
FDP
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CDU/CSU
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Klaus-Peter Willsch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheingau-Taunus - Limburg
CDU/CSU
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Elisabeth Winkelmeier-Becker
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis I
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Prof. Dr. Matthias Zimmer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Frankfurt am Main I
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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CDU/CSU
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Dr. h. c. Albert H. Weiler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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Dr. Michael von Abercron
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Pinneberg
CDU/CSU
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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Grigorios Aggelidis
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land I
FDP
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FDP
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CDU/CSU
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Volkmar Vogel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Johann David Wadephul
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rendsburg-Eckernförde
CDU/CSU
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Marco Wanderwitz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II
CDU/CSU
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Kai Wegner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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Ingo Wellenreuther
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Karlsruhe-Stadt
CDU/CSU
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CDU/CSU
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Wolfgang Stefinger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: München-Ost
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Peter Stein
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rostock - Landkreis Rostock II
CDU/CSU
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Sebastian Steineke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
CDU/CSU
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Johannes Steiniger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Neustadt - Speyer
CDU/CSU
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Christian Freiherr von Stetten
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwäbisch Hall - Hohenlohe
CDU/CSU
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Dieter Stier
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Burgenland - Saalekreis
CDU/CSU
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Gero Storjohann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Segeberg - Stormarn-Mitte
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Karin Strenz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
CDU/CSU
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Michael Stübgen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II
CDU/CSU
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Dr. Peter Tauber
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
CDU/CSU
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Antje Tillmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Arnold Vaatz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dresden II - Bautzen II
CDU/CSU
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Detlef Seif
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II
CDU/CSU
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Johannes Selle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Prof. Dr. Patrick Sensburg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hochsauerlandkreis
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Dr. Frank Steffel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
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Tankred Schipanski
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Gotha - Ilm-Kreis
CDU/CSU
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Dr. Klaus-Peter Schulze
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cottbus - Spree-Neiße
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Kerstin Radomski
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Krefeld II - Wesel II
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Alexander Radwan
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Eckhardt Rehberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III
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Dr. Norbert Röttgen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis II
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Jana Schimke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I
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Martin Patzelt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
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Eckhard Pols
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
CDU/CSU
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Hans-Georg von der Marwitz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Märkisch-Oderland - Barnim II
CDU/CSU
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Andreas Mattfeldt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osterholz - Verden
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Dr. Angela Merkel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I
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Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Coburg
CDU/CSU
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Dr. Mathias Middelberg
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stadt Osnabrück
CDU/CSU
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Dietrich Monstadt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I
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Dr. Carsten Linnemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Dr. Jan-Marco Luczak
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Tempelhof-Schöneberg
CDU/CSU
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Prof. h.c. Dr. Karl A. Lamers
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Heidelberg
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Dr. Andreas Lenz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erding - Ebersberg
CDU/CSU
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Dr. Ursula von der Leyen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stadt Hannover II
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Volker Kauder
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rottweil - Tuttlingen
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Roderich Kiesewetter
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Aalen - Heidenheim
CDU/CSU
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Dr. Georg Kippels
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Erft-Kreis I
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Axel Knoerig
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Diepholz - Nienburg I
CDU/CSU
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Dr. Roy Kühne
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Goslar - Northeim - Osterode
CDU/CSU
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Mark Helfrich
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinburg - Dithmarschen Süd
CDU/CSU
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Ansgar Heveling
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Krefeld I - Neuss II
CDU/CSU
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Christian Hirte
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Hendrik Hoppenstedt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land I
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Matthias Heider
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Olpe - Märkischer Kreis I
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Klaus-Dieter Gröhler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Astrid Grotelüschen
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
CDU/CSU
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Manfred Grund
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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Oliver Grundmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Stade I - Rotenburg II
CDU/CSU
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Prof. Monika Grütters
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Reinickendorf
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Olav Gutting
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bruchsal - Schwetzingen
CDU/CSU
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Christian Haase
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Jürgen Hardt
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Solingen - Remscheid - Wuppertal II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Mark Hauptmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Uwe Feiler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhavel - Havelland II
CDU/CSU
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Enak Ferlemann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cuxhaven - Stade II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Maria Flachsbarth
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Ingo Gädechens
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Marie-Luise Dött
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oberhausen - Wesel III
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Norbert Brackmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. Ralf Brauksiepe
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ennepe-Ruhr-Kreis II
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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SPD
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SPD
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Stephan Albani
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oldenburg - Ammerland
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Thomas Bareiß
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Zollernalb - Sigmaringen
CDU/CSU
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Norbert Barthle
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Backnang - Schwäbisch Gmünd
CDU/CSU
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Maik Beermann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Nienburg II - Schaumburg
CDU/CSU
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Manfred Behrens
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Börde - Jerichower Land
CDU/CSU
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CDU/CSU
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CDU/CSU
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Dr. André Berghegger
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Osnabrück-Land
CDU/CSU
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SPD
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SPD
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SPD
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Ulrich Freese
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Cottbus - Spree-Neiße
SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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Stefan Schwartze
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herford - Minden-Lübbecke II
SPD
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Stefan Zierke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Uckermark - Barnim I
SPD
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SPD
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Susanne Mittag
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
SPD
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SPD
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Swen Schulz
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
SPD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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SPD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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SPD
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Ralf Kapschack
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ennepe-Ruhr-Kreis II
SPD
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René Röspel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
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SPD
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SPD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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SPD
Se escribió por última vez el 16/06/2021
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SPD
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SPD
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SPD
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Sebastian Hartmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Sieg-Kreis I
SPD
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Sigmar Gabriel
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Salzgitter - Wolfenbüttel
SPD
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SPD
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Dr. Matthias Bartke
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Altona
SPD
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Dr. Matthias Miersch
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hannover-Land II
SPD
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Metin Hakverdi
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Hamburg-Bergedorf - Harburg
SPD
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Michael Gerdes
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Bottrop - Recklinghausen III
SPD
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SPD
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Michael Roth
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg
SPD
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SPD
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Michelle Müntefering
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herne - Bochum II
SPD
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SPD
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Dr. Nina Scheer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
SPD
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SPD
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Martin Rabanus
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rheingau-Taunus - Limburg
SPD
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SPD
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Prof. Dr. Lars Castellucci
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rhein-Neckar
SPD
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Lars Klingbeil
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Rotenburg I - Heidekreis
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Ingrid Arndt-Brauer
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Steinfurt I - Borken I
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Dr. jur. Johannes Fechner
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Emmendingen - Lahr
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Prof. Dr. Karl Lauterbach
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Leverkusen - Köln IV
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Dr. Fritz Felgentreu
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Neukölln
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Dennis Rohde
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Oldenburg - Ammerland
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Doris Barnett
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigshafen/Frankenthal
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Dr. Ernst Dieter Rossmann
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Pinneberg
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Frank Junge
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I
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Dagmar Freitag
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Märkischer Kreis II
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Dagmar Ziegler
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I
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Carsten Schneider
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Erfurt - Weimar - Weimarer Land II
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Christian Lange
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Backnang - Schwäbisch Gmünd
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Bettina Hagedorn
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Ostholstein - Stormarn-Nord
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Bettina Müller
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten
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Cansel Kiziltepe
Es miembro del parlamento Deutscher Bundestag
Distrito electoral: Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
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