Изявленията, публикувани от Landtag Nordrhein-Westfalen чрез openPetition , не са обвързващи решения. Те са отговорност на комисията по петиции след официално разглеждане на на петицията. Всички изявления допълват процеса и са ангажимент за прозрачен диалог на ниво очи между политици и граждани.
коментари по темата: Landtag Nordrhein-Westfalen Северен Рейн-Вестфалия
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Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен (20) 11,3% |
2% подкрепят заявление в Парламента.
7% подкрепят публично изслушване в техническия комитет.
1% подкрепят публично изслушване в парламента/пленарна зала.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 01.09.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
SPD, последно редактирано на 28.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Immerhin ist es mit der Entscheidung der Landesregierung aus dieser Woche nun ab 01.09. so, dass Masken nicht mehr im Unterricht getragen werden müssen.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke
SPD, последно редактирано на 28.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Mit freundlichen Grüßen
André Stinka
SPD, последно редактирано на 27.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Подкрепям публично изслушване в парламента/пленарна зала.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hammelrath
SPD, последно редактирано на 27.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt
SPD, последно редактирано на 27.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden. Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein. So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben. Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kämmerling
SPD, последно редактирано на 26.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp
SPD, последно редактирано на 26.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Butschkau
Stefan Engstfeld
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 25.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Auch die Elternverbände NRWs haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik eindrücklich zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Ich teile die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien haben wir GRÜNEN in NRW entsprechende Anträge im Landtag gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Am Wochenende hat Ministerpräsident Laschet zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer." Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen, wenn man will, auch ohne Maske.
Frank Neppe
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Märkischer Kreis III
fraktionslos, последно редактирано на 25.08.2020 г.
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Ще подкрепя предложение в парламента, ако се присъединят достатъчно други представители.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Подкрепям публично изслушване в парламента/пленарна зала.
Ich halte eine Maskenpflicht für absolut unverantwortlich. Die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird durch das vermehrte Einatmen von CO2, durch die Zunahme von Bakterien im Mund- und Gesichtsbereich, sowie durch die mögliche Ansiedelung von Pilzen in erheblichem Maße gefährdet. Ganz zu schweigen von der seelischen Gesundheit, besonders der jüngeren Schüler. Zudem ist der Schutzeffekt, selbst von FFP2 und FFP3 Masken, mehr als zweifelhaft. Dazu gibt es ja inzwischen eine ganze Reihe unabhängiger Studien.
Johannes Remmel
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Matthi Bolte-Richter
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Bielefeld I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Verena Schäffer
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Ennepe-Ruhr-Kreis II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Mehrdad Mostofizadeh
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Oliver Keymis
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Kreis Neuss III
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
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Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
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Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Horst Becker
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Arndt Klocke.
Решението се основава на решение на групата BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Съгласен съм/до голяма степен съм съгласен.
Подкрепям публично изслушване в техническата комисия.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
FDP, последно редактирано на 08.09.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Stephen Paul
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Stefan Lenzen
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Bodo Middeldorf
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Jörn Freynick
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Sieg-Kreis III
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Alexander Brockmeier
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Andreas Terhaag
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Mönchengladbach II
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Angela Freimuth
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Märkischer Kreis III
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Henning Höne
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Coesfeld I - Borken III
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Ralph Bombis
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Erft-Kreis III
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, последно редактирано на 24.08.2020 г.
Групово решение, публикувано от Christof Rasche.
Решението се основава на решение на групата FDP
Без коментар.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Markus Wagner
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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Gabriele Walger-Demolsky
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Bochum II
AfD
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Sebastian Watermeier
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Gelsenkirchen II
SPD
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CDU
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Christina Weng
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Minden-Lübbecke II
SPD
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CDU
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CDU
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CDU
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CDU
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CDU
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AfD
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CDU
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AfD
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CDU
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AfD
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Heike Troles
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
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Dr. Christian Untrieser
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Mettmann II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
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Dr. med. Martin Vincentz
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Krefeld II
AfD
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CDU
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Nic Peter Vogel
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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CDU
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CDU
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CDU
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неотговорен
CDU
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Romina Plonsker
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Erft-Kreis I
CDU
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неотговорен
Marcus Pretzell
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
fraktionslos
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неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Thomas Röckemann
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Minden-Lübbecke II
AfD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Prof. Dr. Karsten Rudolph
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Bochum II
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Susana dos Santos Herrmann
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Köln VI
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Andreas Keith
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Jochen Klenner
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Mönchengladbach II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Oliver Krauß
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Sieg-Kreis III
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Alexander Langguth
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Märkischer Kreis I
fraktionslos
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
AfD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Bodo Löttgen
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Oberbergischer Kreis II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Björn Franken
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Anke Fuchs-Dreisbach
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Siegen-Wittgenstein II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Katharina Gebauer
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Sieg-Kreis IV
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Dr. Jörg Geerlings
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Kreis Neuss I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Bernhard Hoppe-Biermeyer
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Paderborn I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
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CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
AfD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Dr. Christian Blex
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Marc Matthias Blondin
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Krefeld II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
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CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Dr. Nadja Büteführ
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Ennepe-Ruhr-Kreis II
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
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CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
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SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
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Petra Vogt
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Eva-Maria Voigt-Küppers
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Aachen III
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
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CDU
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SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
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Markus Herbert Weske
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Düsseldorf I
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Sven Wolf
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
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Stefan Zimkeit
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Oberhausen II - Wesel I
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
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CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
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Thorsten Schick
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Märkischer Kreis I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Christina Schulze Föcking
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Steinfurt I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Ina Spanier-Oppermann
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Krefeld II
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Lutz Lienenkämper
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Kreis Neuss III
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Carsten Löcker
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Recklinghausen II
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Holger Müller
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rheinisch-Bergischer Kreis I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Elisabeth Müller-Witt
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Mettmann III
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Josef Neumann
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Wuppertal III - Solingen II
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Dr. Marcus Optendrenk
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Viersen II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Klaus Kaiser
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Hochsauerlandkreis I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Jens Kamieth
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Siegen-Wittgenstein I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Matthias Kerkhoff
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Hochsauerlandkreis II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Regina Kopp-Herr
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Hans-Willi Körfges
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Mönchengladbach I
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Kirstin Korte
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Hubertus Kramer
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Thomas Kutschaty
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Essen I - Mülheim II
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Georg Fortmeier
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Gütersloh I - Bielefeld III
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Gregor Golland
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Erft-Kreis III
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Josef Hovenjürgen
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Recklinghausen IV
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Michael R. Hübner
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Recklinghausen III
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Peter Biesenbach
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Oberbergischer Kreis I
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Inge Blask
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Frank Börner
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Prof. Dr. Rainer Bovermann
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Christian Dahm
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Rainer Deppe
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rheinisch-Bergischer Kreis II
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Gordan Dudas
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Märkischer Kreis III
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
Guido van den Berg
е член на парламента Landtag Nordrhein-Westfalen
избирателен район: Rhein-Erft-Kreis I
SPD
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен
CDU
последно писано на 24.08.2020 г.
неотговорен