Paziņojumi, ko Landtag Nordrhein-Westfalen publicēja, izmantojot openPetition , nav saistoši lēmumi. Par to atbild Lūgumrakstu komiteja pēc oficiālās apstrādes ar lūgumrakstu. Visi paziņojumi papildina procesu un ir apņemšanās veidot pārredzamu dialogu starp politiķiem un pilsoņiem acu līmenī.
komentāri: Landtag Nordrhein-Westfalen Ziemeļreina-Vestfālene
2% atbalsta parlamentāro pieprasījumu.
7% atbalsta publisku noklausīšanos ekspertu komisijā.
1% atbalsta publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 01.09.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
SPD, pēdējo reizi rediģēts 28.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Immerhin ist es mit der Entscheidung der Landesregierung aus dieser Woche nun ab 01.09. so, dass Masken nicht mehr im Unterricht getragen werden müssen.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke
SPD, pēdējo reizi rediģēts 28.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Mit freundlichen Grüßen
André Stinka
SPD, pēdējo reizi rediģēts 27.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Hammelrath
SPD, pēdējo reizi rediģēts 27.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt
SPD, pēdējo reizi rediģēts 27.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden. Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein. So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig. Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben. Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kämmerling
SPD, pēdējo reizi rediģēts 26.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Philipp
SPD, pēdējo reizi rediģēts 26.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
unsere Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Präsenzunterricht.
Das bedeutet meines Erachtens jedoch nicht, dass dieser auf Biegen und Brechen im sogenannten Regelbetrieb stattfinden muss in diesen Zeiten der Corona-Pandemie.
Frau Gebauer hat sich jedoch für diesen Regelbetrieb ausgesprochen.
Das hat die Maskenpflicht in den ersten Wochen – mit Blick auf das potenzielle Risiko von Reiserückkehrern – aus Mangel an Alternativen Konzepten der Landesregierung leider nötig gemacht. Es ging darum, bei der Entscheidung für den Regelbetrieb die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.
Natürlich ist der Mund-Nasen-Schutz nur ein Hilfsmittel und ersetzt bei Weitem keine umfassenden Maßnahmen.
Die Landesregierung hat es versäumt, ein vernünftiges und flexibles Konzept für den Präsenzunterricht und eine umfassende Teststrategie auf den Weg zu bringen. Mit der Maskenpflicht hat sie sich Zeit erkauft, um ihre Versäumnisse seit Beginn der Corona-Krise aufzuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass sie die Zeit dieses Mal genutzt hat.
Die ständige Maskenpflicht sollte in der jetzigen Form jedenfalls zu Ende August auslaufen und durch alternative Konzepte ersetzt werden.
Schon vor Monaten haben wir Maßnahmen für einen sicheren Neustart in den Schulen unseres Landes auf den Tisch gelegt, um das Tragen der Maske auf das Notwendigste zu beschränken:
Kooperation mit außerschulischen Lernorten, dazu Kurzstunden, flexible Startzeiten, feste Lerngruppen und Schichtbetrieb. Die Unterrichtszeit muss flexibler gestaltet werden.
Dazu gehören dann vielleicht mehrere, kürzere Pauseneinheiten draußen und auf Abstand.
Außerschulische Lernorte müssen noch stärker mit eingebunden werden. Eine Kooperation z.B. mit Waldschulen, Museen etc. unter Einbindung der Pädagoginnen und Pädagogen dieser Einrichtungen kann nicht nur eine räumliche Entzerrung von verschiedenen Lerngruppen bewirken, sondern auch für Schülerinnen und Schüler bereichernd sein.
So können kleinere Lerngruppen ermöglicht werden. Ebenfalls ist das Lernen in gleichbleibenden Gruppen anstatt einer fächerübergreifenden Durchmischung notwendig.
Nur so können wir sicherstellen, dass die Kontakte innerhalb der Schülerschaft möglichst gering bleiben.
Darüber hinaus braucht es auch eine umfassende Teststrategie: Nicht nur das Lehrpersonal sollte regelmäßig getestet werden, die Testmöglichkeit muss es auch für die Schülerinnen und Schüler geben.
Seit dem 13. März hatte Schulministerin Yvonne Gebauer Zeit, alternative Lösungen für den Neustart an den Schulen zu entwickeln. Das Ergebnis: ein groß angelegtes Experiment mit knapp 2 Millionen Schülerinnen und Schülern in einem Regelbetrieb mit Maske.
Leider vermisse ich in der jetzigen Situation nach wie vor ein innovatives Konzept der Landesregierung und insbesondere des Schulministeriums. Es mangelt an entschiedener Führung und an nachvollziehbarer Kommunikation. Das haben wir als SPD-Landtagsfraktion bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht und daran hat sich bisher auch leider nichts gebessert.
Wir drängen seitens der Landtagsfraktion auf dringend erforderliche Verbesserungen zum Wohl unserer Kinder. Bedauerlicherweise hat Frau Gebauer den Dialog dazu mit uns bisher nicht gesucht.
Wir stehen parat und bleiben hartnäckig.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Butschkau
Stefan Engstfeld
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 25.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Auch die Elternverbände NRWs haben sich in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik eindrücklich zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Ich teile die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien haben wir GRÜNEN in NRW entsprechende Anträge im Landtag gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Am Wochenende hat Ministerpräsident Laschet zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer." Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen, wenn man will, auch ohne Maske.
Frank Neppe
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis III
fraktionslos, pēdējo reizi rediģēts 25.08.2020
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstīšu šo pieprasījumu, ja tam pievienosies pietiekams skaits citu pārstāvju.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Es atbalstu publisku noklausīšanos parlamentā/plēnumā.
Ich halte eine Maskenpflicht für absolut unverantwortlich. Die körperliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wird durch das vermehrte Einatmen von CO2, durch die Zunahme von Bakterien im Mund- und Gesichtsbereich, sowie durch die mögliche Ansiedelung von Pilzen in erheblichem Maße gefährdet. Ganz zu schweigen von der seelischen Gesundheit, besonders der jüngeren Schüler. Zudem ist der Schutzeffekt, selbst von FFP2 und FFP3 Masken, mehr als zweifelhaft. Dazu gibt es ja inzwischen eine ganze Reihe unabhängiger Studien.
Johannes Remmel
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Matthi Bolte-Richter
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Bielefeld I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Verena Schäffer
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis II
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Mehrdad Mostofizadeh
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Oliver Keymis
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Kreis Neuss III
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
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Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
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Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
Horst Becker
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Arndt Klocke.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakcijas pieņemtais lēmums
Es piekrītu / lielākoties piekrītu.
Es atbalstu publisku noklausīšanos Tehniskajā komitejā.
Rechtzeitig zum Ausschuss für Schule und Bildung am 19.08. haben sich eindrücklich die Elternverbände NRWs in einem gemeinsamen Brief an die Landespolitik zu Wort gemeldet. Die Maskenpflicht im Unterricht akzeptieren sie nur als Notmaßnahme bis zum 31. August und fordern bis dahin neue Konzepte auf den Weg zu bringen.
Der Verbändebrief ist hier abrufbar: www.leis-nrw.de/aktuelles/presse-und-aktuelles/details/pressemitteilung-verbaendebrief_schuljahr20_21.html
Wir teilen die Forderungen nach einer alternativen und verlässlichen Unterrichtsorganisation, die auf kleinere und stabile Lerngruppen setzt. Dafür sind zusätzliche Räume zu akquirieren. Schon vor den Sommerferien hat unsere Fraktion entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden damals abgelehnt und auch heute stoßen die Forderungen und Vorschläge der Eltern im Schulausschuss auf taube Ohren bei CDU und FDP. Zudem wurde im Ausschuss deutlich, dass außer einer möglichen Verlängerung der Maskenpflicht weiterhin keine konkreten Bemühungen unternommen werden. Die Fiktion vom Regelunterricht soll aufrechterhalten bleiben.
Ministerpräsident Laschet hat zur Maskenpflicht im Unterricht gesagt: „Ich glaube, das geht nicht auf Dauer.“ Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Vorschläge der Elternverbände ernst zu nehmen und die Voraussetzungen für den Unterricht mit stabilen kleineren Lerngruppen zu schaffen. Dazu gehört auch das Gewinnen von zusätzlichen Räumen und die Ermöglichung anderer Unterrichtsformate wie Blockunterricht für Fächer, damit Lehrerwechsel minimiert werden oder auch Schichtunterricht. Dafür hat Ministerin Gebauer bislang jede Initiative vermissen lassen. Gesundheitsschutz und möglichst viel Präsenzunterricht mit individueller Förderung, das geht zusammen. Wenn man will, auch ohne Maske.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 08.09.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Stephen Paul
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Stefan Lenzen
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Rainer Matheisen
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf III
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Bodo Middeldorf
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis I
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Jörn Freynick
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis III
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Alexander Brockmeier
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Andreas Terhaag
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach II
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
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Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Angela Freimuth
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis III
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Henning Höne
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Coesfeld I - Borken III
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Ralph Bombis
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis III
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
Nav viedokļa.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
FDP, pēdējo reizi rediģēts 24.08.2020
Grupas lēmums, publicēts Christof Rasche.
Par pamatu lēmuma pieņemšanai ir FDP frakcijas pieņemtais lēmums
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne nehmen wir Stellung zur befristet eingeführten Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Das Recht unserer Kinder und Jugendlichen auf Bildung ist ein hohes Gut. Dieses können und wollen wir nicht dauerhaft in einem Lernen auf Distanz erfüllen. Während der Phase des Lockdowns, mit der Schulschließungen einhergingen, hat sich gezeigt, dass Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler leiden, wenn sie nicht die Möglichkeit haben, im Unterricht gemeinsam zu lernen. Präsenzunterricht und die gewohnte pädagogische Anleitung sind für die Bildungschancen unserer Kinder von großer Bedeutung. Daher soll der Unterricht im Schuljahr 2020/21 in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Über dieses Ziel sind sich alle Länder einig, was auch in einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Juni 2020 noch einmal bekräftigt wurde.
Wir müssen aber auch das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz miteinander in Einklang bringen. Der Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer als Beschäftigte des Landes NRW sowie unserer Schülerinnen und Schüler und aller am Schulleben Beteiligten steht im Fokus aller Entscheidungen.
Einen wirksamen Schutz vor Infektionen, insbesondere in geschlossenen Räumen, bietet eine Mund-Nasen-Bedeckung. Analog zum Gebrauch in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln soll dieser in der Schule auch auf dem Gelände und im Gebäude getragen werden, bis der Sitzplatz eingenommen wurde. Befristet bis zum 31.08.2020 galt darüber hinaus seit dem Beginn des neuen Schuljahres auch eine Maskenpflicht am Sitzplatz während des Unterrichts.
Diese zusätzliche Maskenpflicht war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war zu beobachten, dass mit dem Ende der Sommerferien und der damit verbundenen Rückkehr von Reisenden auch die Infektionszahlen wieder anstiegen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Maskenpflicht im Unterricht meldete das RKI 2.724 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Der Trend war steigend. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligter hat die Landesregierung daher an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz eingeführt. Um zunächst die aktuell kritische Phase nach den Sommerferien zu überbrücken und die weitere Infektionslage zu beobachten, war die Maßnahme bis zum 31.08.2020 befristet.
Wie inzwischen bekannt ist, gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz im Unterricht seitdem nicht mehr. Dies liegt in der Entwicklung der Infektionslage sowie des wachsenden Abstands zur Ferienrückreisezeit begründet. Weiterhin getragen werden muss der Mund-Nasen-Schutz jedoch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude bis zu Einnahme des Sitzplatzes.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anstrengend und lästig sein kann. Wir halten die Maßnahme aber unter Berücksichtigung der gegenüberstehenden Schutzwirkung für angemessen und zumutbar. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die Maßnahmen des Infektionsschutzes an den Schulen gut umgesetzt werden können und die Schülerinnen und Schüler sie sehr verantwortungsvoll und umsichtig anwenden. Schulleitungen und Lehrkräfte haben darüber hinaus alles dafür getan, den Unterricht und den Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände und in den Klassenräumen so angenehm wie möglich zu gestalten und tun dies weiterhin. Dafür gilt ihnen unser großer Dank.
Die Maßnahmen für den Schulbetrieb müssen unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens immer wieder überprüft werden. Wir setzen in Zukunft daher noch stärker auf regionale Maßnahmen. Dazu wurde in NRW nun eine Corona-Bremse per Ampelsystem eingeführt. Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung hat das Land Regelungen für eine lokale Corona-Bremse in diese Verordnung aufgenommen. Danach gilt künftig folgende Regelung: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigt, müssen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere passgenaue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens abstimmen und umsetzen. Hierdurch soll frühzeitig auf das lokale Infektionsgeschehen reagiert werden. Eine weitere Stufe wird bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 erreicht. Dann müssen unter Beteiligung des Gesundheitsministeriums weitere Maßnahmen abgestimmt und umgesetzt werden.
Wir möchten als Liberale umsichtig und mit Rücksicht auf andere, aber auch maßvoll in Beschränkungen des Alltags durch die Pandemie gehen. Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung ermöglichen und wenn nötig, auf Maßnahmen wie eine Maskenpflicht vorübergehend anordnen, um den Infektionsschutz wirksam umzusetzen.
Markus Wagner
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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Neatbildēts
Gabriele Walger-Demolsky
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Bochum II
AfD
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Sebastian Watermeier
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Gelsenkirchen II
SPD
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CDU
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Christina Weng
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Minden-Lübbecke II
SPD
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CDU
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Claudia Schlottmann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mettmann I
CDU
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Neatbildēts
CDU
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Neatbildēts
CDU
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Neatbildēts
CDU
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
AfD
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
CDU
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
Herbert Strotebeck
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mettmann II
AfD
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
CDU
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Neatbildēts
AfD
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Neatbildēts
Heike Troles
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
Dr. Christian Untrieser
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mettmann II
CDU
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
Dr. med. Martin Vincentz
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Krefeld II
AfD
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
Marco Voge
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis II
CDU
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Neatbildēts
Nic Peter Vogel
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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CDU
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CDU
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CDU
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CDU
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Neatbildēts
Romina Plonsker
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis I
CDU
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Marcus Pretzell
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
fraktionslos
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CDU
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CDU
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Frank Rock
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis II
CDU
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Thomas Röckemann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Minden-Lübbecke II
AfD
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Prof. Dr. Karsten Rudolph
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Bochum II
SPD
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Susana dos Santos Herrmann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Köln VI
SPD
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CDU
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Andreas Keith
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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Jochen Klenner
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach II
CDU
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Oliver Krauß
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis III
CDU
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Alexander Langguth
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis I
fraktionslos
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CDU
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AfD
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Bodo Löttgen
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Oberbergischer Kreis II
CDU
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SPD
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Björn Franken
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
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CDU
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Anke Fuchs-Dreisbach
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Siegen-Wittgenstein II
CDU
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Katharina Gebauer
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Sieg-Kreis IV
CDU
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Dr. Jörg Geerlings
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Kreis Neuss I
CDU
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SPD
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CDU
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CDU
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Bernhard Hoppe-Biermeyer
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Paderborn I
CDU
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Christina Kampmann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Bielefeld I
SPD
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Lisa Kapteinat
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen V
SPD
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CDU
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SPD
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AfD
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Dr. Christian Blex
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD
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CDU
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Marc Matthias Blondin
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Krefeld II
CDU
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SPD
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CDU
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CDU
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Dr. Nadja Büteführ
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis II
SPD
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CDU
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CDU
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Frank Sundermann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Steinfurt III
SPD
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Petra Vogt
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
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Eva-Maria Voigt-Küppers
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Aachen III
SPD
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CDU
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CDU
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Rüdiger Weiß
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Unna III - Hamm II
SPD
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Markus Herbert Weske
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Düsseldorf I
SPD
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Sven Wolf
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
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CDU
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Stefan Zimkeit
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Oberhausen II - Wesel I
SPD
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CDU
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CDU
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Thorsten Schick
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis I
CDU
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SPD
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SPD
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Christina Schulze Föcking
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Steinfurt I
CDU
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CDU
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Ina Spanier-Oppermann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Krefeld II
SPD
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SPD
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Lutz Lienenkämper
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Kreis Neuss III
CDU
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Carsten Löcker
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen II
SPD
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SPD
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SPD
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CDU
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Holger Müller
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis I
CDU
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Elisabeth Müller-Witt
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mettmann III
SPD
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Josef Neumann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Wuppertal III - Solingen II
SPD
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Dr. Marcus Optendrenk
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Viersen II
CDU
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SPD
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Klaus Kaiser
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Hochsauerlandkreis I
CDU
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Jens Kamieth
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Siegen-Wittgenstein I
CDU
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Matthias Kerkhoff
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Hochsauerlandkreis II
CDU
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Regina Kopp-Herr
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
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Hans-Willi Körfges
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Mönchengladbach I
SPD
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Kirstin Korte
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
CDU
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SPD
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SPD
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Hubertus Kramer
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III
SPD
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CDU
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CDU
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Thomas Kutschaty
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Essen I - Mülheim II
SPD
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CDU
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Georg Fortmeier
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Gütersloh I - Bielefeld III
SPD
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SPD
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SPD
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Gregor Golland
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis III
CDU
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SPD
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Josef Hovenjürgen
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen IV
CDU
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Michael R. Hübner
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen III
SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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SPD
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Peter Biesenbach
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Oberbergischer Kreis I
CDU
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SPD
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Inge Blask
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
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Frank Börner
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
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Prof. Dr. Rainer Bovermann
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD
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Christian Dahm
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD
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Rainer Deppe
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rheinisch-Bergischer Kreis II
CDU
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Gordan Dudas
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Märkischer Kreis III
SPD
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Neatbildēts
SPD
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
Andreas Becker
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Recklinghausen I
SPD
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
SPD
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts
Guido van den Berg
ir parlamenta loceklis Landtag Nordrhein-Westfalen
Vēlēšanu apgabals: Rhein-Erft-Kreis I
SPD
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Neatbildēts
CDU
pēdējo reizi rakstīts 24.08.2020
Neatbildēts